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Was passiert wenn man bei einer Polizeikontrolle weiterfährt?

gefragt von ducati9999 am 14.05.2007 um 23:00 Uhr

Heute bin ich auf einer dreispurigen Straße innerorts gefahren. Dann wart dort plötzlich eine Polizeikontrolle und der Polizist hat eventuell mit der Kelle auf mich gezeigt (es waren aber noch 2 PKWs neben mir) und ich bin weitergefahren, weil ich 1. eh nicht hätte rüberfahren können, und mir nicht sicher war ob der Polizist auf mich gezeigt habe. Als ich dann vorbei war habe ich ihn noch im Rückspiegel winken gesehen. Was kann bei sowas passieren? Ist das Fahrerflucht oder Widerstand gegen die Staatsgewalt? Was könnte mir blühen?


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Eastside
beantwortet von Eastside am 14. Mai 2007 23:05
19x
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Ich hatte war mal in einer ähnlichen Situation - und.. gar nichts ist passiert!

Glaub mir, wenn dich der Polizist tatsächlich kontrollieren, oder für deine "Flucht" bestrafen hätte wollen - er hätte dich auch erwischt!


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 14. Mai 2007 23:07
12x
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Das Herauswinken muss eindeutig sein! Dieses Wischiwaschie welches Du schilderst können sie Dir nicht zur lasst legen.

Anweisungen der Polizei müssen klar und unmissverständlich in ihren Aktionen sein! In Deinem Fall hätten die Herren 2 Spuren sperren müssen um zu zeigen , dass Du gemeint bist. Notfalls hätte eine sofortige Verfolgeung Deines Fahrzeuges erfolgen müssen!


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 17. Mai 2007 22:39
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Da kommt nichts.Da waren ja noch 2 Wagen mit dabei. Die Zeichen müssen eindeutig sein. Am besten wäre mit raus fahren. das habe ich zumindest so gemacht. Wenn doch was kommt kannst du bestimmt dagegen angehen.


anonym
beantwortet von berbru am 15. Mai 2007 12:06
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HALLO von auch Ducati allerdings, nur 900 SL!

Gemäß § 36 StVO sind Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten unbedingt zu befolgen. Laut dazugehörigen Kommentaren müssen diese allerdings eindeutig sein. In Deinem Falle war dies offensichtlich nicht unzweifenhaft, so dass man Dir daraus eigentlich keine Strick drehen kann. Verstösse gegen § 36 ziehen im schlimmsten Fall ein Bußgeld und Punkte nach sich. Näehres hierzu findest Du unter dem Link: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog. Hierin ist alles aufgeführt, was Dir blühen kann, wenn Du gegen Vorschriften derv StVO oder der StVZO verstösst.

MfG

Bernd


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