ich kan damit nichts anfangen,wofür sint die gut?
Das sind Väter die für ein Kind bezahlen oder es großziehen ohne zu wissen das sie gar nicht der Vater sind.

Sogenannte Scheinväter, die unwissentliche Kinder anderer Männer als die eigenen großziehen und hierfür auch die finanzielle Belastungs allein tragen.

Männer, die glauben das das Kind, dass sie mit ihrer Partnerin haben von ihnen sind... In Wirklichkeit hat aber ein anderer Kerl seine Finger (bzw andere Körperteile...) im Spiel gehabt und sie sind einem Irrglauben aufgesessen...
Suuuuper traurige Geschichte sowas... !!!!

Der Kuckuck ist ein Vogel, der seine Eier in fremde Nester legt und seine Jungen von den anderen Vögeln aufziehen läßt, ohne dass diese das mitbekommen. Kuckucksväter sind Väter, die unwissentlich die Kinder anderer Männer aufziehen. Meist durch Fremdgehen und Verschweigen ihrer Frauen.

Noch eine Anmerkung: Ich habe gerade im Radio gehört, dass nach einem aktuellen Urteil diese Kuckucksväter den gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern können, wenn ihnen das Kind untergeschoben wurde.
Quandt am 18. April 2008 10:23 Korrekt, Herr Ing., BGH Urteil - Az.: XII ZR 144/06 - falls es einer braucht. ;-)
Knowledge am 18. April 2008 11:00 Danke, Herr Quandt...ggg...aber Dipl.-Ing...soviel Zeit muss sein...ggg)
Repro am 29. Juli 2008 23:09 Unterhalt zurückholen??Geht nur dann, wenn die Kindesmutter mit dem Namen des wirklichen Vaters herausrückt oder man ihn auf andere Weise herausbekommt.

Das sind Scheinväter. D.h. rechtlich gesehen sind sie die Väter, biologisch aber nicht.
Und manche von denen erfahren das auch nie. Ihnen wird quasi ein Kuckucksei untergeschoben, sie kümmern sich also um ein fremdes Kind im Glauben es sei ihr eigenes.
Quandt am 18. April 2008 10:26 Kucks Du, bei Knowledge! ;-)
Littletiger ♫ am 18. April 2008 10:57 ?
Hab doch vor ihm geantwortet. Versteh ich jetzt nicht grübel
Männer, denen ein Kind untergeschoben wurde, dürfen das Geld vom echten Kindsvater einklagen - und ihn dafür zum DNA-Test zwingen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Mann, der Unterhalt für drei "Kuckuckskinder" gezahlt hatte.

Habt Ihr gestern dazu gehört, daß die Kuckuksväter zum einen zwangsweise zu einem Vaterschaftstest herangezogen werden können und, wenn Sie dann auffliegen, dem Zahlvater den ganzen Unterhalt zurückzahlen müssen?! (Grundsatzurteil vom BGH)
Repro am 29. Juli 2008 23:20 Es kommt Freude auf, wenn der dann nichts hat! Aber wie ist das dann mit der Verjährung? Beginnt die mit der Geburt des Kindes, wenn die Sache aufgeflogen ist oder dann, wenn man einen Titel gegen den Erzeuger hat. Das würde mich interessieren.
Nordanwalt Rechtsberatungshotline am 5. August 2008 15:17 Grundsätzlich dürfte die Zahlungsverpflichtung in dem Moment entstehen und fällig werden, wenn fest steht wer der Vater ist (§ 199 I Ziff. 2 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist dürfte dann nach § 195 BGB drei Jahr betragen.

Ich dachte immer es gibt nur Kuckukskinder.
Quandt am 18. April 2008 10:24 Und wie heisst der "Papa" dazu?
Klaus Winkler am 18. April 2008 10:30 Vater eines Kuckukskindes.
Klaus Winkler am 18. April 2008 10:32 Der Kuckuk ist der Hersteller eines Kuckukskindes.
un ich dachte immer der klaperstorch bringt die kinder
Repro am 29. Juli 2008 23:16 Bleibt doch mal bitte sachlich, das Thema ist für die angesch...Väter nicht nur traurig, manchmal auch existenzbedrohend. Das ist schlicht eine Ausplünderung der Väter per Unterleib. Das schlimme daran ist, daß die Mutter als eigentliche Verursacherin stets ungeschoren bleibt. Und den Staat freuts. Er braucht nur einen Vater, ob er der richtige ist, ist ihm egal.

der letzte Teil der Frage ist am interessantesten. Sie sind dafür gut, daß sie ohne es zu wissen, eine fremde Brut großziehen.