Es geht um einen Aktualisierungsantrag beim Schülerbafög.
sprich keine eigene Praxis sondern angestellt in einer Klinik. siehe oben. Vielen Dank
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Wenn du in einer Klinik angestellt bist, bist du nicht Selbstständig. Also nichtselbständig...

Wenn der Doc in einer Klinik angestellt ist, handelt es sich natürlich um nicht-selbständige Tätigkeit.

Ja wenn man angestellt ist man nicht selbständig...

Angestellte bekommen ein Gehalt. Gehälter sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
bist du Selbständiger? ergo = Selbständig.
Angestellter? ergo = nicht-selbständige Tätigkeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeiten, sind alle Löhne und Gehälter die man von einem Arbeitgeber erhält.

Wenn Du Angestellter bist, behaupte ich einfach, daß Du nur nach Weisung arbeitest und nicht selbständig bist.
Ärzte, Notare usw. mit eigener Praxis sind selbständig!
Vielen Dank. Gedacht habe ich mir das schon, wollte nur auf Nummer sicher gehen