Was schreiben bei Anhörung zum Aufbauseminar

3 Antworten

Dein Mann hat natürlich das Recht sich zu äußern.

Da der Bußgeldbescheid aber sicher schon ein paar Wochen rechtskräftig ist folgt darauf ganz automatisch auch ein Aufbauseminar.

Da kann er jetzt schreiben was er will. Wenn er das ASF hätte verhindern wollen dann hätte er schon gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen müssen. Ob das aber von Erfolg gewesen wäre ist zu bezweifeln.

Jetzt besteht keine Möglichkeit mehr das Aufbauseminar zu umgehen.

Aber was schreibt man denn da?

Gar nichts, dein Mann war facto zu schnell unterwegs.

Wenn noch keine Frist gesetzt wurde bis wann das Aufbauseminar zu erfolgen hat, dann dies jetzt abwarten.

Wenn eine Fristsetzung bereits erfolgte, bis dahin daran teilnehmen, ansonsten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Hi mausi1987hb,
Man muss Reue und Einsicht erkennen lassen sowie eine Aussicht auf Besserung.
"Begründungen" oder Ausreden können nur schädlich sein.
Auch das Drücken auf die Tränendrüse sollte er sich besser sparen. LG