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Was passiert wenn ich einen Widerruf widerrufe? Beginnt dann eine neute Widerrufsfrist vom Vertrag?

gefragt von tshuapa am 19.01.2009 um 14:21 Uhr

Was passiert wenn ich einen Widerruf widerrufe? Beginnt dann eine neute Widerrufsfrist vom Vertrag oder die alte? Ich habe Strom bestellt am 27.November bei einem Stromanbieter und am 04.Dezember widerrufen. Dann habe ich am 28.Dezember den Widerruf wiederrufen und doch wieder dort Strom bestellt. Der Kundenservice und -kontakt bei der Firma war aber so schlecht, dass ich am 4. Januar meine Strombestellung dann wieder widerrufen habe. Jetzt schrieb man mir nach fast 3 Wochen mal zurück und meinte die Widerrufsfrist sei schon abgelaufen gewesen. Beginnt da nicht eine neue Widerrufsfrist wenn ich am 28. Dezember den Widerruf widerrufen habe?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Januar 2009 14:23
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Na, wenn der Meinungswandel nur richtig angekommen ist? Sonst hast Du ein ganz schönes Durcheinander angerichtet, mit dem Du wieder klar kommen must!


anonym
beantwortet von amiria71 am 19. Januar 2009 14:24
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?? vielleicht entscheidest Du dich mal? Einen Widerruf kann man nicht widerrufen. Der wird mit Zugang beim Adressaten wirksam.

Du musst dann einen neuen Vertrag schließen. Ob da eine neue Widerrufsfrist beginnt, hängt davon ab, auf welche Weise Du diesen Vertrag geschlossen hast.

Ich frag mich nur - wie konntest Du vom 28.12. bis zum 04.01. eine schlechten Kundenservice feststellen? Der 28. war ein Sonntag, dann war schon fast Sylvester und Neujahr kam ja auch noch dazwischen....


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 19. Januar 2009 14:26
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Nonsens. Du widerrufst einen Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist. OK Du stellst einen neuen Vertrag. Ab diesen Datum gilt die neue Widerrufsfrist, den widerrufst Du auch innerhalb der Frist. auch richtig.

Kommentar von tshuapa am 19. Januar 2009 14:45

ja, scheint so zu stimmen. hab im § 357 BGB gefunden dass der erste vertrag dann als nicht wirksam erklärt wird

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Januar 2009 15:07

Hoffentlich kann er auch den fristgerechten Zugang seiner sprunghaften Meinungsänderungen beweisen!


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