ich habe ein kfz unfall gehabt der gegner ist schuld mein auto ist totalschaden der gegner war betrunken ist bei den wiener lienien und mein nachbar er will mir 5.000 euro geben soll ich dass annehmen??? mein auto ein 530d bj 2000

WIIIIIIIIEEEEEEEE? Habt ihr nicht die Polizei gerufen?
Selber schuld.

Nein, auf keinen Fall. Laß es zur Anklage kommen und fordere noch Schmerzensgeld, dann brauchst du ja auch einen Leihwagen, wenn du den nicht nimmst, kannst du dir da auch das geld einstecken.
soll ich 7.000 euro verlangen ich hab mein auto 6300 getahlt
Mariposa68 am 13. Februar 2009 10:24 Wann hast du dein Auto gekauft?
MikeFFM am 13. Februar 2009 10:30 Anklage? Weswegen bitte? Wie soll denn jetzt noch die Trunkenheitsfahrt bewiesen werden? Und Unfallflucht lag auch nicht vor, weil man einvernehmlich auf die Polizei verzichtet hat. Dumm gelaufen...
Mariposa68 am 13. Februar 2009 10:35 Das mit der Polizei wusste ich ja nicht. Dachte, jeder ruft die Polizei, aber ich wurde eines Besseren belehrt :-)
nein nein er hat gesagt er gibt mir 5000 euro und für die schmerzen extra ich war ja gleich im spital ich gib den befund ja in der versicherung ab sein vater ist hauptpresentant bei der uniqa
Mariposa68 am 13. Februar 2009 10:39 Mit Polizei wäre mehr drin gewesen.
ich hab leider Deine Frage überhaupt nicht verstanden, sorry

such in der Schwakeliste nach dem Listenpreis deines Autos,lieg der under den geotenen 5000 dan würde ich sagen :go 4 d Deal
yes oda
Nein, oder kannst Du abschätzen wie hoch der Schaden wirklich ist? So versuche dienen nur dazu sich glimpflich aus einer Sache rauszuwinden, nicht um den Geschädigten wirklich zu helfen.
aber was hat denn der nachbar mit dem unfallgegner zu tun, frag ich mich die ganze zeit...
und was Wiener Lienien sind... ??! grübel
Auf jeden Fall wärs Dumm so ein Angebot anzunehmen. Egal ob der Nachbar eine Wiener Linie ist oder die Straßenbahn eigentlich im Untergrund fährt.
hahaha der gegner ist mein nachbar
Tut nichts zur Sache ob er in einer Nachtbar arbeitet. ;-)
hahaha, woher sollten wir das wissen? und was hat es damit zu tun, wo er arbeitet? das wäre wichtig für die frage, ob du ihn anzeigst. jetzt kann es doch eh nur noch um zivilrechtliche Ansprüche gehen. Dafür wird er doch wohl versichert sein. Wenn Du ihn nicht reinreiten willst, verrät halt keiner, dass er betrunken war.
Meine persönliche Meinung: unverantwortlich, betrunken zu fahren und NOCH unverantwortlicher, jemanden der das tut auch noch zu decken.
aber er hat drei kinder und ich kenn ihm schon fast 9 jahre lang seine frau hat ihm betrogen sie ist auch nicht mehr mit ihm zusammen und wenn er jetzt noch seinen job verliert kann er sich die kugel geben
Und? Mal ehrlich das Schicksal anderer ist in solchen Dingen nicht mein Problem. Wer trinkt und Auto fährt der muss auch mit den Konsequenzen auskommen. Warum willst Du pertu diesen Mann decken? Dann hättest Du Dir die Frage auch sparen können.
Sofort zur Anzeige...Betrunkene Autofahrer gehören aus dem Verkehr gezogen, auch wenn er dein Nachbar ist. Auf keinen Fall annehmen und die Polizei verständigen.
jo hast recht musst dir vorstellen der fährt bus sicher auch amal betrunken
Das kommt noch dazu, das der von Beruf Busfahrer ist. Also ich bin total gegen Alkohol am Steuer, das ist für mich das schlimmste was man machen kann. und meistens kommen immer die unschuldigen zum zug. wie man auch in deinem fall sehen kann. zum glück ist dir nichts passiert.
ja zum glück und man stelle sich vor ich komme von rechts ind die kreuzung rein will geradeaus fahren mit ca. 40 kmh er kommt wie aus der pistole von links ungebremst will auch gerade aus fahren ich erwisch ihm in die b seule und er wird in einem wohnhaus weiter katapultiert und trifft die wand zum glück war dort keiner

