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Was soll ich tun??Mieter ist weg

gefragt von madonna888 am 15.01.2009 um 16:42 Uhr

Ich habe eine Garage im Oktober 2008 vermietet. Leider habe ich original Mietvertrag an den Mieter gegeben, damit er unterschreiben kann. Im November habe ich gesehen , dass er seine Sachen rausgeholt hat, angeblich wollte er kleine Reparaturen durchführen. Bis heute habe ich kein Geld, kein unterschriebenen Mietvertrag und gar nichts von ihm. Miete pro Monat wäre 300 Euro plus MwSt. Er geht nicht ans Telefon und liest meine SMS nicht. Was soll ich tun?? Für mich geht es hier auch um Prinzip, er soll bestraft werden. Ich kann auch nichts beweisen, weil ich kein Mietvertrag zur Hand habe. Danke für die Hilfe


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anonym
beantwortet von Robbie82 am 15. Januar 2009 16:44
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Hallo,

ich glaube Du wirst Dein Geld nicht mehr sehen! Keine Unterschrift, kein Geld!


merci27
beantwortet von merci27 am 15. Januar 2009 16:45
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Schloss austauschen und Neu Vermieten.Was ist das denn für eine Garage? bei dem Preis.

Kommentar von madonna888 am 15. Januar 2009 16:46

120 m2 mit Grube ind Strom


anonym
beantwortet von etmundi am 15. Januar 2009 16:47
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Ohne Vertrag keine Chance. Sowas nennt man Lehrgeld

Kommentar von tanja1959 am 16. Januar 2009 11:04

Richtig @ etmundi ! DH.

Ohne Mietvertrag, kann man KEINEN Mahnbescheid losschicken, denn man muss den "Nachweis" des offenen Betrages schriftlich beilegen !

Mündliche Verträge sind zwar laut Gesetz generell gültig, aber nur wenn man Zeugen dazu hat, dass so ein Verrag überhaupt abgeschlossen wurde. Ansonsten ist Aussage gegen Aussage !

Also, Mühe sparen, schnellstens Schloss auswechseln und neu vermieten und unter "schlechte Erfahrungen" abhacken !!!!!

Ausserdem unterschreibt man NIE einen Vertrag zuerst, OHNE sich eine Kopie zu machen. Wenn Jemand fies wäre, könnte er jederzeit noch Nachträge in den Vertrag einfügen, die Du nie beweisen könntest.

Dazu kommt noch, dass 300 € für 120qm Garage etwas hoch gegriffen sind, auch wenn es gewerblich ist. Das sind 25 €/pro qm !


albatros
beantwortet von albatros am 15. Januar 2009 19:36
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ich empfehle folgendes: gehe zum einwohnermeldeamt und lass dir seine aktuelle anschrift geben, erkläre dein berechtigtes interesse. kostet etwa 5-6 euro. dann zum amtsgericht, den vordruck eines mahnbescheides holen, haupt- und nebenforderung (porto, telefonkosten, formularkosten etc.) einsetzen und unterschrieben wieder zum amtsgericht geben. von dort wird er dann nachweislich zugestellt und binnen 14 tagen muss dein mietnomade antworten. steht alles auch im vordruck. so hast du die chance an dein geld zu kommen. wenn du den mahnbescheid bei gericht abgibst, kostet dass auch so um 30 euro, diese kosten bei der nebenkostenberechnung nicht vergessen.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 15. Januar 2009 16:43
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Geh lieber mal zu einem Anwalt und lass dich beraten..


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. Januar 2009 16:44
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300 Euro/Monat für eine Garage? Wenn das mal nicht unter Wucher fällt.


holsch
beantwortet von holsch am 15. Januar 2009 16:44
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wenn Du nichts in der hand hast...


zj1000
beantwortet von zj1000 am 15. Januar 2009 16:44
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Bei Dir will ich auch mal ne Garage mieten - nur 300 €/ Monat, Klasse.


mayflake
beantwortet von mayflake am 15. Januar 2009 16:44
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Einen neuen Mieter suchen dem Geld hinterher zu rennen lohnt sich auf keinen Fall weder finanziel noch nervlich.


Aristella
beantwortet von Aristella am 15. Januar 2009 16:44
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Hast du den schon unterschrieben? Dann siehts schlecht aus.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 15. Januar 2009 16:46
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Mietvertrag gilt auch mündlich; kündige fristlos und schriftlich mit Begründung; Mahnbescheid beantragen; (ganz schön "heisse" Garage für 300 euro)

Kommentar von etmundi am 16. Januar 2009 11:10

Er hat den Vertrag ja schriftlich gemacht. Also gildet nur dieser.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 15. Januar 2009 23:31
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wie immer korrekte antwort von albatros. ich möchte ergänzen daß bei vorliegen einer adresse fristlos gekündigt werden sollte um den mietausfall in grenzen zu halten.

im übrigen: fehlen die unterlagen so kann man einen mündlichen mietvertrag voraussetzen.

Kommentar von tanja1959 am 16. Januar 2009 11:11

Falsch !!!!!

Ohne schriftliche Unterlagen oder wenigstens Zeugen die einen mündl. Vertrag bestätigen können, kann man keinen Mahnbescheid einreichen !

Da könnte ja Jeder zum Amtsgericht rennen, einen Mahnbescheid einreichen und schreiben, dass einem Herr XY noch Geld schuldet.............

Lest Euch solche Formulare bitte erst einmal durch, bevor Ihr solche Ratschläge gebt.

Kommentar von Obelhicks am 17. Januar 2009 01:21

mal wieder jemand der es besser weiß. toll.

einen mahnbescheid kann jeder für nen fliegenfurz beantragen. aber wenn sie fliege sagt: ä,ä...dann muß der beweis angetreten werden. das geschieht in der regel in einer gerichtsverhandlung.

wer sagt denn daß der beweis nicht geführt werden kann? sicher gibt es zeugen oder übergabeprotokoll. auch schreibt madonna dass er "sachen rausgeholt hat".

und noch ein wort zu den oberschlauen die nicht mehr als 25 euro für eine garage zahlen: es gibt auch größere. oder wo lasst ihr das auto reparieren?


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 17. Januar 2009 20:48
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Neues Schloss. Neu vermieten. Das war Lehrgeld.


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