Ich bin angeblich an ein parkendes Kfz beim Ausparken angefahren. Ich habe dies nicht bemerkt und fuhr logischer Weise los. Einen Tag später stand abends die Polizei mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht vor meiner Tür. Ich habe das meinem Anwalt übergeben. Der lässt sich jetzt die Polizeiakte kommen. Was könnte mir schlimmstenfalls passieren/drohen, wenn ich das nicht widerlegen kann.

Eine Ordnungsstrafe und die Erstattung der Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeuges.
Hast du Schwierigkeiten nachzuweisen, dass du keine Fahrerflucht begangen hast!
Ein Nachbar, dem das Fahrzeug nicht gehört, hat das angeblich gesehen und die Polizei geholt, welche dann die Halterin des anderen Kfz ausfindig machte. Ist auch eine Nachbarin von mir. Wie soll ich das beweisen, dass ich das nicht bemerkt habe? Die hat einen Zeugen und ich nicht.
eben, das wollte ich sagen, du bist leider in einer Sch... Situation. Hoffentlich ist dein Anwalt ein guter Anwalt
Wenn Du das Fahrzeug so gestreift hast das der Schaden/Kratzer aus Unachtsamkeit/Fahrlässigkeit kommt gibt es ein Ordnungsgeld sowie Schaden bezahlen. Da ein Nachbar bemerkt hat wie Du das Fahrzeug berührt hast könnte Dir Vorsatz unterstellt werden. Dann könnte es ggf deutlich teurer Bußgeld abgehen. Die beste Methode aus sowas rauszukommen ist die Warheit. Wenn Du am Gegenfahrzeug ein Schaden von bsw.5000 Euro und eine 20 cm Beule verursachst ist ein "Ich habe es nicht bemerkt" kontraproduktiv.
wie schon gesagt, es ist nichts zu sehen (an beiden Fahrzeugen) und die Dame hat gegenüber der Polizei gesagt, dass ein Schaden von 560,- € entstanden ist. Also nix mit 20-cm-großen Beulen und 5000 €. Das hätte ich ja wohl bemerkt.
Dann wirst Du den Schaden bezahlen und gut. Wenn nix zu sehen ist und der Schaden 560 Euro beträgt wir wohl ne Schramme sein? Ich kann nicht durch den Computer schauen! Die Warheit ist immer ein guter Ratgeber. Haste nix gemerkt haste nix gemerkt. Gibt aber Leute die fahren ne 20 cm Beule ins Auto und sagen das auch. Die werden üblicherweise lange zu Fuß gehen und viel Geld bezahlen.