5.000 reichen doch für Deinen Wagen nie.
Oder sind die 5.000 extra nur dafür das er seinen Führerschein nicht verliert?
Strafvereitelung, da machst Du Dich strafbar.
richtig wegen dem schein
MikeFFM am 13. Februar 2009 10:57 Vergiss die Strafvereitelung! Es ist keine Straftat mehr nachweisbar, ergo gab es keine! Es geht nur noch um Schadenersatz und "Schmerzensgeld", und das ist hauptsächlich Verhandlungssache der Beteiligten...
wfwbinder am 13. Februar 2009 11:09 ja, es ist eben in solchen Fällen immer ein Fehler auf die Polizei zu verzichten.
Den seine Versicherung bezahlt auch, wenn der betrunken war. Sie holt sich das Geld dann bloß von Ihm wieder.
sein vater ist der hauptpresentant der uniqa und besitzer des gegnerischenfahrzeiges

Nimm Dir einen Rechtsanwalt, sonst stehst Du am Ende dumm da!
ja danke guter tipp

Dann verkaufe ihm aber das Auto. 5000 sind sehr angemessen bei der momentanen Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Entscheiden musst Du selbst, was Dir zum Vorteil gereicht, ob die Summe angemessen ist.
habe aber selber vor 7 monate 6300 getahlt
gamasche am 13. Februar 2009 10:36 Für eine Anzeige ist es eh' zu spät, für den Alkoholnachweis ebenfalls. Auch, was Du bezahlt hast, spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Zeitwert, gutachterlich festgestellt. Verliere keine Zeit- lass' Dich mal rechtlich beraten. Ich hoffe, Du hast wenigstens etwas schriftliches vom Unfallgegner, dass der Schaden als verschuldet anerkennt.
ja ja natührlich er har ja unterschrieben dass er schuld war am unfallbericht

Ab zur Polizei.Da wäre es mir echt egal ob er mein Nachbar ist.Du hast nur Scherereien hinterher.
ja werd ich machen

Naja, den Alkoholpegel zum Unfallzeitpunkt kann man eh jetzt nicht mehr bestimmen, also fällt die Sache mit der Anzeige schon mal flach! Wenn Dein Wagen weniger als 5000 wert ist, nimm die Kohle und vergiss die Sache in der Gewissheit, einen gut zu haben. Wenn der Wagen mehr wert ist, weiter verhandeln...
Du kannst nur nach Deinem Gewissen entscheiden. Nimmst Du an, dann billigst Du gleichermaßen, dass diese Person ggf. erneut betrunken fährt und wenn er dann ein Kind überrollt? Kommst Du dann mit Deinem Gewissen klar?

Dein Auto ist Totalschaden, zum Glück hast Du anscheinend nix abbekommen. Besoffene Autofahrer müssen einen Denkzettel bekommen, denn beim nächsten Crash gibt es vielleicht Tote. Zeig ihn an!!! Stell Dir vor, er zahlt nicht....dann stehst du aber blöd da.
MikeFFM am 13. Februar 2009 10:27 Tolle Idee mit der Anzeige! Nur genügt nicht mal in Österreich eine subjektiv wahrgenommene Alkoholfahne für eine Verurteilung, und für eine Blutprobe ist es wohl zu spät... Die Nummer wurde von Anfang an total versemmelt!
gamasche am 13. Februar 2009 10:28 DH!
Melek1 am 13. Februar 2009 10:36 In dem Beitrag steht nicht, wann es den Crash gab. Ich glaube nicht, dass der Fragensteller 1-2 Tage wartet, bis er sich Gedanken darum macht, ob er das Angebot annehmen soll.
gestern war der crash die daten sind eh schon in der versicherund
MikeFFM am 13. Februar 2009 10:47 Aber er war seitdem schon in der Klinik, hat sich untersuchen lassen, einen Befund bekommen, ist nach Hause gefahren usw. usw. usw. Der Zug mit der Trunkenheitsfahrt ist abgefahren, da genügen schon ein paar Stunden!
MikeFFM am 13. Februar 2009 10:55 Naja, wenn der Crash schon gestern war, muss man das Strafrecht komplett ausklammern! Zu spät...
gestern war der crash die daten sind eh schon in der versicherund
Ich würde die 5000 Euro ganz nehmen, dann hast die bevor du ganz leer ausgehst. Schnell mit Ihm zu Bankautomaten solange das Angebot noch gilt, Keine Polizei, Zeugen?
die polizei war nicht da schade
Ja Schade und jeglichen Anspruch vertan. Nun solltest du die 5000 nehmen. Wie dämlich kann man sein.
Keine Polizei?Hattest du auch etwas zu verbergen,oder warum.Der brauch dir auch gar nichts geben.Dumm gelaufen
Tja. Manche Menschen sind unglaublich. :D
ein anspruch verfällt nicht, nur weil die polizei nicht da war. man ist eh immer selbst verantwortlich dafür, den schaden und hergang zu dokumentieren (fotos) etc.
ja aber ich war eh schon im spital den befund geb ich in der versicherung ab und krieg auch noch geld für meine schmerzen dass ist extra