Was passiert wenn ich ein Auto fahre, was NICHT auf mich versichert ist?
Was passiert wenn ich ein Auto fahre, was NICHT auf mich versichert ist? und ich dann ein unfall baue? muss ich dann einfach nur den gesammten schaden bezahlen den ich verursacht habe? oder bekomme ich noch zusätzlich ne strafe`?
Und wenn ich unschuldig bin und mir zb bei roter Ampel hinten reingefahren wird bekomme ich dann auch Strafe oder muss ich sonst i-was zahlen?
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Klipp und klar:
- Es ist weder eine Ordnungswidrigkeit und schon gar nicht strafrechtlich bewehrt. D. h. die Polizei interessiert nur ob das Fahrzeug versichert ist. Wo, wie und auf wenn ist irrelevant.
- Die Versicherung muss den Schaden bezahlen (Pflichtversicherungsgesetz) und darf hierbei auch keine Regressansprüche bezüglich des Schadens geltend machen. Glauben zwar viele, ist aber ein Rechtsirrtum. ;)
- Was sie aber machen kann ist, den Jahresbeitrag rückwirkend anzupassen und als Vertragsstrafe 40 % einer Jahresprämie zu verlangen.
- Und wenn du unschuldig bist, hat dies die andere Versicherung nicht zu interessieren, wenn du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. ;)
Ergo ist es aber auf jeden Fall besser, den Versicherungsvertrag anzugleichen.
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Antwort von EinMakler 29.07.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Also mal zur Sache Eichbaum und VersBerater haben völlig Recht alles andere ist gefährliches halbwissen. Mehr ist dazu nicht zusagen.
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Wie schon gesagt wurde, das Auto muss versichert sein. Bist Du schuld, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ein, ist der andere schuld, ist seine Versicherung zuständig. Rechtlich kann der Halter des geliehenen Fahrzeugs auch keine Ansprüche für Schäden an seinem Fahrzeug an Dich geltend machen, da es sein Risiko ist, wenn er das Auto verleiht.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 29.07.2011Der erste Teil stimmt, der 2. so nicht ganz. Hat der Halter den Fahrer beauftragt, mit dem Fahrzeug irgendwohin zu fahren stimmts.
Hat sich aber der Fahrer das Fahrzeug ausgeliehen, so ist er für den Schaden auch haftbar. So einfach ist das mit dem Verleihen also nicht. ;)
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Hallo, besser als Eichbaum hätte ich es auch nicht erklären können. So ist es!
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 29.07.2011Danke schön. ;)
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solange du einen gültigen Führerschein hast und der Halter davon weißt ist es rechtlich schonmal ok damit zu fahren, das gibt auch keine Strafe oder sowas sondern ist vollkommen legal. Fals du zum Beispiel das Auto deiner Eltern ausleist müssen die vorher den Tarif bei der Versicherung ändern, denn Fahrer unter 25 kosten extra (höheres Unfallrisiko). Sind fahrer unter 25 nicht versichert und du baust einen Unfall musste selbst zahlen. Gehört das Auto jemanden der jünger ist als du darfst du problemlos damit fahren. Frag einfach nach wie es verischert ist.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 28.07.2011Nö, muss nicht selber zahlen, das ist ein Rechtsirrtum.
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Also, die eine oder andere Antwort irritiert mich schon. Meine Antwort nach der Bewertung für die, die sie noch lesen möchten. Zu Frage 1: Nichts! Was soll denn auch passieren? Zu Frage 2: Nein, natürlich nicht. Der Anspruchsteller möge sich an die Versicherung wenden. Dafür zuständig ist allein der Halter. Weder der Eigentümer noch die Fahrer können an der Zulassungsstelle vorbei eine eigene Versicherung abschließen. Zu Frage 3: Nein, natürlich nicht. Ein Fahrer bekommt keine Strafe. Er kann die Kiste nicht versichern! Zu Frage 4: Nein, natürlich nicht. Siehe auch bisherige Antworten. Ob und was es von Dir zu bezahlen gibt, entscheidet letztendlich der Halter. Da er das Ding aber ja vergeben hat, wird er keine Ansprüche gegen den berechtigetn Fahrer durchsetzen können. Allzeit Gute Fahrt.
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Wenn für den Wagen eine Versicherung besteht, dann ist doch alles in Ordnung! Die Versicherung MUSS nicht unbedingt auf Deinen Namen laufen! Denn sonst könntest Du ja z.B. keinen Leihwagen mieten! Denn da besteht die Versicherung ja auch nicht aufg Deinen Namen.
Ein Problem kann es aber geben: Wenn die Versicherung auf einen anderen Namen läuft und derjenige hat angegeben, er alleine fährt nur dieses Fahrzeug - dann bekommt ER ein Problem. Du auf jeden Fall nicht!
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 29.07.2011Ja, ein Problem wird der Halter bekommen, welches das ist, ist in meiner Antwort nachzulesen. ;)
Evtl. auch der Fahrer, da er für den Schaden am geliehen Fahrzeug haftbar ist.
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Da muss man unterscheiden.
Im Regelfall darfst Du jedes Auto fahren, wenn der Halter eingewilligt hat, dass Du es benutzen darfst.
Die Ausnahme sind KFZ-Versicherungen, die einen günstigeren Tarif bieten, dafür aber eine Fahrerbindung vereinbart haben.
In diesem Fall darf eben nur 1 Person das Fahrzeug fahren.
Im allgemeinen Fall zahlt also die Versicherung.
Im Fall einer Fahrerbindung im Versicherungsvertrag weiß der Halter davon und wird / darf Dir das Fahrzeug nicht überlassen.
Passiert im zweiten Fall ein Unfall und es ist ein anderer als der vereinbarte Fahrer gefahren, wird die Versicherung die Leistung mit Recht verweigern.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 28.07.2011Nein, die Leistung darf sie nicht verweigern. Dafür aber eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 % der neu berechneten Versicherungsprämie verlangen und die Prämie rückwirkend angleichen.
Kommentar von VersBeraterVersBerater 28.07.2011richtig so.
Kommentar von schleudermaxeschleudermaxe 29.07.2011Kleine Kritik: Das Ding nennt sich "Unrichtige Angaben im Antrag zu Tarifierungsmerkmalen" und bedeutet bei den meisten Versicherungen eine Vertragsstrafe bis zur Höhe von zwei Jahresbeiträgen (nicht der Versicherungsprämie!). Merke: Beitrag ist mit SF-Rabatt, Prämie ist ohne SF-Rabatt..
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 29.07.2011Die Versicherungen haben sich auf 40 % eines Jahresbeitrags geeinigt, die bis zu 2 Jahresbeiträge waren einmal. Und der Jahresbeitrag wird ja auch rückwirkend angeglichen. Und davon dann 40 % zusätzlich.
Schau dir die Antworten von VersBerater und DerMakler an, die müssen das wissen, die sind vom Fach. ;)
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Wenn es so schlimm ist das du n Strafe bekommst, bekommst du sie auch! Das mit dem Schaden hängt von der Versicherung ab... ab z.b. in der Versicherung gesagt wird das es noch andere Fahrer gibt außer dem Versicherungsnehmer! ansonsten musst du alles selber zahlen
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 28.07.2011Von wegen, "alles selber zahlen"...
Kommentar von kiiwyykiiwyy 28.07.2011bla bla bla
Kommentar von CrackCrack 28.07.2011@ kiiwyy:
bla bla bla war der Inhalt Deiner Antwort...
Vielen Dank für den Stern. ;)