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Was schlagt Ihr vor bei Mitbetrüger?

gefragt von WilliPahl am 20.07.2009 um 7:41 Uhr

Mieterpärchen hat temit falscher Selbstauskunft Mietvertrag erschlichen, hat 2 x bar bezahlt (mit Begründung Bankangestellte hätte Fehler gemacht) da würde mir schon ganz komisch! jetzt 3. Monat keine Miete, aber sie haben selbst gekündigt (ein Glück) Begründung sie hätten Eigentumswohnung geerbt!? Im Carport lauter stinkende Müllsäcke in einem lagen oben Antragsformulare für Sozialhilfe und Wohngeld usw. usw. Ganz abgesehen von dem Stress den die Mieter machen (Polizeieinsätze nachts), sind sie z.Zt. unauffindbar. Am Sonntag standen vorangemeldete Mietinteressenten vor der Tür. Keiner da. Ich wollte mit Schlüssel (im Mietvtg vereinbart) rein, Zylinderschloss war ausgewechselt. Eon war auch schon zum Abschalten da! Als Vermieter muß ich €60 zahlen, wenn wieder angeschaltet werden soll für neue Mieter. Der Boiler war auf 90° und kochte! In der Wohnung sieht es aus, als hätt ne Bombe eingeschlagen. Mieter hatte mir gedroht, als ich ihn wg Miete angesprochen habe "ich werde noch von ihm hören, ich hätte mich mit den falschen Leuten angelegt usw. usw. . Was tun? Ich will rechtlich auch keinen Fehler machen im Moment.


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BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 20. Juli 2009 07:45
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Erst hast ja das Prob, die Leute zu finden!

Hast Du wenigstens eine Kaution von denen bekommen? Die könntest du dann nämlich ganz legalzur wiederherstellung der Wohnung nutzen.

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 08:10

Die Kaution ist wieder zurückgebucht worden! Klasse nicht??

Kommentar von Farseer4 am 20. Juli 2009 08:16

Die Kaution wurde dir per Bank überwiesen? Wenn ja, wielange ist es vor der Rückbuchung hergewesen?


anonym
beantwortet von Farseer4 am 20. Juli 2009 07:44
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Wenn der Schaden hoch ist, würde ich zu einem Anwalt gehen. Allerdings ist es bei Mietnomaden fast immer der Fall, dass der Vermieter auf seinen Kosten sitzen bleibt (inklusive Anwaltskosten), weil die ehemaligen Mieter kein Geld haben. Die Rechtslage zum Thema Mietnomaden ist in Deutschland nicht gerade gut.

Sollten sie aber wirklich eine Eigentumswohnung geerbt haben, hättest du vielleicht doch gute Chancen an dein Geld zu kommen, da eine Eigentumswohnung ein Wertgegenstand ist. Inwiefern die Aussage, sie haben eine Eigentumswohnung geerbt, wahr ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 08:10

Dk für Antwort, hab ein Glück Rechtsschutzvers. und schon alles fertig gemacht für RA. Aber was im Moment?

Kommentar von Farseer4 am 20. Juli 2009 08:14

Die Wohnung auf Vordermann bringen um sie schnellstmöglich wieder zu vermieten. Mal ernsthaft. Viel mehr Möglichkeiten hast du im moment nicht. Wichtig ist bevor du die Wohnung aufräumst bzw. wieder Mietgerecht machst, jegliche Schäden in der Wohnung zu dokumentieren. Am besten mit Bildern.

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 09:38

Darf ich in die Wohnung??? Mieter haben zum 30.09. gekündigt!

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 20. Juli 2009 10:08

tja, das ist die frage! ich denke einerseits nicht - andererseits - vielleicht doch den Anwalt fragen- wennst schon Rechtsschutz hast ;) Aber auf jedenfall den Zustand mit Fotos und Datum Dokumentieren!!

Auch wenn kaum Aussicht auf Ersatz bestehen wird :( - Gesokse!!!

Kommentar von Farseer4 am 20. Juli 2009 11:34

Da musst du natürlich den Anwalt fragen. Da die Miete, wie du oben gesagt hast, seit 2 Monaten nicht bezahlt wurde, könnte es gut möglich sein, da die Wohnung bereits leer steht, dass du sie weitervermieten darfst.

Ab zum Anwalt, du hast ja Rechtsschutz.


KlausInge
beantwortet von KlausInge am 20. Juli 2009 07:46
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Guten Morgen, das hört man immer häufiger. Diese Mietnomaden. Selbst im Fernsehen wird es gezeigt. Du bist doch sicherlich Mitglied in "Haus und Grund" oder so ähnliches. Die kennen alle Gesetze und Wege, die Du unternehmen mußt. So machst Du nichts falsch. Anzeige würde ich trotzdem schon einmal erstatten, wegen Betrug evtl. Sachbeschädigungen. Viel Glück.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. Juli 2009 09:14
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wenn sie selbst gekündigt haben, hast du hoffnung, daß sie auch räumen. wann ist der termin?

da du einen antrag auf unterstützung und wohngeld gefunden hast, solltest du schnellstens zu dem entsprechenden amt gehen. sorg dafür, daß im falle einer bewilligung das geld an dich direkt ausgezahlt wird. auf jeden fall kannst du die auszahlung an deine mieter unterbinden.

