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Was passsiert, wenn ich nicht gemerkt habe, dass ich an ein parkendes Kfz fuhr und wegfuhr?

gefragt von Gartenfee1971 am 11.04.2008 um 11:26 Uhr

Ich bin angeblich an ein parkendes Kfz beim Ausparken angefahren. Ich habe dies nicht bemerkt und fuhr logischer Weise los. Einen Tag später stand abends die Polizei mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht vor meiner Tür. Ich habe das meinem Anwalt übergeben. Der lässt sich jetzt die Polizeiakte kommen. Was könnte mir schlimmstenfalls passieren/drohen, wenn ich das nicht widerlegen kann.


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Reply


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 11. April 2008 11:27
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Eine Ordnungsstrafe und die Erstattung der Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeuges.

Kommentar von 2d92d98fba8a5304c22e4862b6bd715esmallFilburt am 11. April 2008 11:39

"Fahrerflucht" ist keine Ordnungswidrigkeit, daher wird ihr kaum eine Ordnungsstrafe blühen. (--> §142 StGB)


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 11. April 2008 11:29
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Hast du Schwierigkeiten nachzuweisen, dass du keine Fahrerflucht begangen hast!

Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 11:31

Ein Nachbar, dem das Fahrzeug nicht gehört, hat das angeblich gesehen und die Polizei geholt, welche dann die Halterin des anderen Kfz ausfindig machte. Ist auch eine Nachbarin von mir. Wie soll ich das beweisen, dass ich das nicht bemerkt habe? Die hat einen Zeugen und ich nicht.

Kommentar von skeptiker007 am 11. April 2008 11:35

eben, das wollte ich sagen, du bist leider in einer Sch... Situation. Hoffentlich ist dein Anwalt ein guter Anwalt


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 11. April 2008 11:39
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Wenn Du das Fahrzeug so gestreift hast das der Schaden/Kratzer aus Unachtsamkeit/Fahrlässigkeit kommt gibt es ein Ordnungsgeld sowie Schaden bezahlen. Da ein Nachbar bemerkt hat wie Du das Fahrzeug berührt hast könnte Dir Vorsatz unterstellt werden. Dann könnte es ggf deutlich teurer Bußgeld abgehen. Die beste Methode aus sowas rauszukommen ist die Warheit. Wenn Du am Gegenfahrzeug ein Schaden von bsw.5000 Euro und eine 20 cm Beule verursachst ist ein "Ich habe es nicht bemerkt" kontraproduktiv.

Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 11:45

wie schon gesagt, es ist nichts zu sehen (an beiden Fahrzeugen) und die Dame hat gegenüber der Polizei gesagt, dass ein Schaden von 560,- € entstanden ist. Also nix mit 20-cm-großen Beulen und 5000 €. Das hätte ich ja wohl bemerkt.

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 11. April 2008 11:57

Dann wirst Du den Schaden bezahlen und gut. Wenn nix zu sehen ist und der Schaden 560 Euro beträgt wir wohl ne Schramme sein? Ich kann nicht durch den Computer schauen! Die Warheit ist immer ein guter Ratgeber. Haste nix gemerkt haste nix gemerkt. Gibt aber Leute die fahren ne 20 cm Beule ins Auto und sagen das auch. Die werden üblicherweise lange zu Fuß gehen und viel Geld bezahlen.


Haaza
beantwortet von Haaza am 11. April 2008 11:40
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Beweise??? Wenn es verdächtige Spuren an Deinem Fahrzeug gibt, dann sieht das ganze schlimm für Dich aus... auch wenn (und ich glaube es Dir sogar...) Du nichts bemerkt hast... WIderlegen musst Du nichts, der geschädigte muss beweisen.... Dann aber sieht es tatsächlich blöd für Dich aus, da Du ( gewollt oder nicht ) einen Schaden verursacht hast ( für den Du gerade stehen musst ) und dich dann auch noch unbefugt vom Unfallort entfernt hast...

gut dass Du einen Anwalt hast, der wird Dich beraten und aufklären... Die Frage ist hier ja wirklich, ob Du einen schaden ( unbewusst) verursacht hast oder nicht... ( BEWEISE ist das Stichwort...)

Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 11:44

Wenn ich da wirklich dran gefahren bin, bezahle ich selbstverständlich den Schaden. Da gibt es gar keine Frage. Da aber an beiden Fahrzeugen nichts zu sehen ist, kommt mir das alles bissel sehr komisch vor.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 11. April 2008 11:47

Na dann immer mit der Ruhe, abwarten und Tee trinken...

hab auch schon erlebt, dass irgendwelche Spinner sich einen Sündenbock für Kratzer, Beulen und lackschäden suchen... würd gerne `ne Geschichte dazu zum Guten geben, aber dass passt hier nicht her...

Bei mir ist noch keiner damit durchgekommen...

