Ich habe eine möblierte Wohnung. Da ich generell bei meinem Freund schlafe und das meiste Zeug schon bei ihm ist, steht meine Wohnung bis auf eine paar Möbel und eine Küche leer. Nun möchte ich durch diese Wohnung zu ein paar Einnahmen kommen und weis nicht genau was ich tun muss, damit ich einen Untermieter einziehen lassen darf.
Das steht sehr gut in § 540 BGB erklärt
http:// bundesrecht.juris.de/bgb/__540.html
Also zum Vermieter gehen und ihn fragen.
Ich frage mich allerdings, warum du das Mietverhältnis nicht einfach fristgereicht kündigst. Dann fallen für dich keine weiteren Mietzinsen an. Es sei denn natürlich du kannst für die Wohnung mehr verlangen als du selber zahlst.
Gruß