Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung während der Probezeit
Ein Nachbar von mir möchte fristlos in der probezeit kündigen. Er hat sich für eine fa. für den nachtdienst beworben, soll jetzt andere schichten und auch noch bei anderen fa. arbeiten. Das wurde aber im beim Vorstellungstermin nicht so gesagt und es wurde auch nicht so vereinbart.
Darf / Kann er fristlos in der probezeit kündigen und welche Gründe würden dies rechtfertigen.
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Solange er in der Probezeit ist kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden! Ohne Angabe eines triftigen Grundes!
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Nein, er kann mit der gesetzlichen Frist von 2 Wochen kündigen. Was steht zu den Schichten im Vertrag? Das ist bindend, nicht irgendwelche vagen Angaben beim Vorstellungsgespräch. Solange der Arbeitgeber nicht gegen Gesetze und Vereinbarungen im Vertrag handelt, gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
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Ja, in der Probezeit können beide Seiten fristlos kündigen.
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012Unsinn.
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in der probezeit moeglich !
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012Nein! Nicht fristlos.
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In der Probezeit kann er mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt es hier nicht. Dass über die Arbeitszeiten nicht gesprochen wurde, wäre mehr als m
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Wenn nichts anderes vereinbart ist im Arbeitsvertrag, dann gilt das Gesetz BGB § 622
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
also eine Frist von 14 Tagen.
Das ist meistens der Fall.
Eine Grund muss man nicht angeben.
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Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit möglich. Da braucht eine Seite auch keine Gründe zu nennen.
Wenn der Nachbar dort nicht mehr arbeiten will, dann braucht er das seinem Arbeitgeber nur zu sagen und dann bekommt er sofort seine Papiere zurück und ist draussen.
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012Quatsch, er muss die Frist von 2 Wochen einhalten.
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Da hätte er sich vorher in der firma informieren sollen,ob er wechselschicht machen muss, wenn in anderen schichten leute fehlen, dann muss er ran, dafür bekommt er seinen lohn. 2 Wochen muss man immer einhalten,anderer seits kann der AG schadenersatz verlangen
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er ist in der probezeit, müsste also gar keinen grund angeben!
er kann aber durchaus daruaf verweisen, dass die arbeit sich nun ganz anders darstellt, als es im vorstellungsgespräch besprochen wurde.
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012Aber er kann nicht fristlos kündigen, sondern muss die Frist von 2 Wochen einhalten.
Kommentar von MissMaasMissMaas 14.02.2012ausser wenn im vertrag von beiden seiten auf eine solche frist verzichtet wurde - auch diese vereinbarung ist für die probezeit möglich!
in österreich ist innerhalb einer gewissen probezeit (max. 1 Monat) die fristlose kündigung ohne angaben von gründen immer möglich (ebenfalls beidseitig).
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in der Probezeit brauchst du nicht einmal einen Grund du kannst jederzeit fristlos Kündigen, aber dein Nachbar kann ja den wirklichen Grund angeben.
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012NEIN zum hundertsten Mal! NICHT fristlos!
Kommentar von UmeaMUmeaM 14.02.2012Dann sies mal meinen Kommentar oben!
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012Dann lies Du mal das BGB. Wenn ein Arbeitgeber das durchgehen lässt, ist es noch lange nicht erlaubt!
Kommentar von UmeaMUmeaM 14.02.2012Aber der Arbeitgeber kann es sich erlauben,wie im oben beschriebenen Fall ! Die HWK bestätigte dass nichts zu machen wäre. Der Arbeitgeber brauchte keinen Grund angeben, hatte auch keinen. Das Zeugnis der Person bewies es, sie hat sich auch nichts zuschulden kommen lassen!
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fristlos geht fast nie. Aber er kann ja zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen.
Kommentar von germanilsgermanils 14.02.2012Wenn das der Arzt mitmacht. So was kann aber auch großen Ärger nach sich ziehen.
Kommentar von DerHansDerHans 14.02.2012Wenn er "krank geschrieben" wäre, dürfte er auch nicht wo anders arbeiten. Was soll denn so eine Aufforderung zum Betrug?
Nein! Nicht fristlos.
Kenne leider einen Fall aus der eigenen Familie, die Person wandte sich an die Handwerkskammer. Diese sagten es wäre nichts zu machen! Auch als ich noch im Verkauf gearbeitet habe war das möglich von Seiten der Angestellten Kollegin. Sie kam einfach nicht zur Arbeit. Die Chefin rief sie daraufhin an. Weil sie es nicht mehr nötig hätte zu arbeiten käme sie jetzt nicht mehr. Ja, so einfach ist das :-( Nach der Probezeit wäre es nicht mehr so einfach gewesen!
Nach der** Probezeit* *nur mit gegenseitigem Einvernehmen! Also: Auflösungsvertrag
Einfach nicht zur Arbeit erscheinen, kann ziemlich teuer werden. Die Firma kann sich kurzfristig eine Ersatzkraft von einem Leiharbeitsunternehmen holen. AUF SEINE KOSTEN
Ob du da einen Fall kennst, ist leider völlig unerheblich.
Es sind zwei Fälle! Sie stellten halt wieder eine Neue ein. Musste eben wieder eingearbeitet werden.
Ne ne, nicht fristlos.
fast immer mit Frist von 14 Tagen! Nur es bedarf keinem Grund!
Das gilt aber nur für Ausbildungsverhältnisse!
Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen kann außerordentlich (fristlos) nur wegen besonderer Gründe gekündigt werden. Und Arbeitsverweigerung wie in deinem Fall wäre so ein Grund. Während der Probezeit gilt ansonsten eine14-tägige Kündigungsfrist.
Dann ist ja die Frage jetzt geklärt:-)