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Was soll sich bei der Erbschaftssteuer durch die Reform 2008 ändern?

gefragt von jojo100 am 20.10.2007 um 9:42 Uhr

Hat jemand eine Ahnung, was sich im wesentlichen durch die Reform der Erbschaftssteuer in 2008 ändern soll, gibt es Erleichterungen für kleinere Erbschaften, werden sich die Freibeträge hier erhöhen oder so was?


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anonym
beantwortet von nelson am 20. Oktober 2007 10:02
2x
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Die Details der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2008 verlangten Erbschaftsteuerreform stehen noch nicht fest. Nach dem so genannten Entschließungsantrag gilt, dass die Übertragung von "kleineren" Vermögen auf Ehegatten und Kinder in einem gewissen Umfang weitgehend steuerfrei bleiben soll. In erster Linie wird darunter privat genutztes Wohneigentum verstanden. Hohe Erbschaften sollen hingegen mit einem deutlichen Beitrag - entsprechend der Leistungsfähigkeit - zur Erbschaftsbesteuerung herangezogen werden. Wörtlich heißt es: "Hohe Vermögensübertragungen müssen entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen". Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer soll auch nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform mindestens gleich hoch bleiben. Dies sprich eigentlich gegen Steuererleichterungen, näheres muss man wohl abwarten.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 20. Oktober 2007 17:53
1x
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Es gibt für den privaten Bedarfsfall zwei wesentliche Änderungen:

Immobilienvermögen soll mit dem möglichst aktuellen Verkehrswert (so wie Geld- oder Wertpapiervermögen) bewertet werden. Z.Zt. wird es mit einen erheblich niedrigeren Wert angesetzt.

Die Freibeträge bei der natürlichen Erbfolge unter Eltern, Kindern, Geschwistern sollen erhöht und die bei entfernteren Verwandten oder Dritten gesenkt werden.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 20. Oktober 2007 17:53
0x
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Es gibt für den privaten Bedarfsfall zwei wesentliche Änderungen:

Immobilienvermögen soll mit dem möglichst aktuellen Verkehrswert (so wie Geld- oder Wertpapiervermögen) bewertet werden. Z.Zt. wird es mit einen erheblich niedrigeren Wert angesetzt.

Die Freibeträge bei der natürlichen Erbfolge unter Eltern, Kindern, Geschwistern sollen erhöht und die bei entfernteren Verwandten oder Dritten gesenkt werden.


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