Was passiert wenn man lebensmittel klaut weil man keine unterkunft hat und erwischt wird?

7 Antworten

Liebes Eisenlicht, wieso kannst du dir aus psychischen Gründen keine Hilfe holen? Dafür sind die genannten Hilfsangebote doch da! Ich bin auch 2 Jahre lang zur Tafel gegangen, auf die Idee, zu klauen, wäre ich nie gekommen. Armut ist kein Grund, andere Menschen zu beklauen. Und es ist keine Schande, Hilfe anzunehmen. Du bist ganz bestimmt nicht der einzige mit diesem Problem!

LG

Es ist nicht legal, wird aber geringer bestraft als gewöhnlicher Dieb­stahl. Straffrei geht nur aus, wer Familienmitglieder beklaut oder am Feld was mitgehen läßt.

§ 141. StGB

(1) Wer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder sich oder einem Dritten zueignet, ist, wenn die Tat sonst als Dieb­stahl, Ent­ziehung von Energie, Veruntreuung, Unter­schlagung, dauernde Sach­entziehung oder Eingriff in fremdes Jagdrecht oder Fischerei­recht straf­bar wäre und es sich nicht um einen der Fälle der §§ 129, 131, 138 Z 2 und 3 und 140 handelt, mit Freiheits­strafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

(3) Wer die Tat zum Nachteil seines Ehe­gatten, seines eingetragenen Partners, eines Verwandten in gerader Linie, seines Bruders oder seiner Schwester oder zum Nachteil eines anderen Angehörigen begeht, sofern er mit diesem in Haus­gemeinschaft lebt, ist nicht zu bestrafen.

(4) Die rechtswidrige Aneignung von Boden­erzeugnissen oder Boden­bestandteilen (wie Baumf­rüchte, Wald­produkte, Klaub­holz) geringen Wertes ist gerichtlich nicht strafbar.

Je nach Lage können mildernde Umstände möglicherweise geltend gemacht werden. Bestraft wird man aber trotzdem. Bedenke auch, das bei unserem Sozialsystem eigentlich jeder eine Anlaufstelle hat, an die er sich wenden kann, noch bevor er unter einer Brücke lebt und hungert. Wer stehlen muss, ist hierzulande normalerweise auch etwas selbst schuld, weil es genügend Hilfsangebote gibt. In anderen Teilen der Erde kann das natürlich anders aussehen, das ist klar.

Und was wenn man sich aus psychischen gründen von selbst keine hilfe holen kann und immer weiter klaut?

@Eisenlicht

Auch das entschuldigt nicht den Gesetzesverstoss. Um so etwas geltend zu machen, müsstest du das im Verfahren mit einem Gutachten belegen. Spätestens da würde dir Hilfe angeboten bzw. verordnet.

Die meisten Menschen haben aber sowieso so etwas wie ein soziales Netzwerk, über das ebenfalls geholfen werden kann. Mir fallen nur sehr konstruierte Beispiele ein, bei denen jemand aus psychischen Gründen unfähig (nicht unwillig!) ist, sich Hilfe zu holen, obdachlos wird, stehlen muss, um nicht zu verhungern, und keinen kümmert das auch nur im Geringsten.

Dann sitzt du irgendwann im Loch und es hat sich ausgeklaut dann musst du wohl aufhören oder du klaust im Knast halt weiter

Es gibt so viele Anlaufstellen für Hilfe... Kirche,Caritas die Leisten Soforthilfe und du kriegst etwas Geld für was zu essen. Geh zum Jobcenter die müssen dir ebenfalls helfen auch wenn es erstmal nur ein Lebensmittel Gutschein ist. Obdachlos scheinst du nicht zu sein, also geh ich davon aus das du alg 2 beziehst. Wenn du nix mehr hast geh zum Jobcenter und hol dir einen Lebensmittel Gutschein

Das ist Diebstahl die Beweggründe sind irrelevant. Kann ja auch nicht eine Bank überfallen da meine Freundin ihre Brüste hässlich findet und Geld für ne OP Brauch. Das rechtfertigt nicht die Straftat