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Was sagt eigentlich die Versicherung dazu wenn man einen Haustürschlüssel bei den Nachbarn hat?

gefragt von werwiewas am 10.10.2008 um 13:04 Uhr

Wir haben seit Jahren immer einen Schlüssel bei den Nachbarn, falls mal einer aus der Familie seinen vergisst. Wie sieht es denn da überhaupt mit dem Einbruchsschutz aus? Sollte man da vorher mit der Versicherung mal drüber sprechen oder eher nach dem Motto: was sie nicht weiss, macht sie nicht heiß?

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Recht x 35.156 haushalt x 17.356 nachbarn x 578 versicherungen x 562 schluessel x 289

andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Oktober 2008 13:12
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da nur der Einbruchdiebstahl versichert ist, spielt das keine Rolle, denn Einbruch setzt gewaltsames Öffnen voraus..


cosch87
beantwortet von cosch87 am 10. Oktober 2008 13:05
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klappe halten, würd ich sagen, die müssen auch nicht alles wissen


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 10. Oktober 2008 13:06
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Es heisst Einbruch (also muss ein Behältnis aufgebrochen sein) ... dann ist es versichert. Nicht versichert ist Aufschliess !


Franticek
beantwortet von Franticek am 9. Dezember 2008 15:05
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Es ist eine ganz normale Sache, dass jemand anders noch einen Schluessel hat fuer den Fall, dass irgendetwas los ist. Und warum soll das nicht der Nachbar sein?


anonym
beantwortet von XXLFirebird am 11. Oktober 2008 16:50
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Was soll denn passieren, wenn dieser durch einen Einbruch verloren geht. Oder steht auf dem Schlüssel, dass er Euch gehört? Ein Einbrecher weiß doch nicht woher der Schlüssel ist. Und was schert es dann die Versicherung...


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 11. Oktober 2008 09:48
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Das ist kein Problem, da es bei der Nutzung eines Schlüssels für gewöhlich keine Einbruchsspuren gibt. Und nur Einbruch ist versichert. Aber der Meinung, die Option "Verlust fremder Schlüssel" in die Haftpflicht des Nachbarn mit aufzunehmen, schließe ich mich an. Ein neues Schließsystem kostet ein paar euro und kann das Nachbarschaftsverhältnis nachträglich sehr beeinträchtigen


optimist
beantwortet von optimist am 11. Oktober 2008 09:24
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Diese Frage muss aus zwei Perspektiven betrachtet und beantwortet werden. Zunächst einmal sollte die Privathaftpflicht des Nachbarn den Verlust fremder Schlüssel einbeziehen. Damit werden im Falle des Verlustes die mit der Wiederbeschaffung bzw. ggfs. dem Austausch von Schließanlagen oder Teilen davon verbundene Kosten ersetzt. Was Ihre Hausratversicherung betrifft, deckt diese in aller Regel nur Einbruchdiebstahl ab, setzt also ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung voraus. Unter Umständen ist auch Einschleichung abgedeckt. Es hilft nichts, abschliessende Auskunft kann nur ein Blick in die Allgemeinen und in die Besonderen Versicherungsbedingungen geben. Pauschale Aussagen wie zuvor gegeben sind ähnlich wie Kaffeesatzlesen. Ein seriöser Versicherungsvermittler wird Ihnen beim Studium behilflich sein und dabei weitere entstehende Fragen beantworten.


wernilein
beantwortet von wernilein am 10. Oktober 2008 13:11
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was soll sie denn sagen,ist doch dein Problem,wo kein vertrauen ist ,dem geb ich auch den schlüssel nicht ,oder was.


TamaraH
beantwortet von TamaraH am 10. Oktober 2008 13:09
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Meinst du das jetzt, weil du meinst dein Nachbar könnte bei dir einbrechen?

Kommentar von Auskunft am 10. Oktober 2008 13:17

Was ist, wenn bei den Nachbarn eingebrochen wird und die Dieb nimmt sich den aufbewahrten Schlüssel (vielleicht steht der Name des Hausbewohners am Anhänger)und räumt die andere Wohnung leer ?


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