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Was passiert wenn ich in mein eigenes Haus einbreche? Ex Eigentümer wohnen dort noch

gefragt von batschi am 19.06.2009 um 10:55 Uhr

Ich habe vor 3 Monaten ein Haus aus einger Zwangsverstiegerung ersteigert und jetzt nach der letzten Frist 1.7 wollen die Ex Eigentümer nicht raus.

Zwangsversteigerung kostt mir 5000 €.

Ich habe jetzt vor mit ein paar Kumpels ins Haus einzubrechen und die Leute inkl. Möbel auf die Strße zu setzen.

Was würde dann an Strafe auf mich zu kommen

Sie können auch noch interessante Antworten zu diesem Probelm in meinen Fragen lesen.

Danke

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haus x 3.448

terraq
beantwortet von terraq am 19. Juni 2009 10:56
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geh lieber den offiziellen Weg über Räumungsklage, etc und setz sie dann mit Schlosser & Polizei auf die Strasse, ist zwar teurer, aber dafür kann man dir danach nix mehr anhaben


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 19. Juni 2009 11:00
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schmeiss ihn raus ,egal wie,durch diverse TV Sendungen,wissen diese Leute ,dass man mit Klagen kaum was erreicht.In einem Bericht,hat der Eigentümer einfach die Haustür ausgebaut,was glaubt du wie fix die weg waren!!!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. Juni 2009 11:02

das würde ich niemals machen! Und ist auch kein guter Rat!

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:02

du bist jetzt ein Kumpel von mir ;-)

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 19. Juni 2009 11:04

stimmt hab ich auch gesehen grins

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:06

ich glaub das ist der einzige WEg

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Juni 2009 11:09

... Wasser und Strom beim Versorger zum 30.6.2009 kündigen.

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:25

kann ich nicht weil die den bezahlen


Mepho
beantwortet von Mepho am 19. Juni 2009 10:58
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ich hoffe schwer für dich dass der ex-eigentümer keine kleinen kinder hat ... ist das der fall, wirst du den so leicht nicht los ...

und einbrechen bringt dich nur in ersthafte schwierigkeiten - lass das sein!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. Juni 2009 11:01

ja wenn das noch der Fall ist, dann kriegste den wirklich nicht so leicht raus auch nciht mit Räumungsklage :O(


lauser1
beantwortet von lauser1 am 19. Juni 2009 10:58
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es ist eine schwierige Sache für dich, dennoch würde ich es nicht tun und in dein Haus einbrechen. Nur Ärger mit so einen Pack,...kann dich gut verstehen. Kopf hoch und nicht verzweifeln


stef1601
beantwortet von stef1601 am 19. Juni 2009 10:57
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Davon würde ich dir abraten. Das gibt auf jedenfall mächtig ärger. Hausfriedensbrcuh, einbruch, evt. Körperverletztung etc. Dafür könntest du in den Knast kommen, und auch deine Kumpels! Geh zum Gericht uns lass sie rausschmeißen!


anonym
beantwortet von kurtjohann am 19. Juni 2009 10:57
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das darfst du natürlich nicht und das kann teuer werden, bei gewaltanwendung riskierst du dogar noch mehr. auch wenn es ärgerlich ist, du musst den rechtsweg einhalten


Django80
beantwortet von Django80 am 19. Juni 2009 10:56
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Lass es sein!!!!

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 10:57

Warum?

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 19. Juni 2009 10:57

weil es teuer wird... Hausfriedensbruch, Einbruch, Körperverletzung, Nötigung usw. usw.

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:02

scheiß egal

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 19. Juni 2009 11:41

dann hol dir hier keinen Rat, wenn du ihn nicht annehmen willst ;-)


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 19. Juni 2009 10:56
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Das wäre Körperverletzung, Nötigung usw... Ohne Gerichtvollzieher/Polizei würde ich nichts dergleichen machen.

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 10:57

Aber wenn ich am 1.8 auf der Strße sitze weil ich dann meine Mietwohnung verlkassen muß, was ist das?

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 19. Juni 2009 10:58

Leider erstmal PECH.

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 19. Juni 2009 10:58

das ist ungerecht, aber Deutschland

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:00

scheiß Deutschland. Das ist eine Gesetzeslücke

Kommentar von Simple_avatar7smallterraq am 19. Juni 2009 11:04

eigentlich ist es keine Lücke, sondern nur ein zu langer Verwaltugnsakt, der er hat ja Recht sie rauszuwerfen, nur brauchen die Gerichte zu lange um dies durchzusetzten


anonym
beantwortet von platsch82 am 22. Juni 2009 11:00
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Wir haben 2007 selber ein Haus ersteigert,und die Erfahrung gemacht, das wenn Strom und Wasser abgestellt sind ( informiere Dich bei den Versorgern ob Du das einfach so vorrübergehend abmelden kannst, schlißlich bist der neue Eigentümer und nutzt es momentan nicht )du nicht verpflichtet bist das wieder anstellen zu lassen wenn Du nicht selbst der Nutzer bist. Kündige aber schriftlich dem Ehemaligen Besitzer per Einschreiben einen Termin mit, wann die Versorgung unterbrochen wird. Wir haben unteranderem unsere Hilfe beim Auszug angeboten und zB. ein Handgeld von 200 Euro angeboten, das hat gezogen, den meist ist es so das die Schuldner nicht mehr Ein und Aus wissen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 21. Juni 2009 14:54
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Du hast wahrscheinlich versäumt, Dir mit dem Zuschlagsbeschluss auch den Räumungstitel ausstellen zu lassen.
Zum räumen brauchst Du "nur" den Gerichtsvollzieher. Wenn Du mit Deinem Kumpels dann ordnungsgemäss räumst und einen Miet-Lkw bereit stellst zum Abtransport (der GV sagt Dir wohin) kostet das auch keine 5.000€. Den Räumungstitel brauchst du allerdings erstmal.
Alles andere was Du da angedacht hast bringt Dir direkt Ärger mit der Polizei und dem Staatsanwalt.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 21. Juni 2009 15:02

