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Was soll ich tun? Habe ein Garten gekauft, leider o. schriftl. Vertr. Eigentümer will Ihn nun zurück

gefragt von utiliti am 23.09.2008 um 12:26 Uhr

Hallo, habe ein Garten gekauft (mit Bauland) leider ohne schriftlichen Kaufvertrag, da die Eigentümerin sich vehement gegen einen solchen Vertrag gewehrt hat. Auf meine Frage hin, ob ich denn nichts Schriftliches bekomme, sagte sie, ich solle nicht so misstrauisch sein und ob ich kein Vertrauen hätte.... Nach dem letzten Telefonat mit Ihr, sollte ich nun einen Vertrag bringen und es sollte zur Unterschriftsleistung kommen. Doch leider kam es nicht zur Aushändigung dieses Kaufvertrages, da seitens von Ihr eine heftige Diskussion ausbrach. Sie will jetzt vors Gericht gehen, weil sie plötzlich Ihren Garten zurück haben will. Da sie nun erkannt hat, dass dieser viel mehr Wert ist. Sie zahlt den Garten an den alten Eigentümer ab, ist deshalb nicht im Grundbuch eingetragen, wollte mich erst nach vollständiger Bezahlung in das Grundbuch eintragen lassen, dass wäre erst in einem Jahr! Sie schwankte ständig mit Ihrer Meinung, mal sollten wir zum Notar gehen alles endgültig umschreiben lassen, mal wieder nicht. Ich möchte allerdings den Garten behalten! Was kann ich tun????? Bitte um Hilfe!!!! Danke im voraus!


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linuxopa
beantwortet von linuxopa am 23. September 2008 12:32
6x
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Ein Grundstückskeuf oder Verkauf ist ohne notariellen Kaufvertrag ungültig.

Sorry, aber so einfach wie ein Autokauf geht das nicht! Das geht nur bei einem Notar!


mamalita
beantwortet von mamalita am 23. September 2008 12:27
1x
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Zum Anwalt gehen! Sofort! Man macht immer alles schriftlich, besonders da die Verkäuferin etwas verwirrt scheint!

Kommentar von migrowe am 7. November 2008 00:09

Schwachsinn! Hört doch auf mit den ewigen Rufen nach der Anwaltschaft!!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. September 2008 12:28
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Hast du schon Geld bezahlt?

Kommentar von utiliti am 23. September 2008 12:45

Ja leider in bar.....


monja1995
beantwortet von monja1995 am 23. September 2008 12:29
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Geh zum Anwalt, aber da Du nichts Schriftliches hast, wird es wohl schwer zu beweisen sein, dass Du das Grundstück gekauft hast. Ausser natürlich anhand nachvollziehbarer Überweisung auf Deinem Kontoauszug.
Hast Du bar bezahlt, sieht es meiner Meinung nach schlecht für Dich aus.

Kommentar von utiliti am 23. September 2008 12:48

Habe aber 2 Zeugen, die gesehen haben, dass ich bezahlt habe....

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. September 2008 13:06

trotzdem gehört dir der Garten nicht und wenn es 1000 Zeugen gäbe!


wernilein
beantwortet von wernilein am 23. September 2008 12:30
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da siehst du mal wie gemein jemand sein kann,hoffentlich hast du wenigstens eine Quittung für dein Geld welches du bezahlt hast



Mismid
beantwortet von Mismid am 23. September 2008 13:04
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ohne Vertrag hast du das Grundstück nicht gekauft. Deshalb gibt es ja Norielle Verträge. Ohne notariellen Vertrag bekommst du nicht mal dein Geld zurück. Du kannst ja nichts beweisen. Außerdem kann sie den Garten an dich eh nicht verkaufen, da er ihr nicht gehört! Da sie nicht im Grundbuch eingetragen gehört ihr der Garten ja gar nicht!

Kommentar von utiliti am 23. September 2008 13:10

Ja stimmt schon. Habe allerdings 2 Zeugen, die gesehen haben, dass ich bezahlt habe!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. September 2008 20:54

das macht den Vertrag aber nicht rechtsgültig


anonym
beantwortet von Lilly27 am 23. September 2008 12:33
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Ja, da bleibt wirklich nur der Gang zum Anwalt. Ein mündlicher Vertrag ist ja auch ein Vertrag. Hast du Zeugen für bereits Bezahltes oder war jemand dabei als ihr euch was ausgemacht habt? Also, ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, sobald die einen Brief von ihm bekommt kann sich alles schnell ändern! Das kannst du nicht mit dir machen lassen. Aber eine Lehre wars dir schon oder?! Liebe Grüße

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. September 2008 13:07

ein mündlicher Vertrag im Bezug auf Grundstücke zählt gar nichts! Da zählt nicht mal ein schriftlicher Vertrag, solange er nicht notariell bestätigt ist

Kommentar von utiliti am 23. September 2008 13:08

Ja ich habe 2 Zeugen, die gesehen haben, dass ich das Geld bezahlt habe.....


anonym
beantwortet von migrowe am 7. November 2008 00:13
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Laß dir das Geld zurückgeben, ärgere dich ein bisschen und dann carpe diem. Verschwende bloß kein Geld an Anwälte, dass bringt rein gar nichts. Grundstücksgeschäfte macht man nicht ohne Grundbuch und zweitens war sie offiziell Besitzerin. Aber nur ein Eigentümer kann eine Immobilie verkaufen. Der Vertrag ist ungültig - mit oder ohne Anwalt.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 8. November 2008 10:50
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Das Beste was Dir jetzt noch passieren könnte ist, dass Du Dein geld bzw. wenigstens einen Teil davon zurück bekommst. Alles andere wäre vergebene Mühe. Kein Notarvertrag - kein Grundstück. www.wohnung.com


horbach
beantwortet von horbach am 9. Dezember 2008 08:00
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oh weh, das ist nicht gut. Ich glaube kaum, dass der mündliche Vertrag indiesem Fall rechtswirksam ist, selbst wenn 2 Zeugen bei der Geldübergabe dabeiwaren. Wenn du einen Rechtschutz hast, kannst du kostenlos bei einem Anwalt um Rat fragen - vielleicht kann man ja was machen... Drück dir die Daumen.


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