was sind die Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung zum Zweck Einbürgerung

3 Antworten

Wenn das Gesetz noch bestand hat, ist es auch möglich, sich über einen Ehepartner einbürgern zu lassen.

Voraussetzung dazu ist es, dass der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist. Da ist es auch egal welche deutschkenntnisse bestehen oder wie lange man gearbeitet hat.

Ich übernehme keine Gewähr, dass dieses Gesetz noch existiert. Zumindest bei meinem Vater war es so.

Es gibt 2 MÖGLICHKEITEN; wenn Du die Voraussetzungen erfüllst klappt es:

Die Anspruchseinbürgerung Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) Ausreichende Deutschkenntnisse Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“) Keine Verurteilung wegen einer Straftat Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Verlust bzw. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Die Ermessenseinbürgerung Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Sie gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit zu einer positiven Entscheidung, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben die Einbürgerungsbehörden einen Spielraum für ihre Entscheidung, der durch die Verwaltungsvorschriften näher ausgefüllt wird. Folgende Voraussetzungen werden von den Einbürgerungsbehörden in der Regel verlangt: Die alte Staatsangehörigkeit muss bei der Einbürgerung verloren oder aufgegeben werden. Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Neben den Bedingungen und Ausnahmen wie bei der Anspruchseinbürgerung gilt: Bei älteren Personen, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben, kann bei den deutschen Sprachkenntnissen ein günstigerer Maßstab angelegt werden, wenn sie seit 12 Jahren in Deutschland leben. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland wie bei der Anspruchseinbürgerung Auch die Ermessenseinbürgerung wird in der Regel erst nach acht Jahren vorgenommen. Kürzere Zeiten können bei folgenden Gruppen gewährt werden: Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, die Einbürgerung von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und von Staatenlosen zu erleichtern. Deshalb können hier bereits sechs Jahre Aufenthalt in Deutschland für eine Einbürgerung ausreichen. Abweichungen von den Anforderungen an die Aufenthaltszeit sind auch aus anderen Gründen möglich, z. B. bei Einbürgerungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen (Spitzensportler etc.).