Ich habe gerade etwas von funktionellen Lebensmittel gelesen, wo genau liegt der Unterschied zu Normalen?

1) Probiotika: spezielle Bakterienkulturen mit positivem Einfluss auf die Darmflora
2) Präbiotika: bestimmte Arten von Ballaststoffen, die das Überleben gesunder Darmbakterien verbessern
3) Antioxidantien: gegen schädigende Wirkung von freien Radikalen
4) Omega-3- Fettsäuren: sie sollen vor Herz- Kreislauferkrankungen schützen
5) Sekundäre Pflanzenstoffe: sie sollen Herz- Kreislauferkrankungen vorbeugen oder den Cholesterinspiegel senken (Phytosterine)

Die sog. Functionell Food ist momentan stark im Kommen. Es werden bestimmte Zusätze beigegeben, die einen positiven Effekt auf den Organismus haben sollen.
Das können zusätzliche Balaststoffe (z.B. Innulin) oder Vitamine, Spurenelemente, Mineralien, bestimmte Bakterien (meist in Joghurt o.ä.) sein.
Sinnvoller ist eine ausgewogene Ernährung. Denn dies alles sind Nahrungsergänzungsmittel.

Für Lebensmittel, die über ihre Ernährungsfunktion hinaus gesundheitlich bedeutsame, physiologische Parameter beim Verbraucher langfristig und gezielt beeinflussen sollen, wird zunehmend der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" verwendet. "Funktionelle Lebensmittel" sind keine Nährstoffkonzentrate wie Nahrungsergänzungsmittel, sondern gelangen in den typischen Nahrungsmittelformen in den Handel. Als Synonyme für "funktionelle Lebensmittel" werden manchmal Begriffe wie "Designer-Lebensmittel" und "Nutraceuticals" benutzt.
Der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" ist rechtlich nicht definiert. Deshalb können sie sowohl als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z.B. probiotischer Joghurt, als auch als diätetisches Lebensmittel , wie z.B. die mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine, auf dem deutschen Markt angetroffen werden.
Die Auslobung (Werbung) "funktioneller Lebensmittel" ist für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs im LMBG sowie in den Verordnungen über die Lebensmittelkennzeichnung bzw. Nährwertkennzeichnung geregelt. Für diätetische Lebensmittel gelten die entsprechenden Bestimmungen der Diät-Verordnung. Aufgrund der Verbote der irreführenden (§17 LMBG) und der gesundheitsbezogenen (§18 LMBG) Werbung können mit der Auslobung "Funktioneller Lebensmittel" Probleme entstehen. Da eine gesetzliche Regelung "funktioneller Lebensmittel" als rechtlich definierter Gruppe in der Europäischen Union derzeit nicht geplant ist, muss die Zulässigkeit funktionsbezogener Werbeaussagen im Rahmen der europäischen Etikettierungsrichtlinie neu geregelt werden.
Albert am 21. Mai 2007 15:01 Niemand hat was dagegen wenn Du die Quelle hinzufügst:
www.bfr.bund.de/cd/152