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Was passiert wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe?

gefragt von dominikM am 25.12.2007 um 21:16 Uhr

Ich habe Frist bis 31.12. und schaffe es aber vorauss. nicht. Was kann mir passieren?


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schurke
beantwortet von schurke am 25. Dezember 2007 21:22
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Ich habe heute gelesen, das die Fristen verlängert werden sollen.

Melde Dich bei Deinem Finazamt und bitte für alle Fälle um Fristverlänerung.


hexe90210
beantwortet von hexe90210 am 25. Dezember 2007 21:28
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Ein Verspätungszuschlag kann nicht willkürlich vom Finanzamt festgesetzt werden. Es bedarf vielmehr einiger Voraussetzungen. Diese sind: 1. Es muss eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung oder Anmeldung bestanden haben: 2. Es muss tatsächlich eine Frist überschritten worden sein. 3. Das Versäumnis muss vom Steuerbürger verschuldet sein. Die Höhe richtet sich nach der zeitlichen Überschreitung der Abgabefrist, nach der Häufigkeit sowie nach dem Ermessen des Finanzbeamten. Gesetzlich ist der Verspätungszuschlag auf max. 25.000 EUR begrenzt. Er darf jedoch 10% der festgesetzten oder angemeldeten Steuer nicht überschreiten. Versuch beim zustänidgen Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen - ganz schnell !


Samml
beantwortet von Samml am 25. Dezember 2007 21:34
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Mein Tipp - gib die vorhandenen Unterlagen (Mantelbogen) ab , reiche die fehlenden ganz schnell nach, für gewöhnlich werden später abgegebenen Unterlagen nicht sofort bearbeitet. Die Strafen sind von hexe90210 gut aufgelistet. Ein Fristverlängerungsantrag auch bei Genehmigung schließt die Verzinsung und die Strafen nicht aus.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 25. Dezember 2007 21:44
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Überhaupt kein Problem. Rechtzeitig vor dem 31.12. einen Fristverlängerungsantrag (z.B. um 1-2 Monate) stellen und alles ist gut. Der Antrag kann auch mit einer kleinen Begründung versehen werden.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 7. Januar 2008 10:48
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Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 7. Januar 2008 10:49
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Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 7. Januar 2008 10:49
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Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 7. Januar 2008 10:49
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Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 7. Januar 2008 10:49
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Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 7. Januar 2008 10:49
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Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.


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