hast du kaution? schadensersatzansprüche kanns du dann gegenrechnen. ansonsten musst du mal sehen wo sie hinziehen. wenn es wirklich ein erbe ist, kannst du dein geld noch bekommen. titel, vollstreckung, grundbucheintrag, zwangsversteigerung.

leider darfst du die wohnung nicht einfach räumen oder sachen wegwerfen. du musst den langen weg gehen über fristlose kündigung (2 monatsmieten rückstand), gerichtsvollzieher.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 20. Juli 2009 07:46
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gerade damit du keine fehler machst, red mit einem anwalt.

in zukunft mach es so: sollte sich ein Hartz4 Empfänger melden wegen Miete, dann biete ihm die Wohnung wenn überhaupt nur dann an wenn er garantiert dass die ARGE dir direkt die Miete überweist und nicht er. Ist traurig dass so etwas passiert aber es kommt immer wieder vor :-(((

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 08:13

Arge Gesetz: das geht leider nicht, damitdas "Persönlichkeitsrecht" der Mieter nicht verletzt wird! Hahaha Deutsches Recht! Dafür dürfen Vermieter Insolvenz anmelden!

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 20. Juli 2009 08:17

stimmt. das muss der Hartz4 Empfänger selber beantragen. Ist ja auch zu seiner eigenen Sicherheit wenn er drauf besteht dass er ein Dach über den Kopf behält. Die ARGE macht das sehr gerne, war ja bei meiner Mom auch so. Nun hat sie neben der Rente Grundsicherung und von da wird die Miete auch direkt an den Vermieter bezahlt und sie hat keine Probleme.;-)

alles Einstellungs bzw Willenssache von seite des Mieters.

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 09:43

Danke für Deine Info über diese Möglichkeit, daß man sich das vom Mieter unterschreiben lassen kann. Ich werde solchen Passus im nächsten Mietvertrag aufnehmen: "Im Falle, daß ..." Schließlich kann jeder heute in solche finanzielle Notlage kommen"

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 20. Juli 2009 11:50

stimmt. mach das und viel Glück dabei :-)))


anonym
beantwortet von michael66869 am 20. Juli 2009 07:47
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Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 20. Juli 2009 08:00
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vorallem sichere dein Eigentum,dass sie nicht wieder hineinkönnen und dir den Rest geben.Man muss sich mit aller Enrschiedenheit wehren,es greift ja umsich wie ein Lauffeuer,dieses Pack!Mir Recht und Gesetz ,kommst du,wie gesehen,nicht weiter,raus mit dem Krempel,mach alles Neu und andere Mieter.Sollen sie dich doch verklagen,wovon und wie!!Denen würde ich Beine machen und je mehr sich endlich mal zur Wehr setzen,umsoweniger trut sich dieses Gesindel solche Verwüstungen anzustellen.Es ist DEIN Eigentum und das gilt es zu schützen!!!


oivlis65
beantwortet von oivlis65 am 20. Juli 2009 19:44
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Noch ein Tipp: Der neue Mieter sollte Dir vor Vertragsabschluss eine schriftliche Vormieterbestätigung geben können. Wenn Du dann immer noch zweifeln solltest, dann telefoniere mal mit dem Vormieter, ob auch wirklich alles in Ordnung war, wie z. Bsp. Beschwerden von den Nachbarn usw.


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 20. Juli 2009 07:45
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Bei sowas hilft nur ein Anwalt.


moonrox
beantwortet von moonrox am 20. Juli 2009 08:36
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die 60€ hättest du dir sparen können,wenn du den mietvertrag richtig formuliert hättest. um strom und sonstige energieversorgungen sollte sich immer der mieter kümmern. sollte das bei dir der fall sein, muss ich mich doch ordentlich wundern, warum du dann irgendetwas bezahlen musst. weiterhin hilft dir nur ein anwalt und die erkenntnis, dass vermietungen nuer etwas für grosse genossenschaften etc ist. viel erfolg.

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 09:46

Die € 60 sind halt Wiedereinschaltkosten" auf denen grundsätzlich erst mal der Eigentümer sitzen bleibt, so Eon-Auskunft. Ich könnte die aber mit einklagen und wenn ich Glück habe.... Die Auskunft von Eon war mir auch neu, is aber so.

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 20. Juli 2009 12:53

da würde ich mich mal genau erkundigen. natürlich versuchen die dir das aufzudrücken. aber sie werden nichts verdienen, wenn der zähler aus ist. und das wissen die auch. deshalb werden sie bei neu beantragung durch einen neuen kunden auch entsperren MÜSSEN!SIE müssen sich um den schaden persönlich kümmern. der vertrag für den zähler lief ja nicht auf dich.

Kommentar von WilliPahl am 20. Juli 2009 14:42

Das leuchtet ein! danke!! muß jetzt losfahren, treffe mich mit einigen Vermietern, die auch geschädigt. Wollen durchsprechen, ob man im Internet unter "unsere Stadt" evtl Rubrik einrichtet zum Austauschen /Informieren usw... Was mich im Moment "etwas runter geholt" hat, ist, daß andere noch viel schlimmer geschädigt.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 20. Juli 2009 09:57
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Praktikable Lösung im Saarland: 2 Kumpels + 3 handliche Stücke Dachlatten.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 20. Juli 2009 12:40

Ja, manchmal wäre das die beste Lösung, aber leider...


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