Meine Freundin und ich wohnen zusammen und wir teilen uns ein Auto, das aber mir gehört. Laut meiner Versicherung (Vollkasko) dürfen mehrere Personen mit diesem Auto fahren. Aber was passiert, falls meine Freundin mit dem Wagen einen Unfall hat? Zahlt die Versicherung dann auch problemlos?
ja, wenn die Versicherung aufs Auto läuft, unabhängig vom fahrer
dein Vertrag wird hochgestuft, der Schaden wird bezahlt
Dem ist nur hinzuzufügen, daß man aufpassen muß, ob es Nutzereinschränkungen im Versicherungstarif gibt: Altersbeschränkung der Fahrer( Mindest- / Höchstalter) Ausschluß von Fahranfängern usw. am Besten Deinen Versicheurngsvertreter fragen. P.S:: ab dem Alter eines Fahrzeuges von über 3 bis 4 Jahren lohnt sich eine Vollkaskoversicherung nciht mehr bzw. nur noch, wenn man eine sehr gute Einstufung hat!

Ja. Nur wenn du als alleiniger Fahrer eingetragen wärst, hättest Du/Ihr ein Problem. Aber mach dich bei deinem Versicherungsmakler schlau. Der darf sich KEINE Notizen zu deiner Frage machen!!! Also ruhig mal nachfragen.

wenn in der police steht das andere personen das auto auch fahren dann sollte es keine probleme geben, ich würde die person aber eintragen lassen sicher ist sicher, in der regel wird der schaden bezahlt und dann kommt die erhöhung der prämie da eine andere SFK besteht nach dem unfall
Franticek am 17. Juni 2009 14:43 Wenn andere Personen das Auto fahren duerfen, dann ist alles in Butter. Andere Personen zur Sicherheit eintragen lassen, das ist Unsinn. Personen eintragen lassen macht man nur, um den Kreis der moeglichen Fahrer weitgehend einzuschraenken und dadurch ein paar Cent Rabatt auf die Versicherung zu bekommen.

Die KFZ-Versicherung heißt KFZ-Versicherung, weil das KFZ versichert ist. Der Versicherungsschutz besteht, egal, wer damit fährt - sofern der Halter zustimmt. Falls du irgendwelche Rabatte in Anspruch nimmst und die Versicherung irgendwie nachweisen kann, dass du dir diese Rabatte unberechtigt ermogelt hast, ist dein KFZ trotzdem versichert - die Versicherung ist in diesem Fall jedoch berechtigt, die Beiträge auch rückwirkend ohne die ermogelten Rabatte neu zu berechnen und die entsprechenden Beiträge nachzufordern.
Nur dann, wenn dein Auto gestohlen wird und du nicht fahrlässig mit dem Autoschlüssel warst, ist die Fahrt nicht versichert.
dann gibts aärger weil sie auf dem auto nicht versichert ist!
*mit deinem auto

Wenn nur Du in der Police stehen würdest, dürfte kein anderer mit Deinem Auto fahren. Da das aber nicht beschränkt ist, darf Deine Freundin damit fahren und ist auch versichert. Im Schadensfall zahlt die Versicherung.
Fakt ist, dass nur gilt was in der Police steht. Wenn da "Familienmitglieder" steht, geht garnicht. Am besten, die Freundin mit Namen eintragen lassen. Wichtige Regelung, die Altersangaben. Junge Fahrer stellen ein Risiko? dar. Versicherung kann teurer werden. Nur was wirklich in der Police steht, ist auch versichert.
niaweger am 3. September 2009 08:42 In der Police steht, dass das KFZ versichert ist - nicht der oder die Fahrer. Die Angabe zu Fahrern und ähnlichem dient lediglich dazu, Rabatte zu erhalten.