Wenn ich jemand im rückwärtigen Bereich meines Kastenwagens mitnehme, ist das strafbar ?

Ja, das ist strafbar. Allein schon dadurch, dass die Person keine Möglichkeit hat, sich anzuschnallen. Nur in ganz besonderen Fällen ist sowas erlaubt (Bauer fährt Erntehelfer auf Anhänger mit Traktor aufs Feld).
ja, denn die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges läßt diese Person dann nicht zu. Mögliche Delikte: Fahren ohne angeschnallt zu sein und Fahren ohne Betriebserlaubnis ... und das kann teuer werden ...
Gruß Markus
Es kann noch schlimmer kommen: Im Schadensfall (Verletzung der mitgenommenen Person) kann der Fahrer für die Schäden (Behandlungskosten......) haftbar gemacht werden!
poecgn am 12. April 2007 16:15 Genau, und wegen grober Fahrlässigkeit haftet dann auch nicht die Haftpflichtversicherung, sondern du allein.