werden Schulden die aus einem Hausbau während der Ehe hervorgegangen sind bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt
Solche Fragen würde ich in diesem Forum stellen http://forum.isuv.org/
Ich schlaue mich auch immer dort auf ;-)
Ich empfehle Dir mal die entsprechenden unterhaltsrechtliche Leitlinien des für Dich zuständigen Oberlandesgerichte zu lesen. Findes Du übrigens auch bei ISUV.
Doch nun zu Deiner Frage: um diese zu beantworten, müsste man die genaueren Umstände kennen, wie z.B. lebt ihr in Trennung oder seit ihr geschieden. Sind es Schulden nachdem ihr das Haus verkauft habt, gibt es das Haus noch, wer wohnt darin,...
Schulden, die noch aus der Ehezeit stammen und die im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner gemacht wurden, sind absetzbar. Gleiches gilt für Schulden, die bereits aus der Zeit vor der Ehe stammen. Übernimmt bei einem gemeinsamen Kredit ein Ehegatte auch den Anteil des anderen Ehegatten, so kann er diese Zahlungen nur dann mit dem Unterhalt verrechnen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte damit einverstanden ist.

Berücksichtigungsfähige Schulden beim Kindesunterhalt sind m.W. Schulden, die vor der Geburt des zu unterhaltenden Kindes entstanden sind.