gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was passiert wenn man in einem geschlossenen Freibad schwimmen geht und erwischt wird??

gefragt von cunninlingists am 02.06.2009 um 23:41 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Schwimmen x 744 Freibad x 94 Konsequenzen x 24

Decernent
beantwortet von Decernent am 2. Juni 2009 23:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

StGB §123 Hausfriedensbruch


talano
beantwortet von talano am 2. Juni 2009 23:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man muss seine Badehose abgeben

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 2. Juni 2009 23:47

Nöö, man muss immer mit Bademütze schwimmen.

Kommentar von B7ba83874cec4e36c8f751adf2dd8d4dsmalltalano am 3. Juni 2009 19:19

peinlich - mit Mütze und ohne Hose


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 2. Juni 2009 23:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haben wir früher oft gemacht. Wenn wir erwischt wurden, gabs Schimpfe. Hätte aber natürlich auch anders laufen können ;)

Kommentar von tihawe am 2. Juni 2009 23:48

Früher hat man das nicht so eng gesehen. Es gab zwar Ärger, aber in der Regel keine Anzeige.

Kommentar von cunninlingists am 2. Juni 2009 23:52

Früher war Früher, heute ist anders =)

würde aber gerne auf eine Anzeige verzichten^^


anonym
beantwortet von Gartenfeee am 2. Juni 2009 23:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hausverbot und ne Anzeige........ tippe ich mal


nano69
beantwortet von nano69 am 25. August 2009 20:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

!!!!!!!!!!!Nichts.....weil ist doch geschlossenen, nee mal imernst.....Einbruch ist kein Kavaliersdelikt!!!! KAnnst nur hoffen, dass dies als dummer Jungenstreich durch geht!!!


Xandria
beantwortet von Xandria am 2. Juni 2009 23:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meine Schwester wurde mal erwischt und sie und ihre Freunde mussten dann 2 Wochenenden lang das Freibad sauber machen (Müll aufsammeln, Mülleimer ausleeren usw.)


anonym
beantwortet von tihawe am 2. Juni 2009 23:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ich zu meiner Teenagerzeit mit meiner damaligen Freundin mal nachts ins Schwimmbad. Eine vorbeifahrende Polizeistreife hat bemerkt das da was ist und uns beim ++++++ erwischt. Außer einer Standpauke ist nichts passiert. War aber peinlich genug.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 2. Juni 2009 23:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mir/und ist da früher nie etwas passiert weil uns niemand erwischt hat !


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 2. Juni 2009 23:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jede Menge Ärger. Frag' mal Deine Eltern, vielleicht hatten sie diesen Ärger auch mal. :-)


anonym
beantwortet von DasPony am 2. Juni 2009 23:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einbruch, Hausfriedensbruch, ich denke derjenige der die Übeltäter erwischt wird die Polizei rufen. Mit einer Anzeige und Hausverbot ist zu rechnen


maren1978
beantwortet von maren1978 am 2. Juni 2009 23:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hausfreidensbruch .. erschleichung freien eintritts oder so .. mann bekommt eine Anzeige


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 2. Juni 2009 23:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hausverbot für längere Zeit, evt. eine Anzeige


italieneys
beantwortet von italieneys am 2. Juni 2009 23:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist einbruch oder hausfriedensbruch...kommt drauf an wie der jenige der euch erwicht hat reagiert ...denke es kommt zu einer anzeige!!


Naddl2010
beantwortet von Naddl2010 am 2. Juni 2009 23:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tatütata die Polizei ist da.


laurel
beantwortet von laurel am 2. Juni 2009 23:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Standesrechtliche Ertränkung.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.