Was soll ich für eine Buchhaltung auswählen - Soll oder Ist-Buchung ? Mein Buchhaltungsprogramm frägt mich das jetzt und ich weis jetzt nicht was ich machen soll. Ich dachte das Programm weis das alles. ich habe mir noch keine Gedanken über eine Soll oder Ist- Buchhaltung gemacht. Bin froh dass ich das Programm kapiere. Habt Ihr einen Tipp oder eine Erklärung ?
Soll- bzw. Istversteuerung bezieht sich auf Deine Umsatzsteuerschuld. Bei Sollversteuerung führst Du USt ab, wenn Du die Rechnung geschrieben hast, bei Istversteuerung erst bei Geldeingang. Wenn Du bei der Anmeldung Deiner Tätigkeit (beim FA) nicht etwas anderes angegeben hast, nimm Istversteuerung.
Istversteuerung dürfen anwenden: Kleinunternehmer, Unternehmer die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, freie Berufe, bestimmte Unternehmen in den neuen Bundesländern (Quelle: §20 UStG).

eine Buchhaltung beinhaltet doch immer den Soll/Ist-Vorgang also musst du wohl beides auswählen
Seh ich auch so
Nee - ich kann nicht beides Auswählen, es geht irgenwie um die Rechnungsverbuchung - UmSt - wenn man Ist wählt dann werden die Rechnungen dem Monat zugeordnet, in welchem der Eingang ist auf dem Konto....und soll ist...keine Ahnung....das macht mich meschugge...
andreas48 am 18. Mai 2008 09:27 Soll ist dann das, was du nach Abzug der Umsatzsteuereinahmen und gegenrechnen mit dem Umsatzsteuerausgaben an das Finanzamt verbuchen musst..
Wolfi0410 am 18. Mai 2008 14:17 Man sollte doch wenn man keine Ahnung von Buchhaltung und Steueranmeldungen -erklärungen hat wohl besser nicht antworten.
Das macht dem Fragesteller nur noch verwirrter.
Soll/Ist-Vorgang muß wohl Soll/Ist-Versteuerung
heißen. Grundsätzlich werden in der Buchhaltung
bei jeder Buchung - auf einem Konto im Soll und die Gegenbuchung auf einem anderen Konto im Haben gebucht - egal ob man Soll-oder Istversteuerung wählt bei der Umsatzsteuer wählt.
Ob Soll- oder Istbuchung ist nur entscheidend für die Erfassung und den Zeitpunkt der Steuerfälligkeit. Wann soll die USt.-Zahllast für die Rechnung fällig sein? Bei Sollbuchung
wird die USt. mit Ablauf des Monates - in dem die Ware geliefert wird - fällig. Bei Istversteuerung wird die USt. mit Ablauf des Monats fällig in dem der Geldeingang für die Ware erfolgt.

Fängst du jetzt an auf eine Buchhaltung umzustellen oder fängst Du mit Deinem Gewerbe ganz neu an?
Hast Du schon eine Steuer-Nr. für Dein Gewerbe? Wenn ja hast Du doch einen Betriebseröffnungsbogen für das FA ausgefüllt und dort angegeben wie Du versteuern willst.
Es muss auf jeden Fall mit dem FA geklärt sein.
Deine Buchhaltung richtest du jetzt auf Ist-Versteuerung ein da Du ja wohl kaum über 250.000€ Umsatz machen wirst. Bei Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer Deiner Kundenrechnungen bei Zahlung der Rechnung aktiviert, die USt. der Lieferantenrechnungen darfst Du trotzdem in Monat des Rechnungseingangs geltend machen.
Aber kläre auf jeden Fall mit dem FA wie Du dort USt-mässig geführt wirst, Soll- oder Ist-Versteuerung. Wenn die Dich mit Soll führen stellst Du einen Antrag auf Umstellung.
Hallo, Schließe mich 100%tig der Antwort von Wolfi0410 an. MFG
bei Kleinunternehmen im Sinne des § 19 UStG immer IST-Versteuerung.
und soweit ich weiß - kann man das auch, solange man einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt... am besten Steuerberater fragen...
STimmt so. - DH