Was passiert, wennich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an die Krankenkasse schicke?
-
8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
In der Regel schickst Du die Bescheinigung selber zur Krankenkasse. Ich kenne das nur von AOK Mitgliedern, dass da der Arzt den Durchschlag an die Kasse schickt.
Wenn Du die AU Bescheinigung nicht an die Kasse schickst, bist Du für diese auch nicht krank und bekommst kein Krankengeld, wenn Du über sechs Wochen Krank bist.
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Nichts zunächst.
Wenn Du aber länger krank bist - also über sechs Wochen hinaus, so dass Du aus der Lohnfortzahlung in das Krankengeld fällst - solltest Du schon vom ersten Tag der Krankschreibung an alles anhand von Krankmeldungen dokumentiert haben.
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ohne Bescheinigung kann und wird die Krankenkasse nicht abrechnen. Auch nachfolgende weiterführende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit sind dann nicht....
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 22.08.2007Was wolltest Du uns sagen??? ;-))
Kommentar von gri1sugri1su 22.08.2007Keine Krankenkasse wird geld locker machen für etwas, von dem sie keine Kenntnis hat. Wenn keine bescheinigung des Arztes vorliegt, weiß also auch die Krankenkasse von nichts. Warum sollte sie also dann Geld für Maßnahmen ausgeben, die aus ihrer Sicht nicht erforderlich sind????
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 22.08.2007Ahh, jetzt :-)
-
-
Wo lebst Du denn? Der Artzt drückt Dir eine Krankmeldung mit Diagnose und eine Kopie ohne in die Hand. Du musst das Blatt mit Diagnose-Code bei der Krankenkasse und das Blatt ohne dem Arbeitgeber einreichen. Wenn Du das nicht tust, weiß die betroffene Institution nicht, dass Du krank geschrieben bist. Auf dem Spiel sthet primär Deine Lohnfortzahlung.
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 22.08.2007Bei einem grippalen Infekt oder einer Durchfallerkrankung von ein paar Tagen würde ich das schon nicht so eng sehen :-)
Kommentar von schurkeschurke 22.08.2007Doch, wenn er die selbe Krankheit öfter innerhalb eines Jahres hat schon. Denn zusammengerechnet braucht der AG nach 72 Tagen keine Lohnfortzahlung mehr zu leisten. Und da die Kasse nichts weiß, bekommt er auch hier kein Geld.
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 22.08.2007Habe ich doch oben geschrieben Schurkine :-) Ausserdem bin ich selbst "AG" (beauftragt) und kenne mich mit den gesetzlichen Grundlagen aus. Ich weiss ganz genau, wann ich keine LFZ leisten muss ;-)
Dennoch: bei Schnüpfchen, Hüsterchen, Heiserkeit und dem Klassischen 3-Tages-Durchfall brauchst Du nix wegzuschicken. Da ist die Kausalität der Erkrankungen nach mehrmonatigem Abstand dazwischen eindeutig nicht gegeben. Also auch nix mit Krankengeld :-))
Kommentar von Indy72Indy72 22.08.2007mein Arbeitgeber sieht das nicht so locker. Spätestens am Folgetag willers schriftlich haben. Eine mindestens telefonische Meldung verlangt er sofort!
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 22.08.2007Das sind zwei paar Schuhe, Indy: ICH will auch ab dem ersten Tag eine AU sehen - wir reden aber hier von der Übersendung der Kopie an die Krankenkasse.
Kommentar von schurkeschurke 22.08.2007@Heeeschen, als ich schrieb, stand das oben noch nicht (bin halt nicht so schnell und ab und zu klingelt das Telefon)
Kommentar von HeeeschenHeeeschen 22.08.2007@schurke; Ja, Job geht auch vor :-)
Kommentar von Indy72Indy72 22.08.2007Du vielleicht nicht, aber die Vorschriften kennen keine Ausnahmen!
-
In der Regel schickt der Arzt eine Bescheinung (Durchschlag) an die Krankenkasse, das Original kommt zum Arbeitgeber, oder bist Du Selbständiger?
Kommentar von fenderfender 22.08.2007Den Durchschlag für die Kasse muss ich selbst wegschicken, hab's aber noch nie gemacht! Du hast aber einen netten Arzt!
Ich habe noch was auf 123Recht gefunden:
Krankmeldung -Krankenkasse
Die Krankenkasse sollte unbedingt informiert werden, da, sollte sich die gleiche Krankheit in Kürze wiederholen oder eine Krankheit auftreten, die ihre Ursache in der ersten Kranheit hat, und zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit auswirken, diese Ausfallzeiten addiert werden. Die Krankenkasse muß nach 6 Wochen eintreten. Wird Sie nicht informiert, kann es sein, daß Sie für diese Tage dann kein Geld erhalten. Es sollte also immer die Briefmarke wert sein.
Danke!