Wenn man mit dem Rad geblitzt wird, passiert meistens nichts (bzgl.Strafe), aber was passiert, wenn ich mit meinem Fahrrad zu schnell fahre und von der Polizei angehalten werde ?
Du hast ja auch kein Nummernschild am Rad, wenn`s blitzt..oder?? ;-) Wenn Du aber von der Polizei angehalten wirst, dann kostet es! ;-)

das gleiche wie mit dem Auto. Also schlimmstens Falls gibt es ein Bußgeld (ich glaube nicht, daß du mit dem Fahrrad so schnell gefahren bist, daß es Punkte in Flensburg gibt). Aber es kann auch gleich mit einem Ordnungsgeld abgegolten werden vor Ort oder du wirst einfach nur ermahnt. Hängt auch davon ab, ob du nur zügig unterwegs bist oder ob du wirklich raudihaft fährst.

Kommt drauf an, wo du erwischt wirst.
In einer 30-er Zone gibts Ärger (Bußgeld, Punkte in Flensburg - das übliche Theater halt).
In einer 50-er Zone wollen die nur noch ein Autogramm von dir...

Witziger Gedanke, aber sollte es passieren wirst Du die gleiche Strafe erhalten wie Auto- und Motorradfahrer.
Ich bezweifle das du mit nem Fahrrad überhaupt erwischt wirst vom Blitzer. Und solang du mit deiner Geschwindigkeit keinen gefährdest wird dich die Polizei nicht anhalten :D
Was ist der Unterschied zwischen Rad und Fahrrad?
keiner, er meint den unterschied zwischen blitzen und persönlich anhalten
entweder wirst du ermahnt.oder geldstrafe oder auch das fahrrad wird eingezogen
pauschal 15 euro wenn du mit net laser pistole gemessen wirst. beim blitzer wird nie was passieren .... aber ich denk net das die polizei dir ein bußgeld aufbrummen wird das ist denen doch egal wie schnell du mit dem rad fährst
sonnenlady am 15. Juli 2009 16:38 Ist nicht egal - die Tempobegrenzungen gelten für ALLE Verkehrsteilnehmer. Naturgemäß werden sie allerdings meist nur von motorisierten Fahrzeugen überschritten.
Die Beschränkung auf 50 km/h innerorts gilt nur für Kraftfahrzeuge, demnach nicht für Fahrräder. Dir kann man allenfalls einen Verstoß gegen § 1 StVO oder gegen § 3 Abs. 1 StVO ("Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.")

Du musst nur schnell genug sein, dass sie dich nicht kriegen;)