Frage zum Nießnutz: wenn bei einer Überschreibung einer Wohnung nach 10 Jahren die Nießnutzsteuern abgelaufen sind und nach diesen 10 Jahren der Nießnutz weggenommen wird und der ehemalige Überschreiber danach innerhalb 10 Jahren sterben sollte, werden dann Nießnutzsteuern zum Erbe gerechnet oder sonstwie erneut geltend gemacht? Und wenn wie?

In Deutschland nennt sich das "Nießbrauch". Wenn das Nießbrauchsrecht befristet sein sollte und irgendwann abgeläuft, dann ist es vorbei. Da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt, ghört es möglicherweise zur Erbmasse. Die Steuerliche geschichte hängt davon ab, ob der Fall tatsächlich eintritt. Wie es in anderen Ländern aussieht - weiß ich nicht.
Sehr gut, Indy! Ich hab erst Nichtsnutz gelesen... -kicher-
Danke für die Antwort, ich habe die Frage nochmal anders formuliert.