Ich beziehe ergänzend Harz 4, da ich nur 600€ verdiene. Ich habe Benzinkosten von ca.200€ im Monat, hinzu kommen sonstige Arbeitskosten, ca. 100€ im Monat. Mein Harz4 beträgt 590€. 100€ werden anerkannt. Ich habe also ca.200€ weniger, als wenn ich mich nicht bewegen würde. Ist das alles so richtig? Kann doch nicht sein? Ich spar im Moment beim Essen und Kleidung, aber es muß doch mal besser werden? L.G.
die benzinkosten werden dir doch aber als werbungskosten bei der berechnung deines hartz 4 als freibetrag angerechnet.
was sind denn sonstige arbeitskosten? wenn die erforderlich sind müssen auch die im freibetrag eingerechnet werden.

Wie machst du das steuerlich? Bist du Arbeitnehmer oder arbeitest du selbständig?
Als Arbeitnehmer hättest du doch Anspruch auf Auslagenersatz? Auch wenn dein erster und dein letzter Arbeitsort 100 km Weg erfordern.

Sprich mit deinem Sachbearbeiter drüber, das ist ja nicht im Sinne des Erfinders. Da müssen Alternativen angeboten werden.

Wenn du nicht mehr arbeiten gehst, hast du nicht nur 200€ weniger in der Tasche, da du ja nicht mehr die 600€ verdienst.Sprich, deine gesamteinkünfte sind heute ca. 1200€, ohne Arbeit aber deutlich weniger, da der Lohn wegfällt. Deine rechnung ist also nicht ganz richtig.
Meine Gesammteinkünfte sind 600€.Da die Arge nicht zahlt. Würde ich nicht arbeiten hätte ich 590€, aber ich hätte die Arbeitskosten von ca. 300€ nicht. Bleibt ein Verdienst von ca.300€, und davon kann ich nicht leben. L.G.

So sind unsere Gesetze ;-(, mach dich kundig wo dir noch finanzielle Unterstützung zu steht. So kann ja wirklich niemand leben oder überleben
bitmap am 6. März 2008 23:01 Was heißt denn ''So sind unsere Gesetze''? Kennst du sie überhaupt?
vollyhn am 6. März 2008 23:09 Super!
@bitmap: bist du sicher , dass das für hartz 4, also die ARGE gilt? denke, das betrifft das arbeitsamt bei alg 1.
bitmap am 6. März 2008 23:17 Ja, bin ich (mir sicher). http://kuerzer.de/uvR4CttlD
ok, dann besteht ja für kraudischen keine gefahr mehr, sie sollte sich das grad mal alles ausdrucken und morgen gleich mit den gesetzen bei der ARGE auftreten.
bitmap am 6. März 2008 23:31 Oder auch nicht, wenn sie für den Arbeitgeber durch die Gegend fährt.
BELLA64 am 6. März 2008 23:18 Gut zu wissen das andere ALLES wissen

Dann frag doch mal die Arge was sie Dir für den Umzug dazu tuen!
Welchen Umzug? Wohin? L.G.
Taraa am 6. März 2008 23:10 na, näher an die Arbeitsstelle ran! Sprit sparen, Auto abmelden und mit dem Fahrrad fahren wenn möglich...
Sorry, kannst Du so nicht verstehen, die Benzinkosten habe ich, da ich im Pflegebereich tätig bin, aber in meinen Gebiet. L.G.
bitmap am 6. März 2008 23:18 Meinst du ambulante Pflege oder was?
@kraudischen: wie meinst du das ? sind das benzinkosten, weil du im ambulanten pflegedienst fahren musst?
also, dass zahlt die arge nicht, dass muss schon dein arbeitgeber zahlen.
die arge zahlt nur werbungskosten für den arbeitsweg zur arbeitsstelle, aber nicht das was dem arbeitgeber obliegt.
Ich zahle den Weg zu meinem ersten Einsatsort, und von meinem letzten nach Hause, das sind aber gelegendlich 100km am Tag. L.G.
Sonstige Kosten sind Telefon, Arbeitskleidung, Gummihandschuhe, Hautcreme, u.s.w. L.G.
die erstausstattung der arbeitskleidung zahlt die arge. der rest, wenn er wirklich berufsbedingt erforderlich ist gehört zu den werbungskosten.
dabei spielt es keine rolle in der höhe, nur ob sie anfallen.
hast du denn das auch alles eingetragen? lass das doch noch mal prüfen.
''die erstausstattung der arbeitskleidung zahlt die arge.''
Nicht nur die. (link hab ich hier bereits gepostet).