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Was soll das geplante Kontoschutzgesetz beim Privatinsolvenzverfahren verändern?

gefragt von amoreira am 05.11.2007 um 12:46 Uhr

Es ist wohl geplant, ein Kontoschutzgesetz zu erlassen, hierbei soll ein Pfändungsschutzkonto eingeführt werden. Können die Gläubiger dann noch schwerer an ihr Geld kommen, wenn sie versuchen, das geschuldete Geld zu pfänden?

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Geld x 22.789 Schuldnerberatung x 40 Privatinsolvenzverfahren x 3 Kontoschutz x 1

anonym
beantwortet von susanne4321 am 5. November 2007 12:52
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Es soll dem Schutz des Schuldners dienen, vor allem kommt es den Selbständigen zugute. Wird ein Konto gepfändet, ist es bislang automatisch gesperrt. Nur wenn der Kontoinhaber das Vollstreckungsgericht einschaltet, kann er zumindest einen Teil seines gesetzlich geschützten Guthabens -also das was nicht gepfändet werden darf, was er gesetzlich als Minimum zum Leben behalten darf- vor dem Zugriff des Gläubigers retten. Nicht immer reicht hierfür ein Gerichtsverfahren aus. Häufig kündigen die Banken die Kontoverbindungen dann auch noch, weil sie nicht mehr rentabel sind. Im bargeldlosen Zeitalter ist ein Konto aber unverzichtbar. Mit dem Entwurf des Gesetzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhalten soll. Es dient also nur dem Schutz des Schuldners, diesen Mindestbetrag darf der Gläubiger eh nicht vollstrecken.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 5. November 2007 12:58

Klasse Antwort und somit DH.



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