Rosabrille am 22.06.2009 um 10:48 Uhr
So viele Unternehmen sind gerade dabei eine Insolvenz zu beantragen und danach weiter zu produzieren. Wie ist das Möglich und was genau sind die Vorteile einer Insolvenz. Es muss ja Vorteile geben wenn so viele diesen Weg gehen, oder???

Richtige Vorteile kann ich da keine sehen! Und freiwillig geht sicher kein Unternehmen in die Insolvenz. Es ist der letze Schritt, um evtl. strafbaren Handlungen zu entgehen. Natürlich versucht der Insolvenzverwalter dann eine Rettung. Z.B. durch Verzicht der Gläubiger kann er bessere Rahmenbedingungen für das Unternehmen schaffen und vielleicht sogar eine Basis erreichen, die auch für Investoren wieder interessant sein kann, so daß eine Fortführung des Unternehmens möglich ist!

Vorteile sind in erster linie der staat zahlt 3monate lang die angestellten aus dem insolvenz topf viele firmen nutzen die zeit um leute abzubauen und/oder eine komplette restrukturierung zu erzielen.
Die Gläubiger müssen sich mit 20% der schulden zufrieden geben zahlbar auf 2Jahre hatte gerade ein insolvenz verfahren hier in der Firma...
greez.
Nun das ist relativ einfach zu beantworten: Wenn du keine Insolvenz beantragst und deine Firma, obwohl sie ständig rote Zahlen schreibt, weiterbetreibst, machst du dich der "Insolvenzverschleppung" schuldig. D.h, jegliche Lieferanten von dir müssen annehmen, dass bei dir alles in Ordnung ist und liefern dir Waren auf Ziel, obwohl du eigentlich kein Geld mehr hast, die zu bezahlen. Das erfüllt eigentlich den Straftatbestand des Betrugs. Wenn du Insolvenz beanntragst, dann hast du die Chance unter bestimmten Auflagen und einem Insolvenzverwalter, der ab sofort die Firma führt, nochmal von vorne anzufangen. Das lohnt sich auf alle Fälle für Firmen, die eigentlich im Kern gesund sind, deren Auftragslage gar nicht so schlecht aussieht und die am Markt bestehen könnten. Insolvenz ist per se nicht gleich zusetzen mit Bankrott oder Konkurs, obwohl die allgemeine Meinung da keinen Unterschied macht

Vorteil? Um als GF/Inhaber/Vorstand nicht wegen Insolvenzverschleppung den Gläubigern + FA persönlich zu haften, sowie strafrechtlich nicht verfolgt zu werden, ist die Insolvenz beim Eintreten dieser zwingend vorgeschrieben. Ansonsten stimmen im Groben die abgebenen Meinungen teilweise mit Einschränkungen.

bei dem früher geltenden Konkursrecht wurde Firma zerschlagen; bei Insolvenz sollte Versuch unternommen werden, die Fa zu retten. Mittelbarer Nachteil ist (wie früher), dass andere Firmen in den Ruin getrieben werden.