gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was passiert wenn man ohne führerschein erwischt wird und ihn gerade macht und in 1-2 wochen prüfung

gefragt von omidd am 02.07.2009 um 13:01 Uhr

Also ich mache gerade meinen führerschein für klasse B also mein pkw führerschein und ich wurde heute bzw. ebengerade von einem polizisten auf einem Roller der 50 fährt erwischt mit einem freund der hinter mir sasst und wir beide ohne Helm und haben beide keinen führerschein!

was könnte mir alles passieren..

bitte um schnelle antworten habe in 1-2 wochen prüfung soll ich leiber absagen..:S

mfg


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Führerschein (2481)
Polizei (1814)
Roller (1645)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


eddali
beantwortet von eddali am 2. Juli 2009 13:05
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für Roller hast also auch keinen Führerschein....dann dürftest wohl die jetzige Prüfung abhaken können. Wenn Du Pech hast wirst für ein paar Jahre gesperrt.


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 2. Juli 2009 13:05
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

LOL, seid Ihr dämlich! Ohne Helm fahren...ist doch klar dass Ihr angehalten werdet!

Ich hoffe Du kriegst den Führerschein niemals, das gibt dann einen Idioten weniger auf den Strassen.


anonym
beantwortet von Annaberg am 2. Juli 2009 13:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasst? Ich würde Dich sperren, also nicht zur Prüfung zulassen!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 2. Juli 2009 13:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Anzeige wird wohl eine Nichtzulassung zur Führerscheinprüfung und eine zeitlich befristete Sperre nach sich ziehen. Und das mir Recht, denn hättest Du in der Theorie aufgepaßt, dann wärst Du nicht auf so eine Schnapsidee gekommen. Hoffentlich ist Dir das eine Lehre, wenn Du jetzt weiter zu Fuß gehen darfst


xSkaterBoyx
beantwortet von xSkaterBoyx am 2. Juli 2009 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf das Timing an. Du musst deinen Führerschein jetzt bekommen BEVOR das Gericht etwas dagegeben unternimmt.



mineiro
beantwortet von mineiro am 2. Juli 2009 13:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du wirst zur Prüfung gesperrt - vor 21 Jahren kannst du nun keinen Führerschein mehr machen - hat sich wirklich gelohnt!


Franticek
beantwortet von Franticek am 2. Juli 2009 14:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Je nachdem, wie schnell die Fuehrerscheinstelle davon Wind bekommt, wirst du erst einmal keine Fuehrerscheinpruefung machen duerfen. Eine weitere Sperre ist moeglich, aber beim ersten Mal sehr unwahrscheinlich.


anonym
beantwortet von omidd am 2. Juli 2009 16:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also meinst du beim ersten mal sehr unwahrscheinlich das ich eine sperre kriege ich hab jetzt angerufen ich mache am 13-07-15-07 in dem zeitraum meine prüfung....

krieg ich das hin ohne das die davon wind bekomen?

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 2. Juli 2009 16:40

bis dahin wird die Führerscheinstelle vermutlich noch nichts davon wissen ... d.h. die Prüfung dürftest Du erstmal ablegen ...

Im späteren Verfahren wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis dann wieder entzogen ... bringt Dir also nicht viel

Kommentar von omidd am 2. Juli 2009 16:43

aber ist es nicht besser wenn ich den führerschein jetzt schnell mache unter der perspektive, dass ich so viel bezahlt habe un dihn dann habe dann kann es sein das ich ihn abgebe dann muss ich vllt einen test machen und kriege ihn wieder aber wenn ich ihn garnicht mache krieg ich ne sperre un dmuss einfachj ALLES nochmal von vorne machen!! denkst du es kann auch sein das ich garkeine sperre kriege eine ausnahme, da ich noch keine Anzeigen oder etc. habe ?

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 2. Juli 2009 19:55

Die Führerscheinstelle dürfte bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ziemlich wenig Spaß verstehen, weil sie auch dafür da ist, Fahrer, die sich auch später potenziell wenig um Verkehrsregeln und Gesetze scheren, von vornherein als "ungeeignet" auszusortieren.

Behalte ruhig etwas Hoffnung, aber nicht allzuviel.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 2. Juli 2009 16:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Prüfung in zwei Wochen dürfte eigentlich noch nichts im Wege stehen ...

Die Polizei hat jetzt zunächst ein Ermittlungsverfahren wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, dazu werden sie Dich vermutl. noch vorladen und vernehmen, dann geht die Sache zur Staatsanwaltschaft, dann zum Gericht.

Solltest Du bis dahin im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, wird diese vom Gericht entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung festgelegt.


anonym
beantwortet von koekoe am 3. Juli 2009 08:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gleichgültig ob du den führerschein bis dahin hast oder nicht, den schein darfst du im anschluß garantiert wieder abgeben. fahren ohne fahrerlaubnis, darum geht es hier, ist eine straftat. ich bin froh, das es einen weniger giebt, der mein leben auf der straße gefährdet.


anonym
beantwortet von fastlink am 3. Juli 2009 10:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt auch darauf an, wie schnell die Führerscheinbehörde bei Dir in der Gegend im Moment ist - und schaltet.

Über eines musst Du Dir klar sein, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht nur eine Formsache, aus Deiner Frage lese ich zwischen den Zeilen so ein bischen:"Was soll das denn noch ich hab den Lappen ja so gut wie....".

Is nich, eindeutig is nich. Und wenn Du nur Sekunden vor der Fahrprüfung ohne Führerschein umherfährst, bist Du fällig.

-

Weiter wird man seitens der Polizei eine Meldung an die Führerscheinbeghörde fertigen, meist zum gleichen Zeitpunkt, an dem die Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt.

Wenn Du kurz vor der Prüfung stehst und die Prüfung bereits beantragt ist, wird eine Akte für Dich angelegt, dein Führerschein wird vorbereitet und auf das Ok des Fahrprüfers gewartet.

Wenn jedoch die Meldung der Polizei eingeht, kann es, wenn es zeitlich reicht, passieren, dass die Behörde aufgrund der eventuell bereits existierenden Akte bemerkt, in welchem Stadium Du Dich befindest - und dem Prüfer die Prüfung absagt.

Eine Sperrfrist bekommst Du von der Staatsanwaltschaft, auch wenn Du die Prüfung nicht machst, wann Du diese wieder machen darfst.

Ein großer Unterschied besteht sicherlich nicht, ob Du dann neu schulst oder nachschulst - mit Sicherheit bekommst Du eine Nachschulung nach Erteilung der Fahrerlaubnis, das ist kostenmäßig nicht weit voneinander entfernt.

Und Mensch bitte, wie kommt man auf die Idee, so kurz vor dem Ziel, auf das man 18 Jahre wartet, so einen Bock zu schießen? Das ist wie 2 Tage vor der Haftentlassung aus dem Knast abzuhauen und dabei einen Wärter zu verletzen. Dieser fall allen zur Warnung, Ihr habt fast 18 Jahre gewartet, die letzten 2 Wochen bekommt ihr auch noch locker rum.


Strino
beantwortet von Strino am 3. Juli 2009 12:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde einfach so lange warten bist du die prüfung geschafft hast , ich würde das nicht riskieren


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.