Was passiert, wenn man jemanden angezeigt hat?

3 Antworten

Hallo TerrorMax,

die Polizei leitet im Falle einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren ein, in welchem genauere, weitergehende Informationen über den Tathergang in Erfahrung gebracht werden, um die Straftat entweder beweisen zu können oder das Ermittlungsverfahren eben einzustellen. Zu diesem Zweck werden meist der Beschuldigte und in vielen Fällen auch Zeugen, welche die mögliche Straftat gesehen haben könnten oder sonstige Informationen darüber preisgeben könnten, zur Aussage vorgeladen. Der Beschuldigte muss dieser Vorladung nicht folge leisten, wohingegen Zeugen, ausgenommen Sie machen Gebrauch vom Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO, oder Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §§ 52 ff. StPO, 383 ff. ZPO.

Ist der Tathergang dann ausreichend ermittelt, werden alle Beweise zusammen mit der Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese erhebt letztendlich Anklage, welche vom zuständigen Gericht entweder zugelassen oder abgewiesen wird oder stellt das Verfahren gegen den Beschuldigten ein.

Kommt es zu der Zulassung der Klage, wie auch sonst, sieht man sich vor Gericht wieder.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Die Aussagen der Beteiligten Personen wird gesammelt (schrifltich oder persänlich vernommen) dazu eventuelle VBeweise gesichert.

Dann geht die Akte zur Staatsanwaltschaft die kann bei Kleinigkeiten schon dort aburteilen, bei Problemen oder größeren Sachen kommts eventuell zu einer Verhandlung.

Anzeieg Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft wenn es von öffentlicher Intresse ist und dann wird Verurteilt vor Gericht...