Welche Vorraussetzungen müssen Kunden von Gaslieferanten haben um gegen Preiserhöhungen zu klagen?

Klagen kann man immer. Gewinnen ist das Problem.
In dem Fall, der gerade durch die Nachrichten kam, ging es darum, daß in einem Gaslieferungsvertrag mit längerer Laufzeit vereinbart war, daß bei Änderung des Marktpreises der Anbieter die Erhöhung an den Verbraucher weitergibt, nicht aber eine Senkung. Das hat der BGB als unangemessene Benachteiligung gesehen.

1.) daß sie Gas vom Gaslieferanten beziehen.
2.) daß sie mit der Preiserhöhung von dem Gaslieferanten nicht einverstanden sind.

schau mal hier: http://projekte.free.de/energie/2007/08/
Hoffentlich folgen daraus Vergünstigungen für den zahlenden Kunden.
Entschuldigung: Streiche BGB; setze BGH.
Das BGB darf man nicht streichen! Auch nicht lackieren!
Als Studenten durften wir aber anstreichen. ;-))