Ich habe Frist bis 31.12. und schaffe es aber vorauss. nicht. Was kann mir passieren?

Ich habe heute gelesen, das die Fristen verlängert werden sollen.
Melde Dich bei Deinem Finazamt und bitte für alle Fälle um Fristverlänerung.

Ein Verspätungszuschlag kann nicht willkürlich vom Finanzamt festgesetzt werden. Es bedarf vielmehr einiger Voraussetzungen. Diese sind: 1. Es muss eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung oder Anmeldung bestanden haben: 2. Es muss tatsächlich eine Frist überschritten worden sein. 3. Das Versäumnis muss vom Steuerbürger verschuldet sein. Die Höhe richtet sich nach der zeitlichen Überschreitung der Abgabefrist, nach der Häufigkeit sowie nach dem Ermessen des Finanzbeamten. Gesetzlich ist der Verspätungszuschlag auf max. 25.000 EUR begrenzt. Er darf jedoch 10% der festgesetzten oder angemeldeten Steuer nicht überschreiten. Versuch beim zustänidgen Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen - ganz schnell !

Mein Tipp - gib die vorhandenen Unterlagen (Mantelbogen) ab , reiche die fehlenden ganz schnell nach, für gewöhnlich werden später abgegebenen Unterlagen nicht sofort bearbeitet. Die Strafen sind von hexe90210 gut aufgelistet. Ein Fristverlängerungsantrag auch bei Genehmigung schließt die Verzinsung und die Strafen nicht aus.
Überhaupt kein Problem. Rechtzeitig vor dem 31.12. einen Fristverlängerungsantrag (z.B. um 1-2 Monate) stellen und alles ist gut. Der Antrag kann auch mit einer kleinen Begründung versehen werden.
Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.
Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.
Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.
Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.
Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.
Ansonsten gibts erst einmal eine Mahnung bzw. Erinnerungsschreiben, gleich reagiert passiert nichts. Ist das schon verstrichen setzt das FA eine Steuerschuld fest, dann binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Est-erklärung abgeben. Im Schlimmsten Fall gibts dann einen Säumniszuschlag, aber die Steuerfestsetzung wird korrigiert.