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Was passiert, wenn man die Bedingungen eines kostenlosen Girokontos nicht mehr erfüllen kann?

gefragt von Makio am 30.06.2009 um 16:47 Uhr

Kostenlose Girokonten sind ja oft an Auflagen geknüpft, wie z.B. Mindesteingang pro Monat. Was passiert, wenn man wegen Kurzarbeit plötzlich weniger verdient und den Mindestbetrag nicht mehr eingeht? Muss man dann wieder Gebühren zahlen und wenn ja, wie viel?


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anonym
beantwortet von Petrella22 am 1. Juli 2009 09:01
2x
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>Kostenlose Girokonten sind ja oft an Auflagen geknüpft, wie z.B. Mindesteingang pro Monat.
.
Weil ich gute Laune habe, hier mein besonderer Tipp:
Es gibt auch kostenlose Girokonten ohne Auflagen. Schau mal zu http://www.testsieger-girokonto.de.
.
Anders ausgedrückt: Wenn Du glein ein immer kostenloses Konto nimmst, stellt sich die Fragen nach den Kosten gar nicht erst ;-).


Romjia
beantwortet von Romjia am 30. Juni 2009 16:49
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Ja dann fallen Gebühren an. Wie hoch die sind richten sich nach deiner Bank. Wenn du weißt das bei dir finanzielle Veränderungen anstehen würd ich sowieso nen Termin bei der Bank machen. Die können dich gut beraten und schauen welche Kontoführung für dich jetzt am günstigsten ist.


heialex
beantwortet von heialex am 30. Juni 2009 16:49
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Dann werden Kontoführungsgebühren gemäß den AGB´s der Bank fällig.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 1. Juli 2009 08:12
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Dann wirst Du Gebühren zahlen müssen. Die Höhe der Gebühren ist von Bank zu Bank unterschiedlich, i.d.R. müssen sie aber in der Bank öffentlich aushängen. Ansonsten hlft nachfragen.


anonym
beantwortet von Egorov am 1. Juli 2009 14:43
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Wenn der geforderte monatliche Geldeingang zu spät oder gar nicht erreicht wurde, erheben viele Banken eine Kontoführungsgebür, die durchaus bei 5,90 Euro liegen kann. Das ist teilweise dreist, aber dafür gibt es ja auch Banken mit kostenloser Girokontoführung. Es wäre eine mögliche Alternatibe für dich.



franke76
beantwortet von franke76 am 7. Juli 2009 19:56
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es gibt banken, die akzeptieren, dass kunden den fehlenden betrag (bis zum mindesteingang) bar abheben und diesen wieder bar einzahlen. oder vom weiteren kto. (bruder, ehegatte o.ä.) einen dauerauftrag z.g. deinem kto. einrichten. ist allerdings von der entsprechenden bank abhängig. sprich einfach mal deinen berater an.


anonym
beantwortet von Vicki am 12. Juli 2009 14:03
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In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift von der Stiftung Warentest "Finanztest" steht z.Zt. viel interessantes darüber drin. Auch sind dort die Banken mit ihren Bedingungen aufgeführt, aber auch Banken, die keine Bedingungen an ein kostenloses Girokonto stellen. Kann ich nur empfehlen!


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