Wir stecken in der Zwickmühle! Wir sind Hausmeister von einem 6-Parteien-Haus (1-Zimmer-Wohnungen). Unser Vermieter hat uns angerufen. Ein Nachbar von uns soll aus seiner Wohnung ausziehen, weil er seine Miete nicht zahlt. Der Vermieter hat gesagt, wir sollen ihm das Wasser abdrehen, damit er auszieht. Aber wir wollen das nicht, weil wir erfahren haben, dass wir uns strafbar machen, wenn wir so handeln. Wie sollen wir uns verhalten, bzw. was sollen wir machen?
Antworten (7)
-
11Antwort von
HerrLichHerrLich
Macht Euch nicht zum Handlungsgehilfen. Das ist nicht zulässig und gehört nicht zu Euren vertraglichen Aufgaben. Bittet sie um Verständnis, dass Ihr Euer Tun auf Euren Aufgabenbereich beschränken möchtet.
-
4Antwort von
regideurregideur
Wollt Ihr euch strafbar machen oder nicht??? Es gibt legale Mittel um Mieter welche Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen los zu werden aber das ist nicht euer Problem!
-
3Antwort von
SammlSamml
Ihr seid doch nicht die Gerichtsvollzieher des Vermieters, wenn er Probleme mit seinen Mitern hat muss er es schon selbst klären. Wasser -abdrehen ist natürlich verboten.
-
-
3Antwort von
ShiraShira
Erkläre dem Nachbarn, in welcher Zwickmühle ihr steckt! Der Anweisung des Vermieters würde ich niemals folgen!
-
2Antwort von
kbra01kbra01
Das Vorgehen des Vermieters ist falsch. Er sollte zunächst alle Rechtsmittel ausschöpfen, zum Amtsgericht gehen und gegen den Mieter mit säumigen Mietzahlungen eine Räumungsklage erwirken. Ist die dann rechtskräftig, wird die Wohnung zwangsgeräumt. Alles andere ist rechtswidrig, und der Vermieter und Ihr bekommt unter Umständen Ärger wegen Nötigung.
Weist den Vermieter auf die Rechtslage hin. Ihr braucht dieser "Dienstanweisung" also nicht kadavergehorsamsmäßig zu folgen.
-
2Antwort von
RizzoRizzo
Netter Vermieter. Soll der Herr Vermieter den Hahn doch selbst zumachen. Ich hoffe nur, ihr habt Miet- und Arbeits-Rechtsschutz, denn ich fürchte, ihr habt die Wahl zwischen 2 Arten von Ärger. Ich würde dennoch die Anordnung des Vermieters missachten und ihm das mit Verweis auf die Rechtslage schriftlich begründen, um etwas in der Hand zu haben.
-
0Antwort von
BrigittaBrigitta
Als Hauswart hast du dich überhaupt nicht um die Mietzahlungen und Finanzen der Mieter zu kümmern, das ist Sache der Verwaltung. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen. Als Hausmeister bist nur für die Ordnung und die Sauberkeit des Hauses zuständig.
-
Korrekt. DH