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Was sind die rechtl. Konsequenzen, wenn man als scheinselbstständig eingestuft wird?

gefragt von sansibar am 12.12.2007 um 10:32 Uhr

Womit muss man rechnen, wenn man anlässlich einer Prüfung bei einem Hauftauftraggeber als scheinselbstständig eingestuft wird?


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Reply


anonym
beantwortet von liam22 am 12. Dezember 2007 10:34
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Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wird der freie Mitarbeiter zum Angestellten bei seinem Hauptauftraggeber. Er ist fortan pflichtversichert in der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Der freie Mitarbeiter unterliegt zudem fortan dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Er hat einen Urlaubsanspruch und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für den Auftraggeber hat die Scheinselbständigkeit eines "freien Mitarbeiters" sehr weitreichendere Folgen. Der Auftraggeber muss die gesamten Sozialversicherungsabgaben nachzahlen und zwar rückwirkend für bis zu 4 Jahre.

Kommentar von Eddy21 am 12. Dezember 2007 11:27

Genau so verhält es sich !

Kommentar von 8a08422b4ca8a0ab0f443628d627c96bsmallcurator am 8. April 2008 00:55

tolle erklärung, hört sich gut an, doch in der realität klappt es nur mit den extremen fällen der zu dummen oder extrem unverschämten, die normalen mittleren fälle gehen doch allen ungeschoren durch.


curator
beantwortet von curator am 8. April 2008 00:53
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interessante frage, auch hier klaffen realität und märchen weit auseinander.

normalerweise muss man damit rechnen empfindlich bestraft zu werden, finanziell, andererseits passiert fast niemandem etwas, nur der wirklich massiv unverschämte oder der extrem dumme müssen mit problemen rechnen.


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