Beweise??? Wenn es verdächtige Spuren an Deinem Fahrzeug gibt, dann sieht das ganze schlimm für Dich aus... auch wenn (und ich glaube es Dir sogar...) Du nichts bemerkt hast... WIderlegen musst Du nichts, der geschädigte muss beweisen.... Dann aber sieht es tatsächlich blöd für Dich aus, da Du ( gewollt oder nicht ) einen Schaden verursacht hast ( für den Du gerade stehen musst ) und dich dann auch noch unbefugt vom Unfallort entfernt hast...
gut dass Du einen Anwalt hast, der wird Dich beraten und aufklären... Die Frage ist hier ja wirklich, ob Du einen schaden ( unbewusst) verursacht hast oder nicht... ( BEWEISE ist das Stichwort...)
Wenn ich da wirklich dran gefahren bin, bezahle ich selbstverständlich den Schaden. Da gibt es gar keine Frage. Da aber an beiden Fahrzeugen nichts zu sehen ist, kommt mir das alles bissel sehr komisch vor.
Haaza am 11. April 2008 11:47 Na dann immer mit der Ruhe, abwarten und Tee trinken...
hab auch schon erlebt, dass irgendwelche Spinner sich einen Sündenbock für Kratzer, Beulen und lackschäden suchen... würd gerne `ne Geschichte dazu zum Guten geben, aber dass passt hier nicht her...
Bei mir ist noch keiner damit durchgekommen...
Alles wird gut... hab Gedult
Herzlichen Glückwunsch zu diesen Nachbarn. Mir kommt das alles ein bisschen merkwürdig vor und in diesem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Dann wird nämlich auch ein Gutachter eingeschaltet, und ein Richter muß entscheiden. Bleibe ehrlich und bekunde dein Bedauern.
Ich ziehe dort diesen Sommer weg, ins Eigenheim. Vielleicht sind die ja auch neidisch. Ich wohne in einer kleinen Nebenstraße, das Getratsche ist wie auf dem Dorf. Ich habe gleich heute Morgen meinen Anwalt mit einer Vollmacht und diesem A6-Blättl der Polizei, wo die Tagebuchnummer draufs steht, ausgestattet. Er fordert jetzt erst mal Akteneinsicht. Er hat gesagt, ich soll das weder der Versicherung melden noch mit der "Geschädigten" ein Gespräch führen, wie mir das die Polizei gestern Abend "angeraten" hat. Er meinte, das könnte dann so was wie ein Schuldeingeständnis sein.
Gut, daß du zum Anwalt gegangen bist. Die einzig vernünftige Lösung. Bericht doch mal, wie es ausgegangen ist.
Es wird wohl Aussage gegen Aussage stehen. Beweisen kann ich das ja nicht. Müssen Kinder vor Gericht eigentlich aussagen? Mein Sohn ist zehn und saß mit im Auto. Ich will ihn da eigentlich raushalten.
Ich würde ihn da raus halten. Du weißt nicht wie er reagiert, wenn er unsicher ist.
Familienmitglieder brauchen nicht gegeneinander aussagen, wenn sie es aber machen, muß es der Wahrheit entsprechen!
Stimmt. Aber für einen zenjährigen ist es sehr belastend, wenn es um die Eltern geht. Da muß nicht unbedingt sein.
kann man nicht einspruch erheben und muss der andere das nicht beweisen können?

Wenn es einern Zeugen gibt der behaupet Du habest es gemerkt. Oder wenn man von der Stärke der Beule davon ausgehen kann, daß Du es bemerken musstest, dann mach schon mal Dein Fahrrad klar.
Es ist weder an meinem noch an dem Kfz der "Geschädigten" was zu sehen. Die Polizei ist gesten Abend im duklen mit einer Taschenlampe um mein Auto rumgekrochen und hat angebelich eine kleinen Kratzer entdeckt. Ich hab mir das heute Morgen angeschaut, aber nichts gesehen. Die "Geschädigte" war in der Werkstatt und dass soll 560 € kosten. Wie soll das gehen, wenn man gar nix sieht?

Den Text hatte ich heute schon mal gegoogelt. Da werde ich aber auch nicht so richtig schlau. Denn ich hab es ja nicht bemerkt. Sonst wäre ich ja ausgestiegen und hätte geguckt. Außerdem wäre mir ja beim nächsten Einsteigen, wenn es wirklich "gerasselt" hätte, an meinem Auto ja was aufgefallen
Nun habe ich neulich fast den gleichen Fall gehabt, die Fahrerflucht wurde fallen gelassen, weil ich es nicht bemerkt haben muß. Beim Bußgeldamt mußte ich dann 35 € bezahlen, und die Schramme bezahlt die Versicherung, damit ist die Sache erledigt! Es war eine leichte Berührung mit dem Spiegel!
Hallöchen!
Mir ist gerade eben etwas ähnliches passiert - ich bin zu Hause angekommen und hab vorn eine kleine Beule entdeckt. Ich hatte beim Fahren Musik an und das Fenster offen, da hört man einen kleinen Rums nicht unbedingt...
Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und sage dass es sein kann dass ich einen Unfall hatte - wird dann von Fahrerflucht abgesehen? Ich hab meinen Führerschein erst seit Dezember 07 - mit was muss ich rechnen?
Bitte um schnelle Antwort!!!
"Fahrerflucht" ist keine Ordnungswidrigkeit, daher wird ihr kaum eine Ordnungsstrafe blühen. (--> §142 StGB)