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Was sind die Pflichten eines Hausbesitzers im Winter?

gefragt von RobinHut am 27.08.2007 um 10:58 Uhr

Dass der Hausbesitzer dafür verantwortlich ist, dass der Schnee vor seiner Tür geräumt wird weiss ich, aber was soll man machen wenn man verreist ist? Ist man dann auch verantwortlich? Was muss man sonst noch beachten wenn es startk schneit, oder glatt ist etc.?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. August 2007 11:02
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Die Verantwortlichkeiten hast Du ja schon erkannt, also obliegt es Dir z.B. jemand mit der Räumpflicht zu beauftragen. Du solltest allerdings auch eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung haben, die Dich aus dem finanziellen Risiko, was z.B. durch Nichtberäumung und anschließendem Personenschaden, heraushält, abschließen.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 27. August 2007 11:03
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Eigentum verpflichtet eben....

Wenn der Hausbesitzer verreist ist, muss er genauso für Abhilfe schaffen als wäre er zu Hause. Zu Not jemanden bitten, der dann an deiner Stelle den Schneeschipp und Streudienst übernimmt.

Du bittest ja auch andere darum, deine Blumen zu gießen, die Post aus dem Briefkasten zu holen und die evtl. vorhandenen Haustiere zu versorgen.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 27. August 2007 11:08
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Du bist sommers wie winters verpflichtet, anderen das Passieren Deines Grundstückes gefahrlos zu ermöglichen.

D.H. im Sommer z. B. - Du musst Stolperstellen am Bürgersteig der Gemeinde melden, damit sie (ggf. auf Deine Kosten - kommt auf die Gemeinde an) diese beseitigen kann. Du musst Moose und andere Kräutlein entfernen, damit niemand ausrutschen kann.

Im Winter heisst es natürlich, dass Du Deiner Eisräumpflicht (Streupflicht) nachzukommen hast und das Dach insoweit von Schnee zu befreien hast, dass niemand von herabstürzendem Schnee verletzt werden kann.

Es gibt genaue Regeln in welcher Zeit (morgens bis abends) - und ggf. bis zu welcher Stärke des aktuellen Schneefalls - Schnee geräumt werden muss.

Du musst in Deiner Abwesenheit räumen lassen sonst zahlt Deine Grund-/Hausbesichterhaftpflicht den ggf. entstandenen Personenschaden nicht.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. August 2007 11:02
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Die Räumpflicht besteht auch dann, wenn man im Urlaub ist, ist doch logisch, oder?

Für die Zeiten der Abwesenheit gilt die Regel, dass man die Verantwortung an andere Personen (Nachbarn etc.) oder an einen professionellen Räumdienst abgibt.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 27. August 2007 11:02
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mmobilienbesitzer sind verantwortlich für den gefahrenfreien und verkehrssicheren Zustand ihres Eigentums. Dazu gehört neben der baulichen Instandhaltung auch die ausreichende Beleuchtung sowie im Winter das Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen, Dächern und Außentreppen.

Grundsätzlich kann der Eigentümer die Räum- und Streupflicht auf Mieter oder Pächter übertragen. Das muss aber eindeutig schriftlich vereinbart werden, zum Beispiel im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Der Eigentümer hat dann trotzdem eine Aufsichtspflicht und muss in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob die Mieter den Winterdienst ordnungsgemäß ausführen.




Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. August 2007 11:04

Nennst mal Deine Quelle, bitte :-)

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 27. August 2007 11:06
Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. August 2007 11:10

Danke Dir :-) Mach das doch immer, Du hast oft gute Antworten, die ich gern noch weiter nachlesen würde :-)

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 27. August 2007 11:13

Nehme den Hinweis an.


Luise
beantwortet von Luise am 27. August 2007 11:04
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In seltenen Fällen übernimmt die Gemeinde die Schneeräumung, also frag dort nach, bzw. frag Deine Nachbarn.




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