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Was soll ich für eine Buchhaltung auswählen - Soll oder Ist-Buchung ?

gefragt von SMIEGEL am 18.05.2008 um 7:41 Uhr

Was soll ich für eine Buchhaltung auswählen - Soll oder Ist-Buchung ? Mein Buchhaltungsprogramm frägt mich das jetzt und ich weis jetzt nicht was ich machen soll. Ich dachte das Programm weis das alles. ich habe mir noch keine Gedanken über eine Soll oder Ist- Buchhaltung gemacht. Bin froh dass ich das Programm kapiere. Habt Ihr einen Tipp oder eine Erklärung ?


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Reply


anonym
beantwortet von dolabella am 18. Mai 2008 08:46
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Soll- bzw. Istversteuerung bezieht sich auf Deine Umsatzsteuerschuld. Bei Sollversteuerung führst Du USt ab, wenn Du die Rechnung geschrieben hast, bei Istversteuerung erst bei Geldeingang. Wenn Du bei der Anmeldung Deiner Tätigkeit (beim FA) nicht etwas anderes angegeben hast, nimm Istversteuerung.

Istversteuerung dürfen anwenden: Kleinunternehmer, Unternehmer die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, freie Berufe, bestimmte Unternehmen in den neuen Bundesländern (Quelle: §20 UStG).

Kommentar von patty4 am 18. Mai 2008 09:02

und soweit ich weiß - kann man das auch, solange man einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt... am besten Steuerberater fragen...

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 18. Mai 2008 10:55

STimmt so. - DH


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Mai 2008 07:44
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eine Buchhaltung beinhaltet doch immer den Soll/Ist-Vorgang also musst du wohl beides auswählen

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 18. Mai 2008 07:52

Seh ich auch so

Kommentar von SMIEGEL am 18. Mai 2008 07:59

Nee - ich kann nicht beides Auswählen, es geht irgenwie um die Rechnungsverbuchung - UmSt - wenn man Ist wählt dann werden die Rechnungen dem Monat zugeordnet, in welchem der Eingang ist auf dem Konto....und soll ist...keine Ahnung....das macht mich meschugge...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 18. Mai 2008 09:27

Soll ist dann das, was du nach Abzug der Umsatzsteuereinahmen und gegenrechnen mit dem Umsatzsteuerausgaben an das Finanzamt verbuchen musst..

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Mai 2008 14:17

Man sollte doch wenn man keine Ahnung von Buchhaltung und Steueranmeldungen -erklärungen hat wohl besser nicht antworten.
Das macht dem Fragesteller nur noch verwirrter.

Kommentar von noelling am 20. Mai 2008 10:36

Soll/Ist-Vorgang muß wohl Soll/Ist-Versteuerung
heißen. Grundsätzlich werden in der Buchhaltung bei jeder Buchung - auf einem Konto im Soll und die Gegenbuchung auf einem anderen Konto im Haben gebucht - egal ob man Soll-oder Istversteuerung wählt bei der Umsatzsteuer wählt. Ob Soll- oder Istbuchung ist nur entscheidend für die Erfassung und den Zeitpunkt der Steuerfälligkeit. Wann soll die USt.-Zahllast für die Rechnung fällig sein? Bei Sollbuchung wird die USt. mit Ablauf des Monates - in dem die Ware geliefert wird - fällig. Bei Istversteuerung wird die USt. mit Ablauf des Monats fällig in dem der Geldeingang für die Ware erfolgt.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 18. Mai 2008 14:25
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Fängst du jetzt an auf eine Buchhaltung umzustellen oder fängst Du mit Deinem Gewerbe ganz neu an?
Hast Du schon eine Steuer-Nr. für Dein Gewerbe? Wenn ja hast Du doch einen Betriebseröffnungsbogen für das FA ausgefüllt und dort angegeben wie Du versteuern willst.
Es muss auf jeden Fall mit dem FA geklärt sein.
Deine Buchhaltung richtest du jetzt auf Ist-Versteuerung ein da Du ja wohl kaum über 250.000€ Umsatz machen wirst. Bei Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer Deiner Kundenrechnungen bei Zahlung der Rechnung aktiviert, die USt. der Lieferantenrechnungen darfst Du trotzdem in Monat des Rechnungseingangs geltend machen.
Aber kläre auf jeden Fall mit dem FA wie Du dort USt-mässig geführt wirst, Soll- oder Ist-Versteuerung. Wenn die Dich mit Soll führen stellst Du einen Antrag auf Umstellung.


Titanleo
beantwortet von Titanleo am 22. August 2008 20:35
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Hallo, Schließe mich 100%tig der Antwort von Wolfi0410 an. MFG


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 19. September 2008 17:46
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bei Kleinunternehmen im Sinne des § 19 UStG immer IST-Versteuerung.







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