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Was passiert, wenn man als kl. Selbständiger die eingenommene MwSt. für 2006 nicht mehr aufbringen

gefragt von fish76 am 19.05.2007 um 12:51 Uhr

(Es handelt sich um knapp 1.300 €)


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anonym
beantwortet von karlhorst am 19. Mai 2007 12:58
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Eigentlich hat dir die eingenommene Mehrwertsteuer dir nie gehört. Deswegen wird das Finanzamt auch keine Gnade walten lassen. Die Mehrwertsteuer muss immer bezahlt werden, sonst macht man sich sogar strafbar. Aber rede einmal mit deinem Steuerberater und falls du keinen hast, dann direkt mit dem Finanzamt. Schildere deine Situation und beantrage eine Stundung oder Ratenzahlung. Dann vermeidest du zusätzliche Kosten. In der Regel wird das Finanzamt darauf eingehen. Tipp: Am besten vorher einmal 200€ pauschal überweisen, damit das Finanzamt auch deinen Zahlungswillen erkennt!


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 19. Mai 2007 12:59
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Dann solltest Du schleunigst mit Deinem Finanzamt sprechen. Das FA ist natürlich erstrangig daran interessiert, die MwSt. bezahlt zu bekommen -- und das zu Recht. Aber dort arbeiten Menschen wie Du und ich und die haben, glaub's mir, mit diesem Problem wesentlich öfter zu tun als Du.

Du kannst sie um Stundung oder Ratenzahlung bitten.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 19. Mai 2007 13:20
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Die MwSt hast du eingenommen. Du kannst die Vorsteuer dagegen rechnen. Nur die Differenz ist fällig. Die MwSt. hat dir nie gehört. Du bist hier Verwalter.

Am Besten du sprichst ganz offen mit dem Finanzamt.


jheart
beantwortet von jheart am 23. Mai 2007 13:17
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Wenn Du keine Vorsteuer geltend gemacht haben solltest und in 2005 weniger al 17.500 EUR und in 2006 weniger als 50.000 EUR Umsatz hattest, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG geltend machen. Das heißt MwSt wird dann nicht erhoben. Ansonsten bleibt nur Stundung und Ratenzahlung.


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