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was sint kuckucksväter"?

gefragt von vlaruuvlaruu am 18.04.2008 um 9:45 Uhr

ich kan damit nichts anfangen,wofür sint die gut?


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kuckucksväter (1)
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Reply


Thyra
beantwortet von Thyra am 18. April 2008 09:47
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Das sind Väter die für ein Kind bezahlen oder es großziehen ohne zu wissen das sie gar nicht der Vater sind.


Quandt
beantwortet von Quandt am 18. April 2008 09:48
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Sogenannte Scheinväter, die unwissentliche Kinder anderer Männer als die eigenen großziehen und hierfür auch die finanzielle Belastungs allein tragen.


Haaza
beantwortet von Haaza am 18. April 2008 09:48
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Männer, die glauben das das Kind, dass sie mit ihrer Partnerin haben von ihnen sind... In Wirklichkeit hat aber ein anderer Kerl seine Finger (bzw andere Körperteile...) im Spiel gehabt und sie sind einem Irrglauben aufgesessen...

Suuuuper traurige Geschichte sowas... !!!!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 18. April 2008 09:50
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Der Kuckuck ist ein Vogel, der seine Eier in fremde Nester legt und seine Jungen von den anderen Vögeln aufziehen läßt, ohne dass diese das mitbekommen. Kuckucksväter sind Väter, die unwissentlich die Kinder anderer Männer aufziehen. Meist durch Fremdgehen und Verschweigen ihrer Frauen.

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 18. April 2008 09:57

super erklärt, Daumen hoch

Kommentar von Simple_avatar8smallvlaruu am 18. April 2008 12:47

verwechselst du den kuckuck mit dem klaperstorch?


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 18. April 2008 09:54
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Noch eine Anmerkung: Ich habe gerade im Radio gehört, dass nach einem aktuellen Urteil diese Kuckucksväter den gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern können, wenn ihnen das Kind untergeschoben wurde.




Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 18. April 2008 10:23

Korrekt, Herr Ing., BGH Urteil - Az.: XII ZR 144/06 - falls es einer braucht. ;-)

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 18. April 2008 11:00

Danke, Herr Quandt...ggg...aber Dipl.-Ing...soviel Zeit muss sein...ggg)

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 29. Juli 2008 23:09

Unterhalt zurückholen??Geht nur dann, wenn die Kindesmutter mit dem Namen des wirklichen Vaters herausrückt oder man ihn auf andere Weise herausbekommt.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 18. April 2008 09:46
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Nur zum Bezahlen.....


Littletiger ♫
beantwortet von Littletiger ♫ am 18. April 2008 09:47
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Das sind Scheinväter. D.h. rechtlich gesehen sind sie die Väter, biologisch aber nicht.
Und manche von denen erfahren das auch nie. Ihnen wird quasi ein Kuckucksei untergeschoben, sie kümmern sich also um ein fremdes Kind im Glauben es sei ihr eigenes.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 18. April 2008 10:26

Kucks Du, bei Knowledge! ;-)

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220small Littletiger ♫ am 18. April 2008 10:57

?
Hab doch vor ihm geantwortet. Versteh ich jetzt nicht grübel


vincent
beantwortet von vincent am 18. April 2008 09:53
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Männer, denen ein Kind untergeschoben wurde, dürfen das Geld vom echten Kindsvater einklagen - und ihn dafür zum DNA-Test zwingen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Mann, der Unterhalt für drei "Kuckuckskinder" gezahlt hatte.


Nordanwalt Rechtsberatungshotline
beantwortet von Nordanwalt Rechtsberatungshotline am 18. April 2008 13:38
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Habt Ihr gestern dazu gehört, daß die Kuckuksväter zum einen zwangsweise zu einem Vaterschaftstest herangezogen werden können und, wenn Sie dann auffliegen, dem Zahlvater den ganzen Unterhalt zurückzahlen müssen?! (Grundsatzurteil vom BGH)

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 29. Juli 2008 23:20

Es kommt Freude auf, wenn der dann nichts hat! Aber wie ist das dann mit der Verjährung? Beginnt die mit der Geburt des Kindes, wenn die Sache aufgeflogen ist oder dann, wenn man einen Titel gegen den Erzeuger hat. Das würde mich interessieren.

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNordanwalt Rechtsberatungshotline am 5. August 2008 15:17

Grundsätzlich dürfte die Zahlungsverpflichtung in dem Moment entstehen und fällig werden, wenn fest steht wer der Vater ist (§ 199 I Ziff. 2 BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist dürfte dann nach § 195 BGB drei Jahr betragen.


Klaus Winkler
beantwortet von Klaus Winkler am 18. April 2008 10:15
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Ich dachte immer es gibt nur Kuckukskinder.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 18. April 2008 10:24

Und wie heisst der "Papa" dazu?

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallKlaus Winkler am 18. April 2008 10:30

Vater eines Kuckukskindes.

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallKlaus Winkler am 18. April 2008 10:32

Der Kuckuk ist der Hersteller eines Kuckukskindes.

Kommentar von Simple_avatar8smallvlaruu am 18. April 2008 12:46

un ich dachte immer der klaperstorch bringt die kinder

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 29. Juli 2008 23:16

Bleibt doch mal bitte sachlich, das Thema ist für die angesch...Väter nicht nur traurig, manchmal auch existenzbedrohend. Das ist schlicht eine Ausplünderung der Väter per Unterleib. Das schlimme daran ist, daß die Mutter als eigentliche Verursacherin stets ungeschoren bleibt. Und den Staat freuts. Er braucht nur einen Vater, ob er der richtige ist, ist ihm egal.


Repro
beantwortet von Repro am 29. Juli 2008 23:26
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der letzte Teil der Frage ist am interessantesten. Sie sind dafür gut, daß sie ohne es zu wissen, eine fremde Brut großziehen.




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