Alles wird gut... hab Gedult


mitra54
beantwortet von mitra54 am 11. April 2008 11:48
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Herzlichen Glückwunsch zu diesen Nachbarn. Mir kommt das alles ein bisschen merkwürdig vor und in diesem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Dann wird nämlich auch ein Gutachter eingeschaltet, und ein Richter muß entscheiden. Bleibe ehrlich und bekunde dein Bedauern.




Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 11:52

Ich ziehe dort diesen Sommer weg, ins Eigenheim. Vielleicht sind die ja auch neidisch. Ich wohne in einer kleinen Nebenstraße, das Getratsche ist wie auf dem Dorf. Ich habe gleich heute Morgen meinen Anwalt mit einer Vollmacht und diesem A6-Blättl der Polizei, wo die Tagebuchnummer draufs steht, ausgestattet. Er fordert jetzt erst mal Akteneinsicht. Er hat gesagt, ich soll das weder der Versicherung melden noch mit der "Geschädigten" ein Gespräch führen, wie mir das die Polizei gestern Abend "angeraten" hat. Er meinte, das könnte dann so was wie ein Schuldeingeständnis sein.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 11. April 2008 11:58

Gut, daß du zum Anwalt gegangen bist. Die einzig vernünftige Lösung. Bericht doch mal, wie es ausgegangen ist.

Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 12:09

Es wird wohl Aussage gegen Aussage stehen. Beweisen kann ich das ja nicht. Müssen Kinder vor Gericht eigentlich aussagen? Mein Sohn ist zehn und saß mit im Auto. Ich will ihn da eigentlich raushalten.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 11. April 2008 12:31

Ich würde ihn da raus halten. Du weißt nicht wie er reagiert, wenn er unsicher ist.

Kommentar von Simple_avatar6small Szintillator am 11. April 2008 12:44

Familienmitglieder brauchen nicht gegeneinander aussagen, wenn sie es aber machen, muß es der Wahrheit entsprechen!

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 11. April 2008 12:48

Stimmt. Aber für einen zenjährigen ist es sehr belastend, wenn es um die Eltern geht. Da muß nicht unbedingt sein.


anonym
beantwortet von RazielSoul am 11. April 2008 11:30
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kann man nicht einspruch erheben und muss der andere das nicht beweisen können?


Smash
beantwortet von Smash am 11. April 2008 11:31
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Wenn es einern Zeugen gibt der behaupet Du habest es gemerkt. Oder wenn man von der Stärke der Beule davon ausgehen kann, daß Du es bemerken musstest, dann mach schon mal Dein Fahrrad klar.

Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 11:34

Es ist weder an meinem noch an dem Kfz der "Geschädigten" was zu sehen. Die Polizei ist gesten Abend im duklen mit einer Taschenlampe um mein Auto rumgekrochen und hat angebelich eine kleinen Kratzer entdeckt. Ich hab mir das heute Morgen angeschaut, aber nichts gesehen. Die "Geschädigte" war in der Werkstatt und dass soll 560 € kosten. Wie soll das gehen, wenn man gar nix sieht?

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 11. April 2008 11:39

Der Richter wird das entscheiden, aber mit einer Ordnungsstrafe muste schon rechnen, wenn Du Glück hast (und das nehme ich mal an) dann kommt kein Fahrverbot.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 11. April 2008 11:43

Bussgeld meine ich


JohnnyB
beantwortet von JohnnyB am 11. April 2008 11:32
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Kommentar von Gartenfee1971 am 11. April 2008 11:38

Den Text hatte ich heute schon mal gegoogelt. Da werde ich aber auch nicht so richtig schlau. Denn ich hab es ja nicht bemerkt. Sonst wäre ich ja ausgestiegen und hätte geguckt. Außerdem wäre mir ja beim nächsten Einsteigen, wenn es wirklich "gerasselt" hätte, an meinem Auto ja was aufgefallen


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 11. April 2008 12:49
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Nun habe ich neulich fast den gleichen Fall gehabt, die Fahrerflucht wurde fallen gelassen, weil ich es nicht bemerkt haben muß. Beim Bußgeldamt mußte ich dann 35 € bezahlen, und die Schramme bezahlt die Versicherung, damit ist die Sache erledigt! Es war eine leichte Berührung mit dem Spiegel!


anonym
beantwortet von ladyvampire am 7. Mai 2008 09:57
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Hallöchen!

Mir ist gerade eben etwas ähnliches passiert - ich bin zu Hause angekommen und hab vorn eine kleine Beule entdeckt. Ich hatte beim Fahren Musik an und das Fenster offen, da hört man einen kleinen Rums nicht unbedingt...

Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und sage dass es sein kann dass ich einen Unfall hatte - wird dann von Fahrerflucht abgesehen? Ich hab meinen Führerschein erst seit Dezember 07 - mit was muss ich rechnen?

Bitte um schnelle Antwort!!!


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