Was passiert, wenn zwei Amerikaner ein Kind haben, das in Deutschland geboren wird?

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Das Kind erwirbt dann die US-Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil irgendwann einmal einen Wohnsitz in den USA hatte: http://travel.state.gov/content/travel/en/legal-considerations/us-citizenship-laws-policies/citizenship-child-born-abroad.html

Das Kind erwirbt zudem die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland (Niederlassungserlaubnis oder "Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU") hat; § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz:  https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html . Hierbei kommt es auf den Status zum Zeitpunkt der Geburt an.

Wenn das Kind bei Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, aber beide Eltern eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder "Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU" haben, erhält das Kind automatisch ohne Antrag ("von Amts wegen") eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Hat nur ein Elternteil diesen Status, kann die Aufenthaltserlaubnis dem Kind nach Ermessen erteilt werden. Halten sich die Eltern, z.B. als Touristen, nur mit einem Visum oder erlaubt visumfrei in Deutschland auf (US-Touristen benötigen normalerweise kein Visum), gilt der Aufenthalt des Kindes in Deutschland als erlaubt, solange sich die Eltern auf diese Weise rechtmäßig in Deutschland aufhalten: § 33 Aufenthaltsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__33.html

Ius Soli - Recht des Bodens, der Ort der Geburt ist ausschlaggebend
Ius Sanguinis - Recht des Blutes, die Staatsbürgerschaft der Eltern ist ausschlaggebend

Was genau passieren würde, müsste ich aber im BGB nachlesen, ich schätze aber, dass man es sich theoretisch aussuchen könnte.

Was dann passiert?
Dann haben zwei Amerikaner ein Kind was in Deutschland geboren wurde was sollte passieren?
Übrigens das Kind wäre dann amerikanischer Staatsbürger

Ja das war die Frage. Welche Staatsbürgerschaft:D danke :-)

Wenn ein Kind in Deutschland geboren ist und mindestens ein Elternteil ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht seit mindestens 8 Jahren hat, bekommt das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und darf diese auch behalten, wenn es, unter bestimmten Umständen, bis zum 23. Lj. bereit ist, andere Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Der Unterschied zu den USA ist, dass jedes Kind, das in den USA geboren wird, automatisch und ohne Bedingungen US-Bürger wird. Das gilt auch für CAN, AUS und NZ.

Die Kinder von Amerikaner werden Amerikaner von Geburt an.

http://german.austria.usembassy.gov/iv_claim.html

Nicht immer. Ein Elternteil, von dem die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, muss eine gewisse Zeit in den USA gelebt haben, wenn das Kind außerhalb der USA geboren ist.