Die Lebensgefährtin möchte aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen werden, was bedeutet das für den ALG II Empfänger, Vor- oder Nachteil ???

Deine Wohnung wird wahrscheinlich zu groß sein um vom Amt bezahlt zu werden.

Die Lebensgefährtin kann nicht so einfach rausgenommen werden. Sie müßte auf jeden Fall ausziehen. Und dann könnt ihr sicher sein, dass es auch wirklich von der ARGE kontrolliert wird. Ach ja, und Du darfst dann nur noch 45 qm bewohnen. Dafür bekommst Du den vollen Regelsatz von um die 350 €.
vorteile! wenn das amt mit macht. dazu müsste sie wohl ausziehen. lohnt insoweit, dass, wenn einer arbeit hat, dieses nicht mehr angerechnet werden kann und der volle satz zusteht.
Sie muß nicht ausziehen, wenn man tatsächlich die Bereiche so trennen kann, daß man nur noch als WG zusammenwohnt.
ja, wird aber schwierig! die stellen sich da gerne quer