gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was passiert wirklich?

gefragt von drogmento am 23.07.2008 um 15:18 Uhr

Habe ein Problem!! Ich bitte euch mir weiter zu helfen! Habe letzte woche ein Unfall gemacht. Also beim rückwärtsfahren habe ich ein Schild überfahren. ich bin ausgestiegen und habe nach geschaut ob wirklich was war! Also beim Auto war nichts. Aber der Schild hat sich zur 80° verbogen!! Ich dachte es sei nicht schlimm!!! Und fuhr einfach weiter!! Aber einige haben mich gesehen und mich an die Polizei gepätzt! Leider weiß ich noch nicht was auf mich zu kommt, da ich noch in der Probezeit bin! Ich bitte euch könnt ihr mir weiterhelfen, welche Strafe auf mich zu kommt bzw. ob mein Führerschein weg ist!! lg eko

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.336 fahrerflucht x 137 schild x 59 strassenverkehrsschild x 1

tradaix
beantwortet von tradaix am 23. Juli 2008 15:22
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast einen Unfall verursacht (Sachbeschädigung) und Fahrerflucht begangen (Entfernen vom Tatort).

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!

Kommentar von Simple_avatar4smallNautika am 23. Juli 2008 15:26

Sollte sich eigentlich nicht jeder so absichern wie Du??

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 23. Juli 2008 15:30

Der Hinweis ist ©-free(!) und kann individuell angepasst werden. Formaljuristisch müsste ich den vollen Text unter entsprechende Antworten setzen.

Kommentar von Simple_avatar4smallNautika am 23. Juli 2008 15:31

Das werde ich auch tun, danke für den Hinweis!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 23. Juli 2008 15:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das zählt als Fahrerflucht. Ich glaube, wenn du noch in der Probezeit bist, könnte das böse ausgehen.


anonym
beantwortet von seatnetti86 am 23. Juli 2008 15:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

@bug08 Komisch...Mir ist ein Mann in mein Auto gefahren... Und auch mein Vater hatte einen Auffahrunfall mit einem Mann...Ich denke wohl eher umgekehrt und der Mann sollte die Frau nur abholen dürfen, wenn sie vom shoppen kommt. Männer sind die schlimmeren Autofahrer und das wurde sogar schon bewiesen!


anonym
beantwortet von bug08 am 23. Juli 2008 15:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Generell: Frauen sollten grundsätzlich kein Auto fahren - das ist eine Gefahr für den Straßenverkehr. Ausnahme ist es wenn der Mann aus der Kneipe abgeholt werden will.

Kommentar von 61c84b39ea26168b258c7c583d66a197smallxlisax am 23. Juli 2008 16:21

Tolle Antwort :(
Woher weißt du überhaupt das es eine Frau ist?


anonym
beantwortet von helperman am 23. Juli 2008 15:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube das kann schon passieren! Ist doch so etwas wie fahrerflucht!


domchef
beantwortet von domchef am 23. Juli 2008 15:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zur fahrerflucht wurde dir ja schon einiges geschrieben. was wohl strafverschärfend dazu kommt ist die tatsache das du es billigend in kauf genommen hast das andere verkehrsteilnehmer sich an dem schräg stehendem verkehrszeichen hätten verletzen können. denn 80% ist schon erheblich.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 23. Juli 2008 15:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schild nur um 80 Grad verbogen- ist nicht schlimm? was hättest Du gemacht, wenn Du einen Fußgänger um 80 Grad verbogen hättest, wärst Du dann auch weitergefahren mit dem Argument, nicht so schlimm, den kenne ich nicht? für die Einstellung hast Du einen Tritt dahin verdient, wo keine Sonne hinscheint. ich liebe die Leute, die Sachen beschädigen und einfach weiterfahren. Hoffentlich ist Dein Führerschein für lange so Zeit weg, bis Du in der Lage bist verantwortung zu übernehmen


anonym
beantwortet von dolabella am 23. Juli 2008 15:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der offizielle Bussgeldkatalog (www.kba.de) sagt: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern das Gericht die Strafe in den Fällen des § 142 Absatz 4 StGB gemildert oder von der Strafe abgesehen hat und verteilt 5 Punkte sowie Kategorie A bei Fahrerlaubnis auf Probe. Ich würde erst mal davon ausgehen, dass es nicht schlimmer eingestuft wird. Kat. A bedeutet wahrscheinlich ein Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.


anonym
beantwortet von KomerzGandalf am 23. Juli 2008 15:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dumm gelaufen. in der probezeit... das gibt ärger!


halbermeister
beantwortet von halbermeister am 23. Juli 2008 15:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dumme sache.du hättest den schaden unbedingt melden müssen.das kann u.u. konsequenzen haben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Anzeige wegen Fahrerflucht, obwohl nur mit Fahrrad unterwegs?

    War das Fahrerflucht?

    Fahrerflucht welche strafe???

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.