Frage von Bones93 28.07.2011

Was passiert wenn ich ein Auto fahre, was NICHT auf mich versichert ist?

  • Hilfreichste Antwort von Eichbaum1963 28.07.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Klipp und klar:

    1. Es ist weder eine Ordnungswidrigkeit und schon gar nicht strafrechtlich bewehrt. D. h. die Polizei interessiert nur ob das Fahrzeug versichert ist. Wo, wie und auf wenn ist irrelevant.
    2. Die Versicherung muss den Schaden bezahlen (Pflichtversicherungsgesetz) und darf hierbei auch keine Regressansprüche bezüglich des Schadens geltend machen. Glauben zwar viele, ist aber ein Rechtsirrtum. ;)
    3. Was sie aber machen kann ist, den Jahresbeitrag rückwirkend anzupassen und als Vertragsstrafe 40 % einer Jahresprämie zu verlangen.
    4. Und wenn du unschuldig bist, hat dies die andere Versicherung nicht zu interessieren, wenn du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. ;)

    Ergo ist es aber auf jeden Fall besser, den Versicherungsvertrag anzugleichen.

  • Antwort von EinMakler 29.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Also mal zur Sache Eichbaum und VersBerater haben völlig Recht alles andere ist gefährliches halbwissen. Mehr ist dazu nicht zusagen.

  • Antwort von sillin69 29.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wie schon gesagt wurde, das Auto muss versichert sein. Bist Du schuld, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ein, ist der andere schuld, ist seine Versicherung zuständig. Rechtlich kann der Halter des geliehenen Fahrzeugs auch keine Ansprüche für Schäden an seinem Fahrzeug an Dich geltend machen, da es sein Risiko ist, wenn er das Auto verleiht.

  • Antwort von VersBerater 28.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo, besser als Eichbaum hätte ich es auch nicht erklären können. So ist es!

  • Antwort von Grapefruiteis 28.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    solange du einen gültigen Führerschein hast und der Halter davon weißt ist es rechtlich schonmal ok damit zu fahren, das gibt auch keine Strafe oder sowas sondern ist vollkommen legal. Fals du zum Beispiel das Auto deiner Eltern ausleist müssen die vorher den Tarif bei der Versicherung ändern, denn Fahrer unter 25 kosten extra (höheres Unfallrisiko). Sind fahrer unter 25 nicht versichert und du baust einen Unfall musste selbst zahlen. Gehört das Auto jemanden der jünger ist als du darfst du problemlos damit fahren. Frag einfach nach wie es verischert ist.

  • Antwort von schleudermaxe 29.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also, die eine oder andere Antwort irritiert mich schon. Meine Antwort nach der Bewertung für die, die sie noch lesen möchten. Zu Frage 1: Nichts! Was soll denn auch passieren? Zu Frage 2: Nein, natürlich nicht. Der Anspruchsteller möge sich an die Versicherung wenden. Dafür zuständig ist allein der Halter. Weder der Eigentümer noch die Fahrer können an der Zulassungsstelle vorbei eine eigene Versicherung abschließen. Zu Frage 3: Nein, natürlich nicht. Ein Fahrer bekommt keine Strafe. Er kann die Kiste nicht versichern! Zu Frage 4: Nein, natürlich nicht. Siehe auch bisherige Antworten. Ob und was es von Dir zu bezahlen gibt, entscheidet letztendlich der Halter. Da er das Ding aber ja vergeben hat, wird er keine Ansprüche gegen den berechtigetn Fahrer durchsetzen können. Allzeit Gute Fahrt.

  • Antwort von vesparoller 28.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn für den Wagen eine Versicherung besteht, dann ist doch alles in Ordnung! Die Versicherung MUSS nicht unbedingt auf Deinen Namen laufen! Denn sonst könntest Du ja z.B. keinen Leihwagen mieten! Denn da besteht die Versicherung ja auch nicht aufg Deinen Namen.

    Ein Problem kann es aber geben: Wenn die Versicherung auf einen anderen Namen läuft und derjenige hat angegeben, er alleine fährt nur dieses Fahrzeug - dann bekommt ER ein Problem. Du auf jeden Fall nicht!

  • Antwort von shalom 28.07.2011

    Da muss man unterscheiden.

    Im Regelfall darfst Du jedes Auto fahren, wenn der Halter eingewilligt hat, dass Du es benutzen darfst.

    Die Ausnahme sind KFZ-Versicherungen, die einen günstigeren Tarif bieten, dafür aber eine Fahrerbindung vereinbart haben.

    In diesem Fall darf eben nur 1 Person das Fahrzeug fahren.

    Im allgemeinen Fall zahlt also die Versicherung.

    Im Fall einer Fahrerbindung im Versicherungsvertrag weiß der Halter davon und wird / darf Dir das Fahrzeug nicht überlassen.

    Passiert im zweiten Fall ein Unfall und es ist ein anderer als der vereinbarte Fahrer gefahren, wird die Versicherung die Leistung mit Recht verweigern.

  • Antwort von kiiwyy 28.07.2011

    Wenn es so schlimm ist das du n Strafe bekommst, bekommst du sie auch! Das mit dem Schaden hängt von der Versicherung ab... ab z.b. in der Versicherung gesagt wird das es noch andere Fahrer gibt außer dem Versicherungsnehmer! ansonsten musst du alles selber zahlen

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