Kann man sozusagen, denn Urlaub nicht geltend machen, wenn man ihn krank verbracht hat?

Ja, aber Du brauchst eine AU (gelber Schein) und Dein AG muss umgehend informiert werden, wenn Du krank bist.Rückwirkend geht das nicht mehr...so für 2 Wochen oder so.
Ja dein Chef muss dir die in Krankheit verbrachten Urlaubstage gutschreiben. Du musst aber direkt am ersten Tag der Erkrankung ein Attest einreichen.
JoWaKu am 9. Juni 2008 09:46 Stimmt. - DH
Bei Krankheit im Urlaub, ganz gleich wo, muss man sofort beim AG anrufen, und ärztl. Attest beibringen, sogar per FAX falls vom Ausland; nur dann kann der Urlaub storniert werden. Allerdings muss man darnach sich wieder gesundmelden, und neu Urlaub beantragen, evtl. telef. Man kann nicht automatisch verlängern.
Mann kann nur entweder Krank gewesen sein oder Urlaub gehabt haben. Bei gelben Schein gehen die Tage auf den Arbeitgeber.


Aber jetzt mal eine andere Frage – Dein Arbeitgeber trägt die Last, wenn du im Urlaub krank wirst. Aber ist das nicht einfach nur Pech. Ich find das eine komische Einstellung zum Job und zum Arbeitgeber.
Sehe ich auch so, zumindest solange es nichts wirklich "arges" ist. Wenn ich an ne Grippe hab wenn ich eh mit Urlaub zuhause bin, würde ich nicht auf die Idee kommen mich deshalb krank zu melden, wenn es regnet und ich deshalb doof daheim hocke ersetzt mir den Urlaub ja auch niemand.
Bei nem Beinbruch oder krankenhaus etc aber würde ich dies anders sehen.