Fang doch schon mal mit den Renovierungsarbeiten an.
Haustür ausbauen
Fenster aushängen und mitnehmen
WC und Badewanne rausreissen
Haptwasserleitung abtrennen weil neu verlegt werden soll
Stromzuleitung unterbrechen weil neu verlegt werden soll
Wasser abstellen (nachts auf der Strasse)
etc. pp.
Da wirst Du doch erfinderisch sein. Aber nimm Deine Kumpel mit damit Du nicht in die Fre... kriegst.
An Deinem Haus kannst Du machen was Du willst. Die haben ja keinen Mietvertrag mit Dir und somit auch keinen gesetzlichen (Kündigungs)Schutz.


horbach
beantwortet von horbach am 20. Juni 2009 18:48
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Kack halt jeden Tag incl. deiner Familienmitglieder auf eine Zeitung. Lege sie jeden Tag vor die Tür dieser Leute, stecke sie an und klingele. Mal sehen, wie lange sie das mitmachen...lach...


KleineFee100
beantwortet von KleineFee100 am 19. Juni 2009 11:12
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Kannst Du den nicht für diese Zeit bei Deinen Eltern oder Kollegen, Freunde, Verwandte wohnen bis alles geklärt ist und Du einziehen kannst ? Mach den Unsinn mit dem Einbruch nicht. Was wenn sie dann sagen es sind Sachen gestohlen worden von Euch ? Wie willst Du das Gegenteil beweisen ? Du kommst nur noch mehr in den Schlamassel hinein.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Juni 2009 11:15

Das könnte aber leicht zu einer Anschlußversteigerung führen! Keine Einnahmen, Belastugnen für das Haus, die finanzierende Bank, eigene laufende Miete etc. - da knickt man aber ganz schnell und leicht finanziell ein!

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 12:23

muß ich dir leider recht geben


cuseeyou
beantwortet von cuseeyou am 19. Juni 2009 11:02
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wenn du Eigenbedarf anmeldest, kannst du die Leute rausklagen, oder? Wenn du nur weiter vermieten willst, wird das schwierig.

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:04

ich will darein da ich ab dem 1.8 obdachlos bin!!!!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Juni 2009 11:11

Keine Eigenbedarfskündigung erforderlich! Es handelt sich um zwangsenteignete Eigentümer, die keine Rechte an dem versteigerten Objekt mehr besitzen!

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 19. Juni 2009 11:12

das heißt sie BESETZEN das Haus, oder?! Kann dann nicht die Polizei das Haus räumen lassen?!!!

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:26

ne die sagen zu mir ich soll eine räumungsklage beantragen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Juni 2009 11:01
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Vergiss jedes eigenmächtige gewaltsame Vorgehen! Beim AG einen Räumungsbeschluß unter Hinweis auf die erfolgte Zwangsversteigerung beantragen - hier ist keine Räumungsklage erforderlich! Den Beschluß über die Verteilstelle der Gerichtsvollzieher dem zuständigen Gerichtvollzieher übergeben lassen. Der läßt dann ggfs. unter Zuhilfenahme von Hilfskräften der Staatsanwaltschaft (Polizei) und ein paar kräftigen Möbelpackern die Bude räumen. Hier beginnt aber Dein finanzielelles Problem! Muß wertvoller Besitz eingelagert werden, trägst Du die Kosten bis zur Versteigerung der Möbel, aus dessen Erlös dann Deine Kosten bedient werden können. Auf einem evtl. Rest bleibst Du sitzen und mußt dann eine solche Summe zivilrechtlich einfordern. Das lohnt aber nur, wenn dort noch was zu holen ist! Tröste Dich über einen evtl. Verlust mit dem Gedanken, dass Du ja das Haus deutlich unter dem Verkehrswert ersteigert hast!

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:03

und das ist es nicht weil es einfach nur PACK ist


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 19. Juni 2009 10:58
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Aber der 1.7. kommt erst noch, also musst du solange warten!
Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:01

Wenn die bis jetzt keinen Karton gepack haben und mich schmierig anlächeln, was soll ich daraus schließen?

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 19. Juni 2009 11:03

Aber hallo, es sind noch 2 Wochen bis dahin. Vorsorglich kannst du ja eine Räumungsklage vorbereiten. Mehr kannst du nicht tun.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Juni 2009 11:06

... solange sollte man tatsächlich nicht weiterdenken. Häufig stellen sich vollmundige Ankündigungen der Exeigentümer als dummes Drohgehabe heraus.


anonym
beantwortet von Mutant am 19. Juni 2009 10:58
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Ich würde vermuten, daß dies Hausfriedensbruch wäre.

Ich würde Dir eine Rechtsberatung beim Anwalt empfehlen, denn hier wird Dir kaum jemand etwas sagen, was auch hieb- und stichfest ist.

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 11:00

die mpfehlen mir alle Räumungsklage egal ob RW oder Polizei aber ich bezahl doch keine 5000 um in mein haus nach 2 monaten zu DÜRFEN


Sascher
beantwortet von Sascher am 19. Juni 2009 10:57
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Wie sieht es denn mit einer Räumungsklage aus, anstatt da einzubrechen?

Kommentar von batschi am 19. Juni 2009 10:58

wie oben beschrieben kostet 5000 und dauert 2 monate. am 1.8 muß ich aus meiner wohnung

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 19. Juni 2009 11:00

bleibt dir aber nix anderes übrig


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