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was passiert wenn Nießnutz nach 10Jahresfrist aufgelöst wird und der Überschreiber dann stirbt?

gefragt von aiphos am 26.02.2008 um 13:42 Uhr

Frage zum Nießnutz: wenn bei einer Überschreibung einer Wohnung nach 10 Jahren die Nießnutzsteuern abgelaufen sind und nach diesen 10 Jahren der Nießnutz weggenommen wird und der ehemalige Überschreiber danach innerhalb 10 Jahren sterben sollte, werden dann Nießnutzsteuern zum Erbe gerechnet oder sonstwie erneut geltend gemacht? Und wenn wie?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Februar 2008 13:48
2x
Thumb_up

In Deutschland nennt sich das "Nießbrauch". Wenn das Nießbrauchsrecht befristet sein sollte und irgendwann abgeläuft, dann ist es vorbei. Da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt, ghört es möglicherweise zur Erbmasse. Die Steuerliche geschichte hängt davon ab, ob der Fall tatsächlich eintritt. Wie es in anderen Ländern aussieht - weiß ich nicht.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 26. Februar 2008 14:04

Sehr gut, Indy! Ich hab erst Nichtsnutz gelesen... -kicher-

Kommentar von aiphos am 26. Februar 2008 14:34

Danke für die Antwort, ich habe die Frage nochmal anders formuliert.


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