Was soll man tun, wenn man z.B. einer Person Pfefferspray ins Auge sprueht?

15 Antworten

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Sicher gilt es einiges zu beachten.

Bevor ich aber zu lange überlege, ob der Typ, der mir offentsichlich nichts Gutes will, mein Pfefferspray vertragen wird, folge ich meinem Bauchgefühl und sprühe ihm das Spray ins Gesicht.

In dunklen Gegenden habe ich das Spray mit dem Finger auf dem Sprühknopf in meiner Jackentasche einsatzbereit und richte mich mental darauf ein, im Notfall, wenn ich von meiner "Waffe" Gebrauch machen will, nicht erst die Windrichtung auszutesten, sondern mit meinem anderen Arm meine Augen zu schützen, mich abzuwenden und loszulaufen. ;

wenn der "Typ" sich in Gefahr begibt, will ich nicht darin umkommen.

Selbstverständlich denke ich nun, seit Cornyx' Antwort, daran, einen Krankenwagen oder ein Taxi für ihn zu bestellen ; )

Wenn ich ausser Gefahr bin, kann ich die Polizei informieren und berichten, wo sich der Angriff gegen mich zugetragen hat und dass der Angreifer meine Waffe evtl. nicht ganz so gut vertragen hat...

nein , muss man nicht. Das pfefferspray ist allerdings rechtlich gesehen ein hunde/tier abwehrspray, man sollte es nur im notfall einsetzen. Wenn dir sowas passiert solltest du so schnell wie möglich dort wegrennen und in sicherheit sein und dann die polizei rufen,.

ja, und dann hat die polizei mal eben deine nummer...tolle idee!

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@BibbiSchuster

ja das ist meistens sinn und zweck des anrufes bei der polizei dass sie bei rückfragen denjenigen erreichen können

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ja das darfst du, sofern pfefferspray bei euch legal ist. es gibt aber sachen, die zu beachten sind:

du darfst ihn nicht vorher provoziert haben

der angriff muss unmittelbar bevorstehen

du darfst nicht die ganze dose leeren, sondern nur so viel, wie nötig ist, um den angriff ab zu wehren ;)

wenn jemand anderes in so einer situation steckt, darfst du auch dem mit deinem pfefferspray helfen "notwehrhilfe"

Dann musst du mit einer Anzeige wegen Körperverltzung rechnen.

  1. Darfst du Pfefferspray nicht gegen Menschen einsetzen
  2. hast du streng genommen angegriffen, wenn er dir nichts getan hat und du ihm mit Pfefferspray besprühst

Ehm es geht hier aber um eine reine Notwehrsituation, wenn du die Beschreibung gelesen hättest.

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@Denny101
Also z.B. kommt mir nen Typ nachts entgegen und will mich verhauen. 

das hört sich für mich nach einem Verdacht und nicht nach klarer Notwehr an.

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@Brabbit2000

nein das hört sich nach ner klassischen notwehrsituation an. ein typ sagt: jetzt verhau ich dich! = notwehrsituation

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@user1164

wer kommt auf einen zu, sagt "Jetzt verhau ich dich!" und ist dann noch zu langsam um dich zu erwischen, bevor du das Pfefferspray einsetzen konntest?

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@Denny101

Ich meine, man kann gut verstehen, auf welche Situation ABC777 hinweist.

Und im Zweifel bin ich nicht für den Typen, der mich verunsichert, sondern für mich.

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@ahoi1

Ein Bekannter von mir hat letztens Pfefferspray abbekommen, weil sich irgendeine bedroht gefühlt hat, als er im Dunkeln gejoggt hat und sie alleine unterwegs war.

Auf Verdacht kann ich so was einfach nicht gut heißen.

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@Brabbit2000

das tut das gesetz ja auch nicht. aber wenn einer ihn verhauen will dann ist das nicht mit einem jogger zu vergleichen :P

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Hallo, wenn dich jemand bedroht, mußt du dich wehren und das wäre mit Pfefferspray. Er ist doch Schuld, daß er dich bedroht hat, nicht du, also brauchst du ihm auch kein Gegenmittel danach geben. Wenn du es aus Versehen gemacht hättest, dann mü0test du ihm wohl helfen.

Aber dann einfach so abhauen? Geht das?

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@Selig

aber vielleicht macht man sich strafbar wegen unterlassener hilfeleistung (bei einer gefährlichen dosis pfefferspray)? weiss jetzt nicht ob es dann wegen nicht zumutbarkeit nicht strafbar wäre.

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