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Was sollte ich als Allererstes tun, wenn ich auf eine Internet-Abzockseite reingefallen bin?

gefragt von Sport am 17.07.2007 um 20:51 Uhr

Man hört immer wieder, wie schnell man ohne eigenes wollen einen Vertrag im Internet abgeschlossen hat, der eine finazielle Bindung nach sich zieht. Was soll man dann tun?


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Reply


Bert007
beantwortet von Bert007 am 18. Juli 2007 13:48
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Wenn ich mich nicht irre, dann hat man sowieso bei Haustür- und Internetgeschäften, das Widerrufsrecht zu bekommen, in der man sich eh auf seine 14- Tage Widerrufsrecht berrufen kann. Sollte die Frist vornbei sein wird es da schon etwas schwieriger. Bei diesen Aktionen mit den IQ Tests oder "Wie alt wirst Du, Dein Alterscheck" für eben mal schnell 50 € gab es sowieso eine Gesetzesinitiative, wonach man sowas, wenn ich mich nicht täusche auch nicht bezahlen, sondern gleich zum Verbraucherschutz gehen soll.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 17. Juli 2007 20:54
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Wenn Die möglichkeit für eine reguläre Kündigung besteht dann regulär Kündigen. Ansonsten den Vertrag anfechten.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 17. Juli 2007 20:56
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Hi, ich verweise Dich einmal auf einen Link. Bist Du betroffen, kann ich Dir nur empfehlen Dich komplett durch die Links zu arbeiten. Ist zwar etwas zeitintensiv, aber dennoch lohnend.

http://www.gutefrage.net/frage/wer-hat-erfahrungen-mit-internetabzocke


heiermann
beantwortet von heiermann am 17. Juli 2007 22:51
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In vielen Fällen kann Dir ein Verbraucherschutzverein mit Rat und Tat behilflich sein. Die haben im Notfall auch einen Rechtsanwalt, der Abmahnungen an betrügerische Internet-Anbieter schreiben kann.


paterpen
beantwortet von paterpen am 18. Juli 2007 15:53
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Also falls Du es innerhalb der 14 Tagefrist selber bemerkt hast - sofort Widerruf schriftlich per Einschreibe, falls Du keine Adresse finden kannst Mail mit Antwortfunktion.

Solltest Du es aber erst bemerkt haben, als Du eine Rechnung erhalten hast, vergiss es schlicht und einfach, selbst wenn dann noch einmal eine Mahnung kommt. Diese Abzocker hüten sich davor zu klagen.

Peter dessen Nachbarssohn 2x darauf hereingefallen ist.





antonpuenktchen
beantwortet von antonpuenktchen am 22. Juli 2007 13:30
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Hallo,

die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe der Zeitschrift "test", Nr. 5 Mai 2007, S. 12ff, vor einer ganzen Reihe von Web-Seiten deren Besuch auf eine hinterlistige Weise kostenpflichtig ist, weil eine Abzockerei betrieben wird ohne das man es noch rechtzeitig bemerkt.

Für den Fall das es doch passiert sein sollte und man zur Kasse gebeten wird, empfiehlt "test" folgendes (S. 13):

Zitat: "Einschüchterungsversuche

Nicht zahlen

Strategie der Firmen ist es, die Opfer einzuschüchtern

Die Erfahrungen der Verbraucherzen- tralen zeigen: Wer nicht zahlt und auf stur schaltet, wird irgendwann auch in Ruhe gelassen. RECHNUNG Antworten Sie per Ein- schreiben, zum Beispiel: "Ich bestreite, dass ein Vertrag zustande kam. Gleich- zeitig erkläre ich hilfsweise und - da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist - fristgerecht den Widerruf. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratis-Nutzung woll- te. Ich werde nicht zahlen. MAHNUNG, INKASSO Auf Mahnun- gen, Briefe von Inkassobüros oder An- wälten brauchen Sie dann nicht mehr zu reagieren. Wer will, kann Beweise für den Vertrag fordern, also Kopien von Rechnung, Anmeldedaten, Wider- rufshinweis. Der Anwalt muss eine Vollmacht mit Originalunterschrift vor- legen. Kopien reichen nicht. MAHNBESCHEID Etwas anderes ist ein förmlicher Mahnbescheid vom Gericht. Darauf müssen Sie reagieren, sonst kann der Gerichtsvollzieher kom- men - auch wenn die Geldforderung nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid zu widersprechen. ACHTUNG Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an. ... Und dann ist kein Widerspruch mehr möglich." Zitatende.

Fazit: Wer nicht zahlt kann sich erfolgreich wehren!

Gruß aus Hamburg!




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