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Was passiert wenn ich geblitzt wurde mein mann aber der halter des pkw ist?

gefragt von klosteinfresserklosteinfresser am 10.02.2008 um 19:59 Uhr

Er müsste ja die post kriegen, oder? Und da ich noch in der Probezeit bin wäre es doch sinnvoller wenn er die strafe auf sich nimmt. Geht das so einfach? Kann man ihn zwingen zu sagen wer auf einem evtl. foto zu sehen ist? Danke schonmal


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krauthexe
beantwortet von krauthexe am 10. Februar 2008 20:01
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Er bekommt die Post und nein,er muss nicht sagen,wer gefahren ist.Allerdings kann er dann die Auflage erhalten,ein Fahrtenbuch zu führen.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 10. Februar 2008 20:03

100% korrekt, DH

Kommentar von rinya am 10. Februar 2008 21:10

habe ich das richtig verstanden, man muss jetzt ein fahrtenbuch führen, wenn man in deutschland zu schnell gefahren ist ? bitte um aufklärung, ich komme auch bald.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 10. Februar 2008 22:48

Nein,nur wenn du dazu verdonnert wirst. Bleib ganz ruhig. LG


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 10. Februar 2008 21:54
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Sorry, aber wenn Du geblitzt wirst, bist Du auf dem Beweisfoto erkennbar. Da ist der Halter des PKW unerheblich. Wenn er dann Deine Strafe übernehmen würde, wäre das strafbar. Lasst es also besser.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 10. Februar 2008 20:03
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wenn es nur um eine geldstrafe geht...dann einfach bezahlen und gut is...wenn es um punkte geht wird schon gefragt wer gefahren ist...ich weis ja nicht wie schnell du warst ???

Kommentar von Simple_avatar2smallklosteinfresser am 10. Februar 2008 20:23

ich war ungefähr 40 zu schnell, also punkte spielen da sicher ne rolle.


Nadine1987hh
beantwortet von Nadine1987hh am 10. Februar 2008 20:01
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Also wenn er das anstandslos einfach aus sich nimmt und bezahlt, dürfte es keine Probleme geben. Gab es bei mir auch früher nicht und da lief das Fahrzeug auch über meinen Vater.Die haben nie gefragt, obwohl er eine Glatze trägt und ich längere blonde Haare habe.

LG


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 10. Februar 2008 20:08
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Wenn er bezahlt, passiert weiter gar nichts, aber Du solltest vielleicht einmal Deinen Fahrstil überdenken, denn diese Vorgehensweise ist sicher nicht Sinn der Sache.


anonym
beantwortet von BigStgtGirly am 10. Februar 2008 20:14
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Mit wieviel zu schnell bist du den geblitzt? Innerorts oder ausserorts? Das ist mir in der Probezeit auch passiert... :-)

@Pinbuster sag nur Du bist noch NIE geblitzt worde oder hast noch nie einen Unfall gebaut. also hör auf mit soeinem gelabber...

Kommentar von Simple_avatar2smallklosteinfresser am 10. Februar 2008 20:24

ich war leider ausserorts vierzig zu schnell auf einem autobahnteil wo nur 60 erlaubt sind.

Kommentar von BigStgtGirly am 10. Februar 2008 20:35

Ich war auch außerorts 30 zu schnell bin mit dem Auto meines Freundes gefahren und hab 3 Punkte bekommen. Die haben verlangt das mein Freund sagt wer ich bin und wir haben gesagt das ich meine Mutter bin aber das haben sie mir nicht geglaubt... Das kannst du noch versuchen ob du´s über Mama oder schwester laufen lässt. Aber mir ist nichts passiert. Hab nur 3 Punkte und musste 80Euro zahlen müssen. Sonst nichts.


ChrisDeBakel
beantwortet von ChrisDeBakel am 14. Februar 2008 19:29
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zunächst werden seitens der behörde ermittlungen gegen den fahrer eingeleitet. dieser bekommt einen anhörungsbogen, den er nicht zurückschicken muß. das sollte er auch nicht tun. meist ergeht dann gegen den halter ein bußgeldbescheid. jedenfalls dann, wenn nicht offensichtlich jemand anderes gefahren ist. ist der bußgeldbescheid gegen den halter da, dann innerhalb zwei wochen einspruch einlegen. im einspruchsverfahren kommt es dann meist zu einer hauptverhandlung beim amtsgericht (owi-richter), in der der halter dann sagt, er wäre nicht gefahren. das läßt sich ja im zweifel auch belegen. er bekommt den freispruch. fertig für den halter. da er gegenüber der fahrerin (ehefrau) ein zeugnisverweigerungsrecht hat, muß er nun auch nicht angeben, daß sie gefahren ist. in der regel ist dann die dreimonatige frist, in der gegen den tatsächlichen fahrer ermittlungen eingeleitet sein müssen verstrichen. dann seid ihr mit einem blauen auge davon gekommen. es kann maximal dazu kommen, daß der halter beauflagt wird, zukünftig ein fahrtenbuch zu führen, welches den tatsächlichen fahrer ausweisen muß. tut es das nicht, so fängt der halter das bußgeld (zukünftig). dumm ist es nur, wenn ein schlauer beamter erkennt, daß der halter ein mann und die fahrerin eine frau ist. noch dümmer ist es, wenn er dann schlußfolgert, es könnte sich bei der fahrerin um die ehefrau handeln. vermerkt er das dann auch noch in der akte, so sind die ermittlungen gegen die fahrerin eingeleitet und die frist von drei monaten ab begehung der ordnungswidrigkeit noch nicht abgelaufen, dann nützt das ganze spielchen von oben nix. dann haben die (fast) alle zeit der welt, einen bescheid gegen die fahrerin zu erlassen... der hier beschriebene weg ist legal, da der ehemann seine frau nicht belasten muß. wichtig ist, daß er sich bis zur hauptverhandlung nicht dazu äußert, wer gefahren ist oder gar einen gänzlich anderen fahrer benennt. sowas macht man nicht...


anonym
beantwortet von maxdub am 15. Mai 2008 11:28
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er wirdst sicherlich die strafe bekommen. musst du sagen, dass du den wagen fuhrst? JA NUR, WENN die Lage (zB zu viele Strafe usw.) deines Mannes schlechter ist, UND WENN du sein auto fahren darfst. aber wenn die frage fuer dich nicht genuegend sind, kannst du hier http://www.experto.de/auto-motor/bussgeld/ einem geprueften experte deine frage stellen.


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