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ein nachteil sind sicher nicht vergütete überstunden. meist gibt es grundgehalt und den rest auf erfolgsbasis....leider hat man auf diesen erfolg nicht unbedingt direkt einfluß

Vor- und Nachteile aufzuzählen ist relativ schwierig, man muss immer die individuelle Situation sehen.
Außertarifliche Verträge (AT-Verträge) sind zunächst einmal dadurch gekennzeichnet, dass eben sehr individuelle Regelungen getroffen werden können. Dies kann zum Vorteil ggü. den "normalen" Arbeitnehmern sein - z.B. höheres Grundgehalt, Erfolgsprämien, Gewinnbeteiligung - aber auch Einschränkungen ggü. tariflichen Regelungen beinhalten (höhere Arbeitszeitverpflichtung, keine Auszahlung von Überstunden, Pflicht zur Dienstleistung "nach Arbeitsanfall" usw.).
Häufig werden AT-Angestellte auch gleichzeitig "leitende Angestellte" im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sein, d.h. Schutz- und Prüfrechte des Betriebsrats gelten nicht). Siehe § 5 Betriebsverfassungsgesetz. In diesem Fall gelten auch nicht die Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes, siehe § 18 Arbeitszeitgesetz. Aber wie gesagt, das gilt nur wenn der AT-Angestellte auch gleichzeitig Leitender Angestellter ist.