Was schickt man an den Gerichtsvollzieher?

3 Antworten

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Du kannst einen Anwalt mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Wenn du es selber machen willst, musst du den "Vollstreckungsbescheid" im Original (mach dir eine Kopie davon) an das zuständige Amtsgericht (Sitz wo der Schuldner wohnt), Gerichtsvollzieherverteilerstelle schicken mit dem Auftrag, beim Schuldner die Forderung einzutreiben. Frist für den Einspruch gegen den VB abwarten, ist 2 Wochen nach Zustellung an den Schuldner! Wenn sonst der Schuldner vorher bezahlt, hast du die Kosten für den GV selbst zu tragen. Die Gerichtsvollzieherkosten schlägt dieser beim Vollstreckungsversuch selbst noch drauf. Wenn nichts zu holen ist, darfst du die Kosten bezahlen. Diese Kostenrechnung beim nächsten Zwangsvollstreckungsauftrag mitschicken und mit angeben - Zinsforderung nicht vergessen! Bei dem zuständigen Amtsgericht kannst du auch anfragen, ob der Schuldner bereits die e.V. abgegeben hat (Az ist auf VB vermerkt). Kontopfändung oder Pfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist etwas komplizierter, da die Bank oder der Arbeitgeber dann Drittschuldner ist. Da würde ich dir schon empfehlen das von einem Anwalt machen zu lassen.

Ja, du schickst den Titel an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle deines Amtsgerichtes, die diese Unterlagen an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleiten wird und in dem Anschreiben an der GV formulierst du die Frage, dass du wissen möchtest, ob der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Zum Schluss bittest du im Anschreiben, dir die Kosten für diese Tätigkeit mitzuteilen. Vielleicht sollte man noch vermerken, was im Falle einer bereits abgegebenen eidesstattlichen Versicherung passieren soll.

Der große "Zettel" ist der Vollstreckbare Titel.

Den schickst du im Orignial an die Gerichtsvollzieherstelle beim zuständigen Amtsgericht, mit dem Auftrag, sie mögen versuchen die Forderung geltend zu machen.

Das reicht.

Man kann es zwar aus Kostengründen auch cleverer machen, hängt aber von den Gerichtsvollziehern dort ab und natürlich wie hoch die Forderung in der Summe ist.

Was wäre denn die clevere Variante. Geht um einen Betrag von 240€