Was passiert, wenn ich nicht zur "Vorladung" erscheine?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, wenn du erscheinst, dann kannst du das ganze vielleicht noch aufhalten, denn das was du zu der Beschuldigung zu sagen hast wird den Staatsanwalt bestimmt interessieren. Dieser Staatsanwalt ist der, der entscheidet, ob es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Bekommt der von der Polizei die Unterlagen und da steht nur drin "Beschuldigter ist zur Vernehmung nicht erschienen", dann wird er wohl eine Gerichtsverhandlung anstrengen. Steht da drin "Der Beschuldigte gibt an es sei ein Versehen gewesen und der Schaden sei mittlerweile auch behoben - zudem würde die Anzeigenerstatterin die Anzeige auch zurückziehen.", dann kommt es wahrscheinlich gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung.

...aber prinzipiell ist es dir überlassen, ob du da hingehst und dich äußerst, oder nicht.

Wenn ich von meinem Recht auf Verweigerung gebrauch mache bin ich nicht immer schuldig. Das weiß auch Staatsanwalt und wird nicht immer eine Gerichtsverhandlung anstreben.

Und seine Aussage steht da so nicht drin. Generell hat man, wenn man dort war, das Recht das Protokoll zu lesen und auch ÄNDERN zu lassen!

@dreamer911

Natürlich ist man nicht automatisch schuldig, wenn man nichts sagt. Es darf einem nicht mal irgendwie negativ ausgelegt werden.

Wenn man aber z.B. beschuldigt wird etwas getan zu haben und man hat den Beweis, dass man es nicht gewesen sein kann (z.B. dutzende Zeugen, die gesehen haben, dass man zur Tatzeit woanders war) und man teilt dies nicht mit, dann kann es passieren, dass einem die kompletten Kosten des Gerichtsverfahrens aufgebrummt werden, obwohl man freigesprochen wird.

Du brauchst bei der Polizei keine Aussage zu machen. Die vermerken dann, dass Du nicht erschienen bist und geben das weiter zur Staatsanwaltschaft. Und dort wird dann nach Aktenlage (mit der Aussage der Anzeigenden) entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Insofern solltest Du Deine Aussage machen, wenn Du Dich damit entlasten kannst, denn dass könnte zur Folge haben, dass das Verfahren eingestellt wird.

Seine Aussage kann man aber auch schriftlich (der Anwalt) gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht machen und der Beschuldigte muss dafür NICHT mal zur Polizei

@dreamer911

Natürlich muss er nicht zur Polizei. Aber es war ja nicht die Frage, ob er sich schriftlich äußern kann. Ich habe nur die Frage beantwortet.

Hallo!

Auch wenn vielfach was anderes behauptet wird, musst du NICHT erscheinen, eigentlich sogar nicht mal absagen. Das behauptet die Polizei selber gerne anders (wie sähe das denn auch aus, wenn die drum bitten würden ;-)). Die holen dich auch nicht ab. Die Polizei holt ein nur, wenn man zum Gerichtstermin nicht erscheint, oder seinen Termin zum Einzug in die JVA hat. Sonst fährt die nirgendwo hin und spielt Taxi!

Geh nicht hin, such dir einen Anwalt, die erste Beratung ist soweit ich weiß kostenlos oder recht günstig. Und dann entscheide weiter. Aber niemals nicht ohne Anwalt hingehen (Strafverteidiger). Niemals! Auch hilft die kein Polizist oder dergleichen vor Gericht weiter (so Sprüche wie: da leg ich ein gutes Wort für Sie ein, geben Sie es doch einfach zu,...)!

DEN Anwalt möchte ich kennen lernen, der die erste Beratung kostenlos macht.

@miboki

Die Rechtsberatung im Zuge einer Rechtsschutzversicherung kostet den Versicherungsnehmer nichts. Manchmal ist eine Selbstbeteiligung fällig, je nach Versicherung, daher schrieb ich kostenlos oder recht günstig.

Hey, danke für deine Antwort!

Kannst du mir noch irgendwie sagen woher du das weißt? Oder einfach nur Logik?

=)

@Sasiii17

Strafverteidigung Grundlagen...

---man wird Dich in die Reihe der Schlappenflicker einordnen --die sich um nichts kümmem und denen Alles egal ist..

Die Alten sagten " Eine Suppe die bei Zeit umgerührt wird --brennt nicht an

Also geh hin --Du kannst mit einer Klarstellung der Sachlage bei der Vorladung siche etwas Positives für Dich erreichen Nicht hingehn ist immer der schlechteste Weg

Laß Dich nicht irritieren von Denen die Alles verweigern was nach Mitarbeit mit der Polizei aussehen könnte

Du hast keien Verplichtung zu erscheinen, Du mußt nur Deine Personalien angben, Du kannst ja anrufen und sagen , dass Du Dich vorerst zum Fall nicht äußern möchtest und bevor Du etwas sagst den Rat eines Anwaltes einholen möchtest.