
die Grundrechte haben keine Aufgabe sondern sind verbrieftes und verfassungsmäßiges Recht und der Staat hat die Aufgabe, zu gewährleisten daß die Grundrechte gesichert sind und eingehalten werden..

Sie regeln das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Die stehen im Grundgesetz damit sie da stehen. Punkt.
Denn ernst nehmen oder beachtet werden sie von unserer ReGIERung und den Ämtern schon längst nicht